Bundesrat gibt grünes Licht für Teilpension

Wien (PK) – Das Gesetzespaket zur Einführung der Teilpension hat
heute auch den
Bundesrat passiert. Die Regelung wurde bei einer namentlichen
Abstimmung mit Mehrheit angenommen. 40 Mitglieder der Bundesrats
stimmten für, 19 gegen das Gesetzespaket. Ältere Beschäftigte können
damit ab nächstem Jahr in Teilzeit arbeiten und parallel dazu bereits
einen Teil ihrer Pension beziehen. Voraussetzung ist, dass sie schon
pensionsberechtigt sind. Einschränkungen wird es im Gegenzug bei der
Altersteilzeit geben. Ein „Nachhaltigkeitsmechanismus“ soll dafür
sorgen, dass die Pensionsausgaben nicht aus dem Ruder laufen.

Der Bundesrat gab seine einhellige Zustimmung zu Rahmenabkommen
mit Ungarn und der Slowakei über die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit im Rettungsdienst und billigte mehrheitlich ein
Abkommen mit der Mongolei über soziale Sicherheit.

Regelungen zu Teilpension und Altersteilzeit passieren Bundesrat

Ziel der Teilpensionsregelung ist es, Menschen länger im
Arbeitsleben zu halten. Wer pensionsberechtigt ist, also etwa
Anspruch auf eine Korridorpension oder eine Schwerarbeitspension hat,
und Teilzeit weiterarbeitet, kann demnach ab 2026 parallel zum Gehalt
bereits einen Teil seiner Pension beziehen. Wie hoch die Teilpension
ausfällt, hängt vom Ausmaß der Arbeitszeitreduktion ab. Überdies sind
die gesetzlichen Abschläge zu berücksichtigen. Der restliche
Pensionsanspruch wird dann beim endgültigen Pensionsantritt
berechnet, wobei auch hierfür die allgemeinen Abschlags- und
Zuschlagsregeln gelten. Gleichzeitig mit der Einführung der
Teilpension kommen auch Einschränkungen bei der Altersteilzeit. Der
ebenfalls beschlossene „Nachhaltigkeitsmechanismus“ verpflichtet die
Regierung zu Einschnitten im Pensionssystem, sollte der im ASVG
verankerte Budgetpfad überschritten werden.

Außerdem wird in Reaktion auf ein OGH-Urteil klargestellt, dass
ergänzende Leistungen zur Ausgleichszulage und zum Pensionsbonus nur
dann gebühren, wenn sich der Partner bzw. die Partnerin oder
betroffene Kinder rechtmäßig in Österreich aufhalten. Mit einem
ergänzenden Gesetzesantrag wird sichergestellt, dass diese Regelungen
auch für den Bereich des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (
GSVG) und das Bauern-Sozialversicherungsgesetzes (BSVG) gelten.

Grundsätzliche Ablehnung der Teilpension bei FPÖ

Das Maßnahmenpaket werde als größte Reform des Pensionssystems
der letzten Jahre dargestellt, bedeute aber tatsächlich für viele
eine massive Verschlechterung, kritisierte Irene Partl (FPÖ/T). Das
tatsächliche Ziel sei es, das Pensionsantrittsalter allmählich auf 70
Jahre anzuheben, ohne dass man es ausspreche. Die Altersteilzeit
werde massiv beschnitten und Nebenbeschäftigungen würden verboten.
Der „Nachhaltigkeitsmechanismus“ bedeute, dass in Zukunft ohne jede
demokratische Kontrolle eine Streichung von über Jahrzehnte
erworbenen Ansprüchen möglich sein werde. Die Politik der
Bundesregierung sei einmal mehr ein Beispiel, wie bei der eigenen
Bevölkerung gespart, über Zugewanderte aber „das Füllhorn
ausgegossen“ werde.

