Wien (PK) – Die Bundesregierung will Klarheit bei der Entgeltregelung
für
Feiertagsarbeit schaffen. Außerdem soll die Zahl der
steuerbegünstigten Überstunden nun bei 15 Stunden pro Monat
festgelegt werden. Der Bundesrat sprach sich in seiner heutigen
Sitzung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen für eine
entsprechende Novellierung des Einkommensteuergesetzes aus. Aus Sicht
der Bundesregierung schafft die Novelle Rechtssicherheit.
Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl betonte, trotz der Budgetlage
seien steuerliche Begünstigungen von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer erreicht worden.
Kritik kam von der Opposition. Die FPÖ forderte, den
Leistungswillen zu fördern und Überstunden überhaupt steuerfrei zu
stellen. Die Grünen traten für ein Recht von Teilzeitbeschäftigten
ein, ab einer bestimmten Anzahl von Überstunden die Arbeitszeit
aufstocken zu können.
Mit der Mehrheit von ÖVP, SPÖ und NEOS brachte der Bundesrat auch
ein Finanzmarktsammelgesetz auf den Weg. Dieses setzt EU-Regeln für
grüne Anleihen um und weist dabei der Finanzmarktaufsichtsbehörde (
FMA) eine zentrale Rolle zu. Weitere Punkte der Novelle zielen laut
der Bundesregierung auf mehr Transparenz, Sicherheit und
Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Finanzplatzes ab. Die
Freiheitlichen stimmten nicht zu, weil sie eine Ausweitung der
Bürokratie befürchten. Die Grünen anerkennen zwar positive Punkte,
aus ihrer Sicht ist aber die Finanzmarktaufsicht nicht ausreichend
auf ihre neuen Aufgaben vorbereitet.
Steuerbegünstigung von Feiertagsarbeit und Überstunden
Mit den Änderungen im Einkommensteuergesetz wird Feiertagsarbeit
bis zu 400 Ꞓ monatlich steuerfrei gestellt. Für das Jahr 2026 werden
auch bis zu 15 Überstunden pro Monat steuerfrei gestellt, wobei die
Steuerersparnis maximal 170 Ꞓ betragen kann. Hintergrund der
Überstundenregelung ist, dass die Bundesregierung eine schrittweise
Absenkung der Anzahl der begünstigten Überstunden vornehmen will, von
18 auf das ursprüngliche Ausmaß von 10 Stunden und bis maximal 120 Ꞓ
pro Monat.
FPÖ kritisiert „politische Mogelpackung“
Der oberösterreichische Bundesratsmandatar der Freiheitlichen
Markus Steinmaurer sah eine inakzeptable Schlechterstellung von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Freiheitlichen würden
weiterhin für die Steuerfreiheit von Überstunden eintreten. Wer zu
Leistung bereit sei, dürfe „nicht der Dumme sein“. In der aktuell
schwierigen wirtschaftlichen Lage müsse die Politik die Grundlagen
schaffen, damit Leistung sich wieder lohne. Die Bundesregierung senke
aber keine Steuern, sondern kürze die Steuerbefreiungen. Das gehe in
die völlig falsche Richtung. Berechnungen würden zeigen, dass mit der
Reduzierung der Steuerfreibeträge 2026 die arbeitenden Menschen um
mindestens 65 Mio. Ꞓ „geschröpft“ würden, rechnete der FPÖ-Mandatar
vor.
Andreas Guggenberger (FPÖ/W) sah ein „Paradebeispiel“ dafür, wie
die Regierung arbeite. Sie biete große Überschriften, am Ende müsse
die Bevölkerung aber die Rechnung bezahlen. Von einer Verbesserung
für arbeitende Menschen könne man nicht sprechen. Hier werde eine
„politische Mogelpackung“ und versteckte Steuererhöhung umgesetzt.
Nur mehr 15 statt 18 Überstunden steuerfrei zu stellen, sei eine
klare Verschlechterung. Zudem käme aufgrund der verspäteten Umsetzung
der Regelung mehr Bürokratie auf die Betriebe zu.
SPÖ: Mehr Fairness für Feiertagsarbeit
Die Neuregelung schaffe rechtliche Klarheit bei Feiertagsarbeit,
Überstunden und bei der Mitarbeiterbeteiligung bei Start-Ups, hielt
Sandro Beer (SPÖ/W) den Freiheitlichen entgegen. Die unterschiedliche
Handhabung des Feiertagsentgelts durch die Unternehmen habe 2024 zu
einer Entscheidung des Bundesfinanzgerichts geführt, die
Nettolohnverluste für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet
habe. Das korrigiere man nun, indem die Steuerfreiheit für
Feiertagsarbeit im Rahmen des bestehenden Freibetrags von 400 Ꞓ
gesetzlich geregelt werde. Das bedeute mehr Fairness für Menschen,
die an Feiertagen arbeiten müssen. Für die zeitlich befristete
Regelung der Überstundenzuschläge sei eine Nachfolgeregelung gefunden
worden. Die Verlängerung der Regelung für die
Mitarbeiterbeteiligungen von Start-Ups um ein Jahr bedeute für diese
Planungssicherheit.
