Wien (OTS) – Am Freitag hat das Bundesverwaltungsgericht die
Ausschreibung der
Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zum Ausbau der Telemedizin
aus formalen Gründen für nichtig erklärt. Die ÖGK möchte den Ausbau
der Telemedizin konsequent fortsetzen und wird nach sorgfältiger
Analyse eine Neuausschreibung starten.
Telemedizinische Versorgung ist in vielen Ländern bereits ein
erfolgreich etabliertes Konzept. Damit erhalten Patientinnen und
Patienten einen einfachen, sicheren und schnellen Zugang zu
medizinischer Erstberatung per Videotelefonie. Besonders profitieren
Personen mit leichten Beschwerden, bei denen eine erste ärztliche
Einschätzung ohne unmittelbaren physischen Kontakt möglich und
sinnvoll ist. Das entlastet nicht nur die Patientinnen und Patienten,
sondern spart zugleich wertvolle Zeit und Kosten im
Gesundheitssystem.
Die Kritik des Gerichtes richtet sich in erster Linie gegen
formale Kriterien der Ausschreibung. Beanstandet wurde, dass
bestimmte inhaltliche und umfangsbezogene Rahmenbedingungen in der
Vergabeunterlage präzisiert werden müssen. Die Möglichkeit,
Telemedizin als modernen Baustein der Versorgung zu etablieren, wurde
nicht in Frage gestellt. Die ÖGK wird die Begründung der Nichtigkeit
sorgfältig analysieren und bei der Neuausschreibung entsprechend
berücksichtigen.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist die größte soziale
Krankenversicherung Österreichs. Sie bietet ihren 7,6 Millionen
Versicherten eine medizinisch hochwertige Versorgung und umfassenden
Service vom Bodensee bis zum Neusiedler See.