Die Kritik der Freiheitlichen setzte Manfred Repolust (FPÖ/St)
fort. Das Gesetz werde als „Wartung des Systems“ verkauft, sei aber
tatsächlich ein „Generalangriff“ auf die Pensionsansprüche
arbeitender Menschen. Menschen, die in Teilpension gehen, werde die
Abfertigung gekürzt. Insgesamt liege hier ein „gesetzlich
abgesicherter Sozialbetrug“ vor, sagte Repolust. Ältere
Arbeitnehmer:innen würden unter Druck gesetzt werden, zwischen einer
Verschlechterung ihrer Ansprüche oder der Entlassung zu wählen. Die
Reform sei sozial ungerecht und mit aller Entschiedenheit abzulehnen.

Auch die Salzburger Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser (FPÖ) übte
scharfe Kritik an der Teilpension und sprach von einem „Pensionsraub
auf Raten“. Die Menschen würden gezwungen werden, länger zu arbeiten
und gleichzeitig weniger dafür zu erhalten. Wer dieses System wähle,
werde mit dauerhaften Abschlägen von der Pension rechnen müssen, das
müsse man klar aussprechen. Man dürfe sich die Reform „nicht
schönrechnen“.

SPÖ: Setzen Maßnahmen, damit Menschen länger gesund in Arbeit
bleiben

Von wichtigen Anpassungen im Arbeits- und Sozialrecht sprach
Sandro Beer (SPÖ/W). Die Reform sei notwendig, um den geänderten
Arbeitsrealitäten gerecht zu werden und das Leben der arbeitenden
Menschen zu verbessern. Beer sprach sich klar gegen Forderungen nach
einer Anhebung des Pensionsantrittsalters aus. Tatsache sei, dass
viele Betriebe keine Menschen über Sechzig mehr beschäftigen würden.
Dieser Tendenz, dass ältere Arbeitnehmer:innen aus dem Arbeitsprozess
hinausgedrängt werden, wolle man mit dem neuen Angebot der
Teilpension etwas entgegensetzen. Der Nachhaltigkeitsmechanismus
werde dafür sorgen, dass das Pensionssystem stabil bleibe. Das sei
„gelebte Verantwortung für die kommenden Generationen“, betonte Beer.
Die Kritik der Freiheitlichen wies der Bundesrat zurück. Während
ihrer Regierungsbeteiligung habe es massive Verschlechterungen für
arbeitende Menschen und Einschnitte im Pensionssystem gegeben. Die
Koalition gebe hingegen arbeitenden Menschen über Sechzig eine echte
Perspektive für einen guten Übergang von der Arbeit in die Pension.

Mit der Teilpension nehme die Bundesregierung ihre Verantwortung
zur Absicherung des Pensionssystems wahr, betonte Bernadette
Kerschler (SPÖ/St). Wichtig sei es, dafür zu sorgen, dass möglichst
viele Menschen gesund in Pension gehen können. Dazu müsse man auch
auf geänderte Erwartungen und Lebensrealitäten reagieren. Aus ihrer
Sicht sei es möglich, gemeinsam gute Lösungen zu finden. Das
vorliegende Gesetz stelle eine solche Lösung dar.

Martin Peterl (SPÖ/NÖ) warf den Freiheitlichen vor, die Reform
völlig falsch darzustellen. Die Teilpension sei kein Zwang, sondern
völlig freiwillig. Auch könne keine Rede davon sein, dass geplant
sei, das Pensionsantrittsalter auf 70 anzuheben.

Für Grüne überwiegen trotz guter Ansätze die Nachteile der Reform

Österreich stehe am Beginn einer tiefgreifenden demografischen
Veränderung, führte Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O)Ö aus. In
den nächsten Jahren werde eine besonders geburtenstarke Generation
allmählich aus dem Berufsleben ausscheiden. Hier sei die Teilpension
zwar grundsätzlich ein guter Ansatz, um möglichst vielen Menschen zu
ermöglichen, freiwillig Arbeit und Ruhestand zu verbinden. Negativ
sei aber, dass parallel zur Teilpension das bewährte Modell der
Altersteilzeit massiv beschränkt werde. Gleichzeitig würden die
Bestimmungen für die Korridorpension verschärft. Vor allem für Frauen
würden die Bedingungen für den Pensionseintritt massiv
verschlechtert. Die Grünen könnten daher dem Gesetz trotz einiger
guter Ansätze nicht zustimmen.

