Wien (PK) – Nach der breiten Zustimmung im Nationalrat sprach sich
heute der
Bundesrat einstimmig für Anpassungen des Verbraucherschutzes an
europäische Vorgaben aus. Das „Verbraucherrechts-Änderungsgesetz“
bringt etwa adaptierte Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen
und mehr Transparenz zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit von
Produkten. Künftig muss etwa bei Online-Käufen eine
Rücktrittserklärung in Form eines Widerrufsbuttons zur Verfügung
gestellt werden.
Der Bundesrat sprach sich auch für EU-Vorgaben im
Konsumentenschutz aus. Neue Reparaturpflichten für Hersteller
bestimmter Verbraucherprodukte sollen einen nachhaltigeren Konsum und
die Kreislaufwirtschaft fördern. FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS begrüßten die
Regelung, während die Grünen einen Rückschritt gegenüber dem
Reparaturbonus sahen und nicht zustimmten.
Änderungen im Sterbeverfügungsgesetz sehen innerhalb von fünf
Jahren ab der Errichtung der Verfügung ein vereinfachtes Verfahren
zur Erneuerung vor. Diese Regelung wurde ebenfalls mit einer Mehrheit
von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS vom Bundesrat gebilligt. Auch bei dieser
Novelle wollten die Grünen nicht mitgehen.
EU- Verbraucherschutzvorgaben: Widerrufsbutton für Online-Käufe
und Reparaturverpflichtung
Das “ Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 “ (VerbRÄG 2026)
setzt eine EU-Richtlinie zum Verbraucher-Rücktrittsrecht und
nachhaltigem Konsumverhalten um. Für Fernabsatzverträge, die online
geschlossen werden, wird die Möglichkeit einer Online-
Rücktrittserklärung, ein Widerrufsbutton, verpflichtend. Unternehmen
müssen vor Vertragsschluss auch genauere Informationen über die
Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten aller Warenarten
bereitstellen. Auch die vorvertraglichen Informationspflichten zu
Fernabsatzverträgen für Finanzdienstleistungen werden adaptiert und
erweitert. Vom Nationalratsplenum wurde das Inkrafttreten der
Bestimmungen zum Widerrufsbutton von 19. Juni 2026 auf 1. Oktober
2026 verschoben, damit die betroffenen Unternehmern sich auf die
geänderte Rechtslage einstellen können.
Der Widerrufsbutton zum Rücktritt von einem Vertrag, der online
eingegangen wurde, sei eine klare Verbesserung, befand Simone Jagl (
Grüne/N). Auch die Transparenz bei den Kundenrechten sei zu begrüßen,
weshalb die Grünen dem Gesetz zustimmen würden.
Auch Sandro Beer (SPÖ/W) begrüßte die Verbesserungen für
Konsumentinnen und Konsumenten bei Online-Einkäufen. Die Unternehmen
würden damit angehalten, die Käuferinnen und Käufer klarer über die
Eigenschaften der angebotenen Produkte zu informieren.
Auch der oberösterreichische ÖVP-Bundesrat Bernhard Ruf begrüßte
den Widerruf-Button als Möglichkeit, voreilige Käufe rückgängig zu
machen. Die Verschiebung des Inkrafttretens wertete er als sinnvoll.
Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) stellte fest, seine Fraktion
begrüße die Regelungen, da sie eindeutige Verbesserungen für
Konsumentinnen und Konsumenten bedeuten würden. Hervorzuheben sei,
dass beim Abschluss von wichtigen Verträgen, etwa bei
Finanzdienstleistungen, das Recht auf menschliche Ansprechpartner
sichergestellt werde. Allerdings sei es bezeichnend, dass die
Bundesregierung stets auf „Ideen aus Brüssel“ warten müsse, um gute
Gesetze auf den Weg zu bringen.
Zugang zu Reparaturen soll einfacher werden
Gemeinsam mit der Änderung des Verbraucherrechts wurde auch das “
Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz “ (WaRUG) debattiert. Damit
werden Hersteller bestimmter Verbraucherprodukte – beispielsweise
Smartphones oder Waschmaschinen – zur Reparatur verpflichtet.
Simone Jagl (Grüne/N) bewertete die Umsetzung der
Reparaturrichtlinie als problematisch. Die Umsetzung der EU-Vorgaben,
die ein echter Beitrag zur Kreislaufwirtschaft hätten sein können,
erfolge nur formal. Tatsächlich sei aber keine Wirkung in Form einer
höheren Reparaturquote von Produkten zu erwarten. Die EU fordere die
Mitgliedstaaten aber dezidiert auf, Reparieren wieder attraktiver zu
machen. Der Reparaturbonus wäre dafür das richtige Instrument
gewesen, er werde aber ersatzlos abgeschafft. Aus ihrer Sicht werde
auch die Gewährleistung geschwächt. Das sei der falsche Weg, die
Grünen würden daher dem Gesetz nicht zustimmen.
