Bundesstaatsanwaltschaft: Justizministerin Sporrer will „unterschiedliche Auffassungen“ ausräumen

Wien (PK) – Justizministerin Anna Sporrer berichtete dem
Justizausschuss des
Nationalrats heute über den Umsetzungsstand der Gesetzesvorhaben
ihres Ressorts. So ging es im Rahmen der Aktuellen Aussprache unter
anderem um die vieldiskutierte Einrichtung einer
Bundesstaatsanwaltschaft und geplante Maßnahmen, um Schutzlücken bei
Gewaltschutz und Deepfakes zu schließen. Thema war auch die
Personalknappheit an den Justizanstalten.

Beraten wurde ebenso über den aktuellen Rechtsextremismus-
Bericht, demzufolge die Zahl rechtsextremistischer Straftaten im Jahr
2024 auf ein neues Rekordhoch anstieg. Einstimmig haben die
Abgeordneten auf Antrag der Grünen beschlossen, den Bericht auch im
Plenum weiter zu beraten. Zur Kenntnis genommen wurde der Bericht von
allen Fraktionen außer der FPÖ, die unter anderem kritisierte, dass
der Begriff Rechtsextremismus darin inflationär behandelt werde.

Bundesstaatsanwaltschaft in „Feinabstimmung“

Über den aktuellen Verhandlungsstand zur Einrichtung einer
unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft informierte sich FPÖ-Mandatar
Harald Stefan. Laut Justizministerin Anna Sporrer ist nach vielen
Gesprächen die Legistik im Justizministerium erstellt worden. Da der
vom Verfassungsdienst erhaltene Entwurf aber noch nicht den politisch
vereinbarten Vorgaben entspreche, befinde man sich in
„Feinabstimmung“ der verfassungsrechtlichen Grundlagen, sagte sie. Es
gelte, den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zu entsprechen. Die
Bundesstaatsanwaltschaft soll nicht einem politischen, sondern einem
justiziellen Organ nachempfunden sein, um die Anforderungen der
Objektivität vollständig zu erfüllen.

Die Justizministerin sieht ihre Rolle darin, Brücken zwischen den
„unterschiedlichen Vorstellungen“ zu schlagen und gab sich
zuversichtlich, unterschiedliche Auffassungen „in Kürze“ ausräumen zu
können. Im Regierungsprogramm habe man sich dazu bekannt, eine
unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft zu errichten, um jeglichen
Anschein politischer Einflussnahme auf die Justiz hintanzuhalten.
Eine parlamentarische Kontrolle sieht Sporrer „nicht am Platz“,
vielmehr soll die Bundesstaatsanwaltschaft einer gerichtlichen
Kontrolle unterliegen, deren Unabhängigkeit verfassungsrechtlich
abgesichert sei.

Situation in Justizanstalten „mehr als prekär“

Die Abgeordneten Nikolaus Scherak (NEOS) und Christian Lausch (
FPÖ) brachten Berichte der Volksanwaltschaft zum Strafvollzug zur
Sprache, wonach die Situation für Häftlinge nicht zufriedenstellend
sei. Die Situation in den Justizanstalten sei „mehr als prekär“ und
die Anzahl der Belagskapazitäten überschritten, räumte die
Justizministerin ein. Trotz der bereits auf den Weg gebrachten
Maßnahmen seien noch weitere notwendig. Allen voran gelte es, den
Personalstand anzuheben. Zurzeit gebe es sogar mehr Bewerbungen als
Ausbildungsplätze, gab sie sich optimistisch. Verbessert werden soll
auch die psychologische und psychotherapeutische Versorgung. Die
Maßgabe für weitere Verbesserungen komme aus einer eigens
eingerichteten Kommission aus Expertinnen und Experten, die bis Juni
einen Bericht vorlegen werde. Auf die herausfordernde Situation habe
sie ein genaues Auge, sagte Sporrer.

FPÖ-Abgeordneter Lausch verwies auf aktuelle Vorkommnisse in den
Justizanstalten. Sie würden veranschaulichen, dass wegen der
„eklatanten“ Personalnot Sicherheitsmaßnahmen auf der Strecke
bleiben, meinte er. Die Empfehlungen der Volksanwaltschaft sollen
möglichst zeitnah umgesetzt werden, entgegnete Sporrer. Außerdem
betonte Sporrer gegenüber dem FPÖ-Mandatar, dass sie Wert darauf
lege, als „Bundesministerin“ angesprochen zu werden. Die
Freiheitlichen würden stets die männliche Form nutzen.