Grüne fordern Recht auf Stundenaufstockung für
Teilzeitbeschäftigte
Simone Jagl von den niederösterreichischen Grünen sagte, die
Novelle bringe zwar teilweise Verbesserungen. So würden etwa
Menschen, die Feiertagsarbeit leisten, steuerlich besser gestellt.
Auch die Unterstützung von Start-Ups sei zu begrüßen. Nicht zustimmen
könne sie aber der Regelung für den Steuerfreibetrag von Überstunden.
Die Grünen hätten 2023 in Reaktion auf die Arbeitsmarktsituation zwar
einer zeitlich befristeten Ausweitung der Steuerbefreiung von
Überstunden zugestimmt. Unterdessen hätten sich aber die damals
geäußerten Befürchtungen bestätigt, dass die Regelung vor allem hohen
Einkommen zugutekommen werde. Nicht profitiert hätten
Teilzeitbeschäftigte, da ihre Mehrarbeit nicht als Überstunden
gewertet werde. Das betreffe vor allem Frauen. Wichtig sei es daher,
die Arbeitszeit besser zu verteilen. Jagl plädierte für ein Recht auf
Stundenaufstockung für Teilzeitbeschäftigte, die über einen längeren
Zeitraum hinweg ihre Normalarbeitszeit überschreiten. Der von ihr
dazu eingebrachte Entschließungsantrag fand aber keine Mehrheit.
ÖVP: Schaffen Anreize für mehr Leistung
Der Vorarlberger ÖVP-Bunderatsmandatar Christoph Thoma sagte, die
Steuererleichterung für Überstunden sei ein Bekenntnis zum
Wirtschaftsstandort Österreich. Man schaffe damit Anreize zu
Mehrarbeit und Leistung. Kritik zu üben, ohne Gegenvorschläge zu
bringen, sei keine konstruktive Politik, meinte er in Richtung FPÖ.
Auch er würde sich in vielen Bereichen mehr Dynamik wünschen, er sehe
aber die Bundesregierung auf dem richtigen Weg. Die unterdessen
positive Entwicklung der Inflationsrate bestätige, dass ihre
Maßnahmen greifen.
Auch Bernadette Geieregger (ÖVP/N) wies auf die sinkende
Inflation hin. Sie erinnerte daran, dass die FPÖ den meisten der
inflationsdämpfenden Maßnahmen nicht zugestimmt habe. Die vorliegende
Novelle verhindere, dass Feiertagsarbeit voll besteuert werde, und
stelle sicher, dass es sich auszahle, wichtige Arbeit für die
Gesellschaft zu leisten, während andere ihre Freizeit genießen. Für
2026 werde auch eine höhere Begünstigung der Überstunden
sichergestellt. Die Kritik der FPÖ daran könne sie nicht
nachvollziehen.
Eibinger-Miedl: Steuerentlastung trotz budgetärer
Herausforderungen
Trotz budgetärer Herausforderungen sei es gelungen, eine
steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf
den Weg zu bringen, sagte die Staatssekretärin im Finanzministerium
Barbara Eibinger-Miedl. Der erhoffte wirtschaftliche Aufschwung
brauche engagierte Menschen. Ihr Einsatz solle sich entsprechend
lohnen. In Summe würden die geplanten Maßnahmen 145 Mio. Ꞓ kosten.
Dieser Betrag sei aber gut investiert. Die Steuerbefreiung für
Freizeitarbeit komme insbesondere den Menschen zugute, die auch an
Feiertagen, an denen andere ihre Freizeit genießen, Leistungen
erbringen. Diese müssten entsprechend honoriert werden. Unterstützt
werden solle vor allem die Mitarbeiterbeteiligung für Start-Ups.
Damit mache man die Arbeit in innovativen Unternehmen, die Österreich
dringend brauche, attraktiver.
Finanzmarktpaket soll österreichischen Finanzmarkt stärken
Das Finanzmarktsammelgesetz legt unter anderem einheitliche
Standards und Transparenzregeln für die Emission „grüner Anleihen“
fest. Als zuständige österreichische Aufsichtsbehörde im Sinne der
entsprechenden EU-Verordnung wird die Finanzmarktaufsichtsbehörde (
FMA) umfassende Befugnisse wahrnehmen. Weitere Maßnahmen der
Sammelnovelle sollen den österreichischen Finanzplatz stärken. So
soll ein gemeinsames europäisches Zugangsportal (European Single
Access Point, ESAP) den leichteren Zugang zu finanziellen und
nichtfinanziellen Informationen von Unternehmen sicherstellen. Neben
mehr Flexibilität bei Kreditvergabekapazitäten im Sinne von Basel III
soll auch die Finanzierung der Finanzmarktaufsicht durch höhere
Kostenobergrenzen für Banken und Versicherungen gesichert werden.
