Bundesrat: Mehrheit für Abschaffung der Klebevignetten

Wien (PK) – Die Abschaffung der Klebevignette für die Nutzung des
österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetzes hat den Bundesrat
mit Mehrheit passiert. Die Länderkammer sprach sich mit den Stimmen
der Koalitionsparteien für die Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes
aus. Klebevignetten werden mit 1. Dezember 2026 endgültig durch die
„digitale Vignette“ ersetzt, ebenso wie die Eintages-, Zehntages- und
Zweimonatsvignetten. Ein weiterer Teil des Pakets ist das neue
Tarifsystem für die LKW-Maut, das von der FPÖ und von den Grünen aus
unterschiedlichen Gründen kritisiert wurde. Ein Entschließungsantrag
der FPÖ, mit dem sich die Freiheitlichen für eine „nutzerfreundliche
und faire Regelung der Gültigkeitsdauer von Kurzzeit-Vignetten“ mit
einer stundengenauen Abrechnung aussprachen, blieb in der Minderheit.

Einstimmigkeit gab es im Bundesrat für die Modernisierung des
„CEMT-Systems“, das der Koordinierung des grenzüberschreitenden
Gütertransports zwischen den teilnehmenden Staaten dient. Auch eine
von der Regierung vorgeschlagene Novelle mit Änderungen im
Schifffahrtsgesetz und im Wasserstraßengesetz wurde von allen
Fraktionen gebilligt. Damit soll der Betrieb der Donauschleusen
künftig kostendeckend möglich sein.

Mehrheitlich stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte für eine
Novelle des Eisenbahn-Hochleistungsstreckengesetzes zum rascheren
Ausbau durch Schaffung von mehr Rechtssicherheit.

Mit Ende 2026 nur mehr digitale Mautvignetten

Ab 1. Dezember 2026 kann laut dem neuen Bundesstraßen-Mautgesetz
die Maut nicht mehr per Klebevignette, sondern nur noch durch eine
Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines
Fahrzeugs im Mautsystem der ASFINAG entrichtet werden. Überdies wird
der Maximalbetrag für eine Ersatzmaut, die bei Mautprellerei zu
entrichten ist, von 240 Ꞓ auf 270 Ꞓ angehoben.

Für LKW erfolgt laut dem Verkehrsminister eine „maßvolle“
Anpassung, die negative Umweltauswirkungen stärker als bisher bei der
Berechnung der Maut berücksichtige. Gleichzeitig wird die
Valorisierung der Infrastrukturkomponente aufgrund der schwachen
Konjunktur 2026 einmalig ausgesetzt. Außerdem soll der für
emissionsfreie Fahrzeuge geltende 75-%-Bonus bei der Anlastung der
Infrastrukturkosten bis Ende 2030 verlängert werden.

Elisabeth Kittl (Grüne/W) bemängelte, dass die Änderungen
„unverständlich sanft“ seien und weder die LKW-Maut signifikant
erhöht noch die Strafen für LKW-Mautpreller verteuert würden.
Hinsichtlich der Umweltbelastungen durch LKW brauche es höhere
Mautabgaben für diese. Insgesamt müsse dafür gesorgt werden, den
Güterverkehr auf die Schienen zu bringen, so Kittl.

Michael Bernard (FPÖ/N) wiederum bezeichnete das Gesetz als
„Mogelpackung“, das in Summe ein weiteres Belastungspaket darstelle.
Österreich habe bereits jetzt die höchste LKW-Maut, die Folge seien
Preissteigerungen für alle durch die Transportkosten. Er lehne sowohl
eine Erhöhung der CO2-Komponente für LKW als auch die Abschaffung der
analogen Vignette entschieden ab, zumal hier die Wahlfreiheit
erhalten bleiben müsse.

Bernadette Kerschler (SPÖ/St) zeigte sich überzeugt, dass eine
ausgeglichene Novelle vorliege, die ein modernes digitales Gesetz für
alle bringe. Mit der Transportwirtschaft seien faire Regelungen
getroffen worden. Das erklärte Zeil sei auch weiterhin, den Transport
vermehrt auf die Schiene zu bringen. Was die digitale Vignette
betreffe, würden die meisten Menschen diese bereits nutzen. Außerdem
werde es mindestens 3.500 Verkaufstellen geben, an denen man die
digitale Vignette ebenfalls erwerben werde können.