Gewaltschutzmaßnahmen in Erarbeitung

Die Abgeordneten Selma Yildirim (SPÖ) und Alma Zadić (Grüne)
erkundigten sich bei der Justizministerin über Möglichkeiten des
sogenannten „Digital Tracking“ bei Hochrisikogewalttätern. Bei
ausgesprochenen Betretungsverboten komme es immer wieder dazu, dass
sich Gefährder nicht daran halten würden, erklärte Sporrer. Derzeit
ziehe diese Schutzlücke lediglich eine Verwaltungsstrafe nach sich,
führe aber nicht zu einem effektiven Opferschutz. In Spanien,
Rumänien und Deutschland sei ein Modell auf den Weg gebracht worden,
um Gefährder und Opfer mit „Electronic Monitoring“ auszustatten. Bei
Annäherung gebe es ein Signal, sodass eingeschritten werden könne.
Österreich wolle hier nachziehen. In Zusammenarbeit mit dem
Innenressort soll eine Regelung erarbeitet werden, sagte Sporrer,
betonte dabei aber, dass es noch zahlreiche rechtliche und technische
Herausforderungen gebe.

Deepfakes als Form sexueller Gewalt brachte Henrike Brandstötter
(NEOS) zur Sprache. Es gelte, Schutzlücken zu schließen und
Betroffene besser zu schützen, meinte sie analog zur Ministerin.
Sporrer will darauf hinwirken, dass nicht stets neue Formen von
Gewalt an Frauen platzgreifen und kam auch auf „Doxing“ – die
absichtliche Veröffentlichung von personenbezogenen Daten ohne
Einwilligung – zu sprechen. Zur Strafbarkeit sei gerade eine EU-
Richtlinie in Umsetzung. Gegen Deepfakes sollen bald konkrete
Vorschläge vorgelegt werden, erfuhr Süleyman Zorba (Grüne).

Abgeordnete Alma Zadić (Grüne) hakte bei der geplanten
Verschärfung des Sexualstrafrechts – Stichwort „Nur Ja heißt Ja“ –
nach. Eine entsprechende Evaluierung soll bis Sommer 2026
abgeschlossen sein, war von der Justizministerin zu erfahren. Ebenso
in diesem Zeitraum seien EU-Richtlinien zur Reform von
Straftatbeständen zu sexuellem Kindesmissbrauch zu erwarten. Im Zuge
dessen werde es wohl zu einer Umsetzung des Konsensprinzips kommen,
gab sich Sporrer zuversichtlich.

Weitere nationale und europarechtliche Vorhaben in Umsetzung

Petra Oberrauner (SPÖ) fragte nach dem aktuellen Stand der
Legalisierung von „Social Egg Freezing“. Laut eines Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofs trete die derzeitige Regelung, wonach die
Entnahme und Aufbewahrung von Eizellen für eine spätere künstliche
Befruchtung nur mit medizinischer Indikation erlaubt ist, mit Ende
März 2027 außer Kraft, erläuterte die Ressortchefin. Das
Justizministerium arbeite derzeit an einem Novellierungsentwurf, der
möglichst rasch koordiniert werden soll.

Thomas Elian (ÖVP) erfuhr, dass die multidisziplinäre
Arbeitsgruppe zur Scheidungsreform noch bis Ende des Jahres tagen und
dann Ergebnisse vorlegen soll. Unterhaltsansprüche nach der Ehe
sollen künftig unabhängig vom Verschulden zugunsten des Partners bzw.
der Partnerin ausfallen, der oder die die Berufstätigkeit zugunsten
der Care-Arbeit hintangestellt habe.

Ebenso gearbeitet werde an einer gesetzliche Neuregelung zur
Anhaltung jugendlicher Straftäter unter 14 Jahren in
sozialpädagogischen Einrichtungen, erfuhr Harald Stefan (FPÖ), der
sich für die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters aussprach. Haft
sei etwas ganz anderes, sagte Sporrer. Kinder gehören ihr zufolge
nicht eingesperrt, sondern erzogen.

Manfred Sams (SPÖ) erkundigte sich über das Reformvorhaben der
Kommission zur EU-Vergaberichtline. Österreich habe dazu gemeinsam
mit 15 anderen EU-Staaten ein Positionspapier übermittelt, aus dem
hervorgeht, dass die Länder bei der Rechtsform einer Richtlinie
bleiben und im Sinne der Flexibilität nicht auf eine Verordnung
übergehen wollen, ließ Sporrer wissen. Vereinfachungen seien aber
grundsätzlich zu begrüßen.

Die von Lukas Brandweiner (ÖVP) angesprochene Einführung einer
europäischen Präferenz im öffentlichen Auftragswesen sieht Sporrer
grundsätzlich positiv. Es sei aber wichtig, dass die „Made in EU“-
Präferenz nicht pauschal über alle Sektoren, sondern gezielt und
verhältnismäßig eingesetzt werde. Bezüglich eines
Mobiliarpfandregisters seien derzeit keine konkreten Schritte
geplant, konnte Nikolaus Scherak (NEOS) in Erfahrung bringen.