Bernhard Ruf (ÖVP/O) bewertete die Umsetzung der Richtlinie als
zielführender als den Reparaturbonus. Statt komplizierter Förderungen
werde nun auf einen leichteren Zugang zu Reparaturleistungen, auf
mehr Information und auf längere Haltbarkeit von Geräten gesetzt.
Profitieren würden auch Betriebe, die Reparaturen anbieten. Er
vertraue bei der Förderung der Kreislaufwirtschaft auf den Markt, auf
dem sich gute Konzepte durchsetzen würden.
Auch Sandro Beer (SPÖ/W) sah in der Reparaturrichtlinie deutliche
Verbesserungen. Bewusster Konsum erfordere klare Informationen, diese
würden damit sichergestellt. Das schaffe auch für Unternehmen die
Möglichkeit, sich selbst und ihre Produkte besser zu präsentieren.
Das Recht auf Reparatur komme vor allem Haushalten zugute, die
sich nicht sofort den Kauf eines neuen Geräts leisten könnten,
argumentierte der Salzburger SPÖ-Bundesratsmandatar Michael Wanner.
Das sei auch sozialpolitisch eine richtige Maßnahme. Zudem stelle man
sicher, dass Reparieren nicht teurer werde als ein Neukauf. Damit
unterstütze man die Kreislaufwirtschaft. Vorteil sei auch, dass die
Gewährleistungspflicht nach Reparatur um eine Jahr verlängert werde
und dass die Unternehmen die Verpflichtung hätten, ihre Produkte
reparierbar zu erzeugen. Allerdings werde es auch notwendig sein,
dass eine entsprechenden Reparaturkultur entstehe und die
Wegwerflogik überwunden werde.
Der Grundgedanke, dass Reparieren besser als Wegwerfen sei, sei
selbstverständlich richtig, sagte Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N).
Deshalb stimme seine Fraktion aus pragmatischen Gründen zu. So könnte
es durchaus ein Vorteil sein, wenn regionale Betriebe mehr
Reparaturaufträge erhielten. Spanring warnte aber davor, dass die
Verantwortung für Gewährleistungen von großen Herstellern, die keine
Reparaturinfrastruktur anbieten, auf kleine österreichische
Handelsbetriebe abgewälzt werden könnte.
Sporrer: Schaffen einheitlichen Rechtsrahmen für
Verbraucherrechte
Das novellierte Verbraucherrecht schaffe einen kohärenten
Rechtsrahmen für eine zunehmend digitale Wirtschaft, führte
Justizministerin Sporrer aus. Die Rechte von Konsumentinnen und
Konsumenten auf Information würden aktualisiert. Der Widerrufsbutton
werde den Abschluss von Online-Verträgen deutlich vereinfachen und
sicherer machen.
Die Warenreparaturrichtlinie der EU ziele auf einen
Reparaturanspruch nach Ablauf der Gewährleistungsansprüche ab. Eine
klare Verbesserung stelle dabei das vorgesehene europaweit
einheitliche Informationsformular dar. Dieses ermögliche, auf einfach
Weise Reparaturangebote zu vergleichen. Entscheide sich der
Verbraucher oder die Verbraucherin noch im Rahmen der Gewährleistung
für eine Reparatur anstatt für einen Austausch der mangelhaften Ware,
werde sich künftig die Gewährleistungsfrist einmalig um ein Jahr
verlängern, merkte Sporrer an. Die vorhandenen Bestimmungen zu
Gewährleistungen seien davon unberührt.
Erneuerung von Sterbeverfügungen wird vereinfacht
Seit 2022 kann unter strengen Voraussetzungen mit einer
Sterbeverfügung assistierter Suizid in Anspruch genommen werden. Das
Sterbeverfügungsgesetz wurde nun mittels einer Novelle an ein
Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) angepasst.
Sterbeverfügungen sollen damit weiterhin nur für ein Jahr gültig
sein, können aber künftig innerhalb von fünf Jahren ab ihrer
Errichtung in einem vereinfachten Verfahren erneuert werden. Von
ärztlicher Seite muss dazu bestätigt werden, dass die sterbewillige
Person weiterhin entscheidungsfähig ist, nach wie vor einen freien
und selbstbestimmten Entschluss hat, sich selbst zu töten, und nach
wie vor eine Krankheit im Sinne des Sterbeverfügungsgesetzes
vorliegt. Die sterbewillige Person muss in Österreich gemeldet oder
österreichische Staatsbürgerin bzw. österreichischer Staatsbürger
sein.