Transportunternehmen seien das Rückgrat unserer Versorgung, sagte
Silvester Gfrerer (ÖVP/S). In schwierigen Zeiten gelte es daher, die
Transportwirtschaft nicht zu sehr zu belasten, damit nicht letztlich
die Kosten bei den Konsumentinnen und Konsumenten landeten. Die
gänzliche Umstellung auf die digitale Vignette bedeute einen
Bürokratieabbau und Einsparungen, die wieder in das Netz investiert
werden könnten. Auch Gfrerer unterstrich, dass der Kauf weiterhin vor
Ort, etwa in Trafiken oder Mautstellen, möglich sein werde. Die
Vignette sei per se eine „Erfolgsstory“, meinte Bernhard Ruf (ÖVP/O).
Mit der Transportbranche sei außerdem ein guter Konsens gefunden
worden.

Justizministerin Anna Sporrer hob hervor, dass mit der Novelle
für mehr Kostenwahrheit im Straßenverkehr gesorgt und die
Transportwirtschaft beim Umstieg auf emissionsfreie LKW unterstützt
werde. Der Umstieg auf die digitale Vignette wiederum bedeute weniger
Aufwand und einen modernen, nachhaltigen Ansatz. Die Akzeptanz der
digitalen Vignette sei bereits jetzt sehr hoch und liege bei über 75
%. Zudem werde diese auch weiterhin mit Bargeld zu erwerben sein.

Digitale Koordinierung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs

Das internationale Forum für verkehrspolitische Kooperation CEMT
(Conférence Européenne des Ministres des Transports oder Europäische
Konferenz der Verkehrsminister) ist ein internationales Forum zur
Koordinierung des grenzüberschreitenden Gütertransports zwischen den
teilnehmenden Staaten. Mit der Einführung einer CEMT-Plattform samt
CEMT-Mobilapplikation sollen die so genannten CEMT-Genehmigungen für
den grenzüberschreitenden Güterverkehr zukünftig elektronisch
verwaltet werden. Neben der Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für
die beteiligten Behörden und Unternehmen soll auch eine effektivere
Kontrolle möglich werden. Die entsprechende Regierungsvorlage
befürworteten im Bundesrat alle Fraktionen.

Neue Kostenregelung für Schleusenbetrieb der Donau

Bisher hatte der Bund Fehlbeträge bei der Bedeckung der Kosten
für den Schleusenbetrieb auf der Donau zu tragen. Die „via donau“
erhielt allein im vergangenen Jahr 2,5 Mio. Ꞓ. Eine Novelle zum
Wasserstraßengesetz sieht nun vor, dass die Schleuseninhaber nach dem
Verursacherprinzip kostendeckende Beiträge leisten und diese direkt
an die „via donau“ zahlen. Das Verkehrsministerium wird nicht mehr
involviert sein. Darüber hinaus soll eine Regelung dem Bundesheer
Fahrten auf dem Bodensee mit eigenen Wasserfahrzeugen ohne Bodensee-
Patent bzw. sonstige Spezialgenehmigungen ermöglichen.

Thomas Schmid (SPÖ/B) sagte dazu, dass auch mit diesen Regelungen
Vereinfachungen und Digitalisierung ins Auge gefasst worden seien.
Zudem würden wirtschaftliche mit ökologischen Interessen verbunden.
Er wies unter anderem darauf hin, dass die Schleusenanlagen jährlich
von etwa 12.000 Schiffen passiert würden. Barbara Prügl (ÖVP/O) hob
die Wichtigkeit der Wasserstraße Donau als Transportweg und
Lebensader zugleich hervor. Der Transport trage auch zur Entlastung
der Straßen bei. Zudem werde der Staatshaushalt entlastet, für
Bürokratieabbau gesorgt und klare Zuständigkeiten geschaffen.