Außerdem sollen Banken ihren Kunden Echtzeitüberweisungen in Euro zu
gleichen Konditionen wie SEPA-Zahlungen anbieten.
Im Zusammenhang mit dem Finanzmarktsammelgesetz initiierten die
Koalitionsfraktionen im Finanzausschuss des Nationalrats eine
Änderung des Nationalbankgesetzes . Die FMA soll bei der Prüfung, ob
sich im Finanzsystem ein systemisches Risiko aufbaut oder dieses sich
verändert, auch negative Auswirkungen auf die Realwirtschaft
berücksichtigen.
Koalition begrüßt neue Regeln für Finanzprodukte, Opposition
bleibt skeptisch
Bundesrat Christian Fischer (SPÖ/N) sagte, bei dem auf den ersten
Blick sehr technisch wirkenden Gesetzespaket gehe es um das wichtige
Anliegen, die Finanzmärkte stabil zu halten und dafür zu sorgen, dass
sie der Realwirtschaft dienen, nicht umgekehrt. Im Sinne der
Transparenz sei etwa der Aufbau des einheitlichen Zugangsportals für
relevante Finanzinformationen. Auch das „Greenwashing“ von
Finanzprodukten werde verhindert und die Menschen vor Risiken
geschützt.
Der niederösterreichische Bundesrat der Freiheitlichen Klemens
Kofler befürchtet hingegen mehr Bürokratie als Folge der gesetzlichen
Regelungen. Das Gesetz nehme keine Rücksicht auf die tatsächliche
Lage der österreichischen Wirtschaft, meinte er. Die Vorgaben der EU
würden mehr Macht für die Aufsicht, mehr Gängelung und mehr Druck für
die Unternehmen bedeuten. Österreich sollte nicht einfach nur
Vorgaben aus Brüssel folgen, sondern selbstbewusst auftreten und
eigene Regelungen „mit Hausverstand“ schaffen.
Die Bundesrätin der Wiener Grünen Elisabeth Kittl begrüßte den
Ansatz, die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten zu stärken und
„Greenwashing“ zu vermeiden. Transparenzregelungen seien keine
Bürokratie, sagte sie in Richtung FPÖ. Aufgrund einiger heikler
Punkte könnten die Grünen dem Paket allerdings nicht zustimmen. So
erfolge die an sich richtige Ausweitung der Befugnisse der FMA, ohne
ihr genügend Personal für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur
Verfügung zu stellen. Kritisch würden die Grünen auch die Erweiterung
der Befugnisse der FMA im Nationalbankgesetz sehen. Die FMA solle
sich auf die Aufsicht über die Finanzmärkte konzentrieren. Der Blick
auf die Realwirtschaft sollte hingegen Sache der staatlich
beauftragten Wirtschaftsforschungsinstitute sein. Die Regelung zum
Eigenkapital der Banken klinge zwar positiv. Tatsächlich werde aber
die Gefahr erhöht, dass bei Bankenpleiten die Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler zur Kassa gebeten werden.
Der Tiroler ÖVP-Bundesrat Christoph Stillebacher betonte, das
Paket stelle sicher, dass das Kapital dorthin fließe, wo es
Arbeitsplätze schaffe und Innovationen fördere. Eine „historische
Neuerung“ sei es, dass die Aufsicht über die Finanzmärkte nicht
Selbstzweck sein dürfe, sondern die Realwirtschaft berücksichtigen
müsse. Damit werde sichergestellt, dass keine Regelungen geschaffen
werden, die Handwerksbetriebe und Start-Ups vom Zugang zu Kapital
abschneiden. Aus Sicht Stillebachers schaffen die Regelungen nicht
mehr Bürokratie, sondern bilden den Rahmen für einen einheitlichen
europäischen Kapitalmarkt. Die FMA erhalte keinen „Blankoscheck“,
sondern sie werde sich 2027 einer umfassenden Überprüfung ihrer
Strukturen stellen müssen, betonte der Bundesrat.
Eibinger-Miedl: Sichern Finanzierung von Unternehmen ab
Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl betonte, neben mehr
Transparenz und klaren Zuständigkeiten bei der Aufsicht über die
Finanzmärkte sei ein wichtiger Punkt des Gesetzespakets die Schaffung
einheitlicher europäischer Regelungen für den Finanzmarkt. Die Finanz
– und Kapitalmärkte seien eine wichtige Finanzierungsquelle für
Unternehmen und würden auch viele Chancen für Private bieten. Gerade
im vergangenen Jahr habe Österreich das beste Börsenjahr seit langem
verzeichnet. Das zeige das in Österreich vorhandene Potenzial auf.
Wünschenswert wäre es aus ihrer Sicht, wenn mehr Menschen ihr Geld
veranlagen würden, statt es nur auf dem Sparbuch zu belassen. (
Fortsetzung Bundesrat) sox
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.