Wien (PK) – Derzeit ist der ORF-Generaldirektor bzw. die
ORF-Generaldirektorin
gemäß ORF-Gesetz verpflichtet, die Meinung des jeweiligen Landes
einzuholen, bevor der Stiftungsrat über die Bestellung eines neuen
Direktors bzw. einer neuen Direktorin für die neun ORF-Landesstudios
entscheidet. Nun wird diese Bestimmung ersatzlos aus dem ORF-Gesetz
gestrichen. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung grünes Licht
für einen entsprechenden Beschluss des Nationalrats gegeben. Bis auf
die FPÖ stimmten alle Parteien dafür, keinen Einspruch gegen die
Gesetzesnovelle einzulegen. Mit der gleichen Mehrheit wurde auch auf
ein Veto gegen eine Änderung des ORF-Beitrags-Gesetzes verzichtet.
Ohne weitere Anrechnung der Wohnkosten würden 15 % jener Personen,
die derzeit von der ORF-Gebühr befreit sind, 2026 ihre
Gebührenbefreiung verlieren, gab der Wiener SPÖ-Bundesrat Sandro Beer
zu bedenken.
Auf Initiative von Bundesratspräsident Peter Samt und weiterer
Bundesrät:innen hat der Bundesrat außerdem die Abhaltung einer
parlamentarischen Enquete zum Thema „Landschafts-, Natur- und
Umweltschutz im Spannungsfeld von Bodennutzung, Bodenverbrauch und
Energiegewinnung“ beschlossen. Das Eingangsreferat wird der ehemalige
Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer halten, daran schließen
mehrere Panels an. Dabei soll es etwa um die ökologische
Verantwortung der Land- und Forstwirtschaft, die ökologischen und
ökonomischen Folgen des Ausbaus erneuerbarer Energieträger und die
Raumordnung gehen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst, wobei die
oberösterreichische Grünen-Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger
zuvor bemängelte, dass „bei einem so wichtigen Thema“ keine einzige
Frau auf der Referentenliste steht. Stattfinden wird die Enquete am
22. Oktober im Parlament.
Entlastungen bei der ORF-Haushaltsabgabe
Die Kärntner FPÖ-Bundesrät:innen Isabella Theuermann und Klemens
Kofler begründeten die Ablehnung der ORF-Gesetz-Novelle durch die FPÖ
damit, dass die Streichung des Anhörungsrechts der Landeshauptleute
nichts bewirken werde. Eine Einzelmaßnahme trage nichts zur
notwendigen „Entpolitisierung“ des ORF bei, sagte Theuermann und
sprach von einem „Fake-Reförmchen“. Konkret warf sie dem ORF etwa
mangelnde Objektivität bei der Auswahl der Studiogäste vor.
Auch den vorgesehenen Entlastungen für Unternehmen und für
einkommensschwache Haushalte bei der ORF-Gebühr verwehrte die FPÖ
ihre Zustimmung. Unternehmen seien weiterhin einer Mehrfachbelastung
ausgesetzt, hielt Theuermann fest. Zudem ortet sie eine
„Mogelpackung“, weil die Entlastungen vorerst auf zwei Jahre
befristet sind. Es gelte, die „ORF-Zwangsabgabe“ zur Gänze
abzuschaffen, forderte Theuermann.
Konkret sieht die Novelle zum ORF-Beitrags-Gesetz vor, die von
Unternehmen zu leistende ORF-Gebühr in den kommenden beiden Jahren
ausschließlich auf Basis der Lohnsumme zu berechnen, unabhängig
davon, wie viele Betriebsstätten ein Unternehmen hat. Davon
profitieren etwa kleinere Baufirmen mit Baustellen in verschiedenen
Gemeinden, aber auch große Konzerne, die mehrere Standorte haben, da
maximal nur noch 50 ORF-Beiträge zu zahlen sind. Zudem wird mit der
Novelle die bestehende Gebührenbefreiung für einkommensschwache
Haushalte durch die Anrechnung von Wohnkosten abgesichert.
Weiterhin Zahlung von Teilbeträgen mit Erlagschein möglich
Begrüßt wurde die Novelle unter anderem von den Bundesrät:innen
Sandra Lassnig (ÖVP/K), Sandro Beer (SPÖ/W), Simone Jagl (Grüne/NÖ)
und Julia Deutsch (NEOS/W). Der ORF sei eine wesentliche Säule der
Demokratie und in Zeiten von Fake-News, Echokammern „und FPÖ-TV“
wichtiger denn je, sagte etwa Lassnig. Zudem hob sie die vorgesehene
Entlastung von Unternehmen im Ausmaß von rund 10 Mio. Ꞓ hervor.
Erfreut zeigten sich Lassnig und Beer außerdem darüber, dass
Personen, die die ORF-Gebühr mit Erlagschein zahlen, auch künftig
nicht die gesamte Jahresgebühr auf einmal entrichten müssen. Es gehe
beim ORF-Beitrags-Gesetz um „Gerechtigkeit und Fairness“, sagte Beer,
zumal viele Personen, die derzeit von der ORF-Gebühr befreit sind,
ihre Gebührenbefreiung ohne die vorliegende Gesetzesnovelle verlieren
würden. Die vorgesehene Befristung der Entlastungen begründete Beer
damit, dass man schauen müsse, wie sich die neue Regelung für
Unternehmer auf die Beitragseinnahmen des ORF auswirke, schließlich
gehe es um rund 10 Mio. Ꞓ.
NEOS-Bundesrätin Deutsch wertete die Abschaffung des
Anhörungsrechts der Landeshauptleute als weiteren Schritt, um den
politischen Einfluss auf den ORF zu reduzieren. Freie Medien könnten
nur dort bestehen, wo die Politik Abstand halte, betonte sie.
Grüne vermissen große Gremienreform
Von „kleinen, aber sinnvollen Änderungen“ sprach Grünen-
Bundesrätin Jagl. Sie vermisst aber eine große Gremienreform beim
ORF, wie sie von der Regierung angekündigt worden sei. Die zuletzt
vorgenommenen Änderungen beim Stiftungsrat hätten nicht wirklich zu
einer Entpolitisierung geführt, das würden auch Aussagen des
Stiftungsratsvorsitzenden zeigen.
Die kritische Haltung der FPÖ zum ORF führt Jagl darauf zurück,
dass sich diese „vor faktenbasierter und neutraler Berichterstattung
fürchtet“. Ein unabhängiger, starker ORF sei kein Luxus, sondern
„eine Lebensversicherung für unsere Demokratie“, mahnte sie. Auch von
Seiten der Bundesrätinnen Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) und Verena
Schweiger (SPÖ/W) gab es ein klares Bekenntnis zur ORF-
Haushaltsabgabe und zum ORF, wiewohl Gitschthaler einmahnte, dass
dieser „noch regionaler, effizienter und schlanker“ werden müsse. Der
ORF sei „einer der letzten Bastionen journalistischer Unabhängigkeit
in Österreich“, meinte Schweiger und warf der FPÖ vor, diesen
„gefügig“ machen zu wollen.
Vizekanzler Andreas Babler hob insbesondere hervor, dass mit der
Novelle zum ORF-Beitrags-Gesetz auch soziale Härten abgefedert
werden. Zudem werde Rechtssicherheit für Unternehmen und den ORF
geschaffen und die Unabhängigkeit des ORF weiter gestärkt. Der ORF
sei wichtig für den Medienstandort Österreich und wichtig für die
österreichische Identität, bekräftigte er. (Fortsetzung Bundesrat) gs
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.