Die Wasserstraße sei ein großer Wirtschaftsfaktor im Bereich
Schifffahrt und eine Alternative zu Bahn und Straße im Güterverkehr,
so Günter Pröller (FPÖ/O). Die Donau sei eine der wesentlichsten
Wasserstraßen in ganz Europa. Nunmehr spare sich der Staat Geld, wenn
es das Verursacherprinzip und die direkte Verrechnung gebe.

Auch Simone Jagl (Grüne/N) sprach an, dass der Bundehaushalt
künftig entlastet werde. Die Donau sei aber auch eine der größten und
vielleicht unterschätzten Ressourcen des Landes, über die
Transportrouten hinaus als Lebens- und Erholungsraum. Deren Bedeutung
auch im Hinblick auf die Klimakrise könne man nicht genug betonen. Da
Schiffe für den Transport im Güterverkehr 70 % weniger Energie
verbrauchen würden, gebe es noch viel Potenzial, das ausgeschöpft
werden könnte.

Ausbau von Bahn-Hochleistungsstrecken

Mehrheitlich billigte der Bundesrat außerdem eine Novelle des
Eisenbahn-Hochleistungsstreckengesetzes, um mehr Rechtssicherheit bei
Bahn-Hochleistungsstrecken zu schaffen und Ausbauprojekte zu
beschleunigen. Klar geregelt werden soll, wann bestimmte Strecken
oder Knotenpunkte zu einer Eisenbahn-Hochleistungsstrecke gehören.
Hintergrund ist, dass in der Vollzugspraxis der bislang erlassenen
Hochleistungsstreckenverordnungen nicht immer klar war, ob es sich
bei einem konkreten Streckenabschnitt rechtlich tatsächlich um eine
Hochleistungsstrecke handle. Die rechtssichere Definition soll nun zu
einer rascheren Umsetzung von Ausbauprojekten führen. Laufende
Verfahren sollen laut einer Ausschussfeststellung des
Verkehrsausschusses des Nationalrats davon allerdings nicht betroffen
sein.

Die Hauptadern des Schienennetzes seien essentiell für einen
leistungsfähigen nationalen und internationalen Schienenverkehr als
auch für den Nahverkehr und müssten daher rechtlich abgesichert sein,
meinte Simone Jagl (Grüne/N). Prinzipiell sei es also ein
unterstützenswertes Vorhaben, die Unklarheiten zu beheben. Sie
äußerte aber Skepsis darüber, ob dadurch künftig tatsächlich
Rechtssicherheit gegeben sei. Es gebe ihr zufolge wieder unklare
Formulierungen, weshalb die Grünen Bundesrätinnen und Bundesräte der
Novelle nicht zustimmten.

Dass Österreich das „Bahnland Nummer eins“ in Europa sei, wäre
kein Zufall, sondern das Resultat konsequenter Investitionen, meinte
Bundesrat Daniel Schmid (SPÖ/T) . Aber auch das beste System müsse
weiterentwickelt werden. Die Novelle schaffe nun genau dort Klarheit,
wo sie in der Vergangenheit gefehlt habe. Die vorgesehene Frist
schaffe Verlässlichkeit für Projektträger, Gemeinden und Behörden.
Die Übergangsbestimmungen würden dafür sorgen, dass keine
Rechtslücken entstünden, so Schmid.

Karl Weber (ÖVP/N) ging darauf ein, dass die Gesetzesänderung
nicht nur die Rechtssicherheit, sondern auch
Verwaltungsvereinfachungen mit sich bringe. Sanierungen und Neubauten
könnten künftig schneller und effizienter möglich sein, sagte er.

Die FPÖ befürworte die Verbesserungen, wie Werner Gradwohl (
FPÖ/St) ausführte. Es handle sich um eine Materie von großer
strategischer Bedeutung für Österreich, sagte er. Durch die Novelle
werde die Planbarkeit erhöht und die Transparenz verbessert. Das sei
für Großprojekte entscheidend, so der FPÖ-Bundesrat. Das größte
Problem werde dadurch aber nicht gelöst, meinte er. UVP-Verfahren
würden viel zu lange dauern, weshalb er sich für eine Reform
aussprach. (Fortsetzung Bundesrat) mbu/fan

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
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