Der VfGH habe in erster Linie die Kompliziertheit der Errichtung
einer Verfügung kritisiert, meinte Claudia Hauschildt-Buschberger (
Grüne/O). Leider werde jetzt nur eine „Minimalreparatur“ umgesetzt,
weshalb die Grünen nicht zustimmen würden. So bleibe etwa die
rechtliche Situation für Hilfeleistende und Begleitpersonen weiterhin
problematisch. Die Bundesregierung hätte sich mehr Zeit nehmen
sollen, um echte Selbstbestimmung am Lebensende zu ermöglichen.
Selbstbestimmung bedeute auch Wahlmöglichkeiten, wie etwa eine
Betreuung durch Angehörige oder den Zugang zu guter Schmerztherapie
und einer wohnortnahen Hospiz- und Palliativversorgung und das
Schließen von Versorgungslücken.
Eine rasche Reparatur des Gesetzes sei wichtig, um
Rechtssicherheit herzustellen, argumentierte Bernadette Kerschler (
SPÖ/St). Der VfGH habe zu Recht erkannt, dass eine jährliche
Wiederholung der Sterbeverfügungen für schwerkranke Menschen nicht
zumutbar sei. Es brauche aber eine zeitliche Begrenzung, damit
überprüft werde könne, ob die Voraussetzungen der ursprüngliche
Verfügung nach wie vor bestehen. Die nun gefundene Lösung sei
sinnvoll.
Die Novelle betreffe ein sehr schwieriges Thema, sagte Andrea
Eder-Gitschthaler (ÖVP/S). Das Gesetz sei ein „Balanceakt“ zwischen
Selbstbestimmung und Lebensschutz. Die Gesellschaft müsse dafür
sorgen, dass das Leben unterstützt werde, auch am Lebensende. Die
Novelle stelle nun wieder Klarheit über die Gültigkeit von
Sterbeverfügungen her, trage aber auch dem Schutzgedanken Rechnung.
Einige Punkte seien noch nicht gelöst. Es müssten klare
Verantwortlichkeiten über die Aufbewahrung des tödlichen Präparates
und die Registrierung im Falle einer Rückgabe geschaffen werden.
Bei der Schaffung des Sterbeverfügungsgesetzes sei zurecht darauf
geachtet worden, dass keine Geschäftemacherei bei diesem schwierigen
Thema entstehen könne, erinnerte Ernest Schwindsackl (ÖVP/St).
Wichtig sei, die Schutzmechanismen vor Missbrauch und den Nahebezug
der Sterbewilligen zu Österreich sicherzustellen, damit kein
„Sterbetourismus“ ausgelöst werde. Die Verpflichtung zur sicheren
Aufbewahrung des tödlichen Präparats müsse ganz klar geregelt werden.
Die Novelle des Sterbeverfügungsgesetzes bringe klare
Verbesserungen, weshalb ihre Fraktion ihr Zustimme, stellte Sandra
Jäckel (FPÖ/V) fest. Richtig sei auch, darauf zu achten, dass
Österreich nicht Ziel von Sterbetourismus werde und das klar zwischen
der aufklärenden und der Sterbehilfe leistenden Person unterschieden
werde. Auch Jäckel sah noch offene Fragen. Wenn der Verbleib von
mehreren hundert Präparaten ungeklärt sei, bedeute das einen Auftrag
an den Gesetzgeber, hier klare Regelungen zu schaffen.
Der Staat habe die Verantwortung, das Recht auf Selbstbestimmung
und den Schutz des Lebens gegeneinander abzuwägen, betonte Julia
Deutsch (NEOS/W). Der VfGH habe bestätigt, dass die vorgesehenen
Schutzmechanismen weiterhin sinnvoll seien. Schwerkranken Menschen
sei aber nicht zumutbar, für die Erneuerung der Sterbeverfügung
nochmals den gesamten Prozess der Errichtung zu durchlaufen.
Natürlich sei es wichtig, schwerkranken Menschen alternative Angebote
zu machen, damit sie tatsächlich eine selbstbestimmte Entscheidung
treffen könnten.
Sporrer: Konnten rasch eine verfassungskonforme Lösung vorlegen
Justizministerin Anna Sporrer sah mit der Novelle eine klare
gesetzliche Regelung für die Erneuerung von Sterbeverfügungen
umgesetzt. Der VfGH habe nicht die Befristung der Verfügungen an sich
kritisiert, sondern die Umständlichkeit des Erneuerungsverfahrens.
Dem trage das vorgesehene vereinfachte Verfahren Rechnung. Weiterhin
sei dafür eine ärztliche Bestätigung über die Entscheidungsfähigkeit,
den freien Willen und das Vorliegen einer sterbeverfügungsrelevanten
Krankheit der betroffenen Person nötig. Da es sich um eine
gesellschaftlich sehr sensible Materie handle, sei es wichtig
gewesen, rasch eine verfassungskonforme Lösung zu finden. (
Fortsetzung Bundesrat) sox
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der
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