Wien (OTS) – Die Gehaltsverhandlungen für die ca. 70.000
kollektivvertraglich
Beschäftigten verliefen im Dezember 2025 sehr ungewöhnlich,
insbesondere untypisch für sozialpartnerschaftliche Verhandlungen.
Denn weder lässt sich das Ergebnis von nur fast der Hälfte der
durchschnittlich abgerechneten Inflation bei der Lohnanpassung als
„sozial“ bezeichnen, noch handelte es sich um partnerschaftliche
Verhandlungen auf Augenhöhe, weil machtpolitisch klar war, dass mit
dem Lohnverzicht ein erheblicher Teil der Finanzierung des Pakts zur
Finanzierung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Pakt)
einhergehen musste. Dieser erhebliche Beitrag des Personals wurde und
wird in der öffentlichen Berichterstattung geflissentlich übersehen,
wenn etwa die Vorsitzende der Universitätenkonferenz, Brigitte
Hütter, von „Vorleistung“ der Universitäten spricht, als stünde hier
eine besondere Managementleistung der Universitätsleitungen hinter
der Finanzhilfe zugunsten des Wissenschaftsministeriums.
Nunmehr erhält das Universitätspersonal für 2026 1,65%
Gehaltsanpassung für eine rollierende Inflation von 3,02%, während
die Bundesregierung auf der anderen Seite – trotz Finanzhilfe von
knapp 150 Mill. Euro – Mitte des Monats die Forschungsfinanzierung
noch immer nicht beschlossen hat.
Zur Verdeutlichung:
Auf der einen Seite wurde den kollektivvertaglichen
Dienstnehmer:innen an den Universitäten der in der Republik
schlechteste Gehaltsabschluss für 2026 zugemutet, der seit den
Herbstlohnrunden 2025 für alle österreichischen Arbeitnehmer:innen
„erreicht“ wurde, damit angesichts prekärer Budgetlage die
Forschungsförderung (Drittmittel!) nicht versiegt.
Auf der anderen Seite kommt die Bundesregierung ihrer
Budgetverpflichtung trotzdem nicht nach und lässt die Finanzierung
dieser Materie völlig offen.
Schon zur Zeit der Römer wurden Rechtsgrundsätze entwickelt, um
solches Verhalten zu sanktionieren. Verträge sind anzupassen, wenn
sich die Geschäftsgrundlage ändert und genau das ist gerade der Fall.
Der Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst hat gezeigt, wie
schnell ein „Paket“, das schon im Gesetzesrang stand, mit politischem
Willen wieder „aufgeschnürt“ werden kann.
Ganz offensichtlich liegt nun aber ein Fall vor, der die
Rückabwicklung aus Sicht der kollektivvertraglich Beschäftigten
rechtfertigt.
Der ULV – Verband des wissenschaftlichen und künstlerischen
Personals der österreichischen Universitäten – empfiehlt dringend,
diesen Vorstoß einzuleiten, um die voreilige Einigung der
Kollektivvertragsparteien mangels Gegenleistung wieder aufzuheben,
neu zu verhandeln und aus dieser Erfahrung die Lehre zu ziehen, sich
auf budgetpolitische Machtspiele auf dem Parkett der Regierungsebene
nicht mehr einzulassen.