1.486 rechtsextremistische Tathandlungen im Jahr 2024

Laut dem aktuell vorliegenden Bericht über den Rechtsextremismus
in Österreich 2024 ist die Zahl rechtsextremistischer Straftaten im
Jahr 2024 auf ein neues Rekordhoch (1.486 Fälle) angestiegen. Der
Rechtsextremismus erweise sich demnach in quantitativer Hinsicht im
Berichtszeitraum als größtes Extremismusphänomen in Österreich. Die
einschlägigen Tathandlungen steigerten sich um 23 %. Ein Teil dieses
Anstiegs könnte zwar auf die Ausweitung der Strafbarkeit durch die
Verbotsgesetz-Novelle zurückzuführen sein, die Zahlen würden aber
auch einen realen Anstieg einschlägiger Aktivitäten widerspiegeln,
heißt es im Bericht. Mehr als ein Viertel der Taten sei im Internet
begangen worden. Regional hätten dem Bericht zufolge Wien und
Oberösterreich die absolut betrachtet höchsten Fallzahlen
aufgewiesen. Über 90 % der Beschuldigten seien männlich, knapp ein
Fünftel Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. 2024 seien nur sechs
Prozent der Verbotsgesetz-Verfahren in Verurteilungen und weitere
vier Prozent in Diversionen gemündet. Der Bericht wurde im Auftrag
des Justizministeriums von der Stiftung Dokumentationsarchiv des
österreichischen Widerstandes (DÖW) verfasst.

Harald Stefan (FPÖ) kritisierte unter anderem, dass der Bericht
von einem privaten Verein erstellt werde, der selbst politischer
Akteur sei. Gegen Extremismus gelte es, vorzugehen. Aber wenn man den
Begriff so inflationär behandle, erreiche man das Gegenteil von dem,
was man angeblich erreichen wolle. Gudrun Kugler (ÖVP) meinte, da der
Bericht nicht von einem Ministerium komme, müsse er auch nicht
zwangsläufig den Stellenwert haben, ihn im Ausschuss zu behandeln.
Auch sie habe das Gefühl, dass der Begriff des Rechtsextremismus im
Bericht deutlich ausgeweitet werde. Sie lehne jede Form des
Extremismus ab, so Kugler, die hinterfragte, warum es beispielsweise
keinen Bericht zu Linksextremismus gebe. Selma Yildirim (SPÖ) hielt
fest, dass der Bericht nach wissenschaftlichen und fundierten
Kriterien erstellt werde. Sie sei perplex, dass ein dermaßen
demokratiepolitisch wichtiger Bericht in Frage gestellt werde.

Nikolaus Scherak (NEOS) erfragte, welche Rückschlüsse sich aus
den unterschiedlichen Zahlen ziehen lassen würden. Lukas Hammer (
Grüne) betonte, der Bericht sei umfassend und wichtig, daher wolle
man ihn im Plenum weiterdiskutieren. Dass es einen drastischen
Anstieg beim Rechtsextremismus gebe, sei ein Auftrag an alle, zu
handeln. Kritik übte er an der FPÖ, bei der er immer engere
Verbindungen zum Rechtsextremismus ortet.

Die Entwicklungen würden klar zeigen, dass Rechtsextremismus eine
der größten Gefahren für Demokratie und Rechtsstaat bleibe, sagte
Justizministerin Anna Sporrer. Man sei verpflichtet, zu handeln, und
habe etwa mit der Verbotsgesetznovelle 2023 wichtige Konsequenzen
gezogen. Die Beobachtung, Analyse und Bekämpfung bleibe eine zentrale
Aufgabe des Rechtsstaats. Eine Expertin des Ministeriums erörterte,
dass 2021 von Innen- sowie Justizministerium gemeinsam der Auftrag
für diesen Rechtsextremismusbericht gegeben wurde. 2022 sei der
Zuschlag an das DÖW gegangen. Dass die Rechtsextremismuszahlen weiter
nach oben gegangen seien, führte ein weiterer Experte des
Ministeriums darauf zurück, dass unter Umständen mehr angezeigt
werde. Vor allem aber auch Social Media spiele eine große Rolle:
Viele extremistische – nicht nur rechtsextremistische – Taten würden
aktuell online verübt. Insgesamt sehe man eine gewisse Gefährlichkeit
für vulnerable Gruppen, so der Experte. Im Rahmen des Nationalen
Aktionsplans gegen Rechtsextremismus werde man einmelden, den Bericht
in Zukunft fortführen zu wollen. (Fortsetzung Justizausschuss)
fan/mbu