ÖVP: Sichern das Pensionssystem und begünstigen Arbeiten im Alter

Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) wies darauf hin, dass für Frauen
das Durchschnittsalter bei Pensionsantritt bei 60,2 Jahren und für
Männer bei 62,2 Jahren liege. Daher sei es wichtig, die Lücke zum
gesetzlichen Pensionsantrittsalter zu schließen. Nun setze man einen
weiteren Schritt zur nachhaltigen Absicherung des guten
österreichischen Pensionssystems. Die Teilpension sei ein wichtiger
Schritt dafür. Allerdings müsse man sicherstellen, dass es auch
ausreichend Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmer:innen gebe. Ein
besonderes Anliegen sei ihr, die Bedingungen für Arbeiten nach
Pensionsantritt steuerlich besser zu stellen. Das könne man durch
eine Flat-Tax erreichen. Dieses System würde das Pensionssystem
sinnvoll abrunden, zeigte sich Eder-Gitschthaler überzeugt.

Ernest Schwindsackl (ÖVP/St) sagte, der nun geplante Schritt sei
nur der Anfang der Reformen des Pensionssystems. Diese müssten einer
geänderten demografischen Realität gerecht werden. Er begrüße daher
das Gesetz, das einen guten Maßnahmenmix bringe. Er erwarte sich,
dass mit der Teilpension mehr ältere Menschen länger im Berufsleben
bleiben werden. Schwindsackl sah darin eine „Win-Win-Situation“ für
Betriebe und Arbeitnehmer:innen gleichermaßen.

NEOS: Nachhaltigkeitsmechanismus bedeutet Verantwortung für
künftige Generationen

Die Reform sei ein erster wichtiger Schritt zur notwendigen
Reform des Pensionssystems, zeigte sich Julia Deutsch (NEOS/W)
überzeugt. Aus Sicht der NEOS werde vor allem mit dem
Nachhaltigkeitsmechanismus ein wichtiger Schritt gesetzt, um das
Pensionssystem für die kommenden Generationen abzusichern. Er werde
in Hinblick auf den sich vollziehenden demografischen Wandel
eingeführt. Mit dem Mechanismus könne man sicherstellen, dass das
Pensionssystem an künftige Herausforderungen und unerwartete
Entwicklungen angepasst werden könne.

Schumann: Teilpension erlaubt längeres Arbeiten unter besseren
Bedingungen

Bundesministerin Korinna Schumann sagte, es sei ihr ein Anliegen,
einige der von der Opposition gemachten Aussagen zurechtzurücken. Die
Teilpension beruhe völlig auf Freiwilligkeit und sei ein Angebot an
alle, die bereits einen Anspruch auf Pension hätten, aber gerne noch
in Teilzeit weiter arbeiten wollen. Besonders Bezieher:innen einer
Schwerarbeitspension gebe die Teilpension künftig die Möglichkeit,
wesentlich mehr als früher neben der Pension dazuzuverdienen.

Hervorzuheben sei auch, dass es gelungen sei, die Ansprüche auf
die „Abfertigung alt“ abzusichern, betonte Schumann. Die Verkürzung
der Möglichkeit der Altersteilzeit auf drei Jahre erfolge nicht
abrupt, sondern schrittweise. Sie werde zudem „klug mit der
Teilpension verschränkt“. Zweifellos bleibe noch vieles zu tun, um
das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben. Dazu werde man mehr
Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmer:innen benötigen. Hier müssten
auch die Unternehmen einen entsprechenden Beitrag leisten, merkte
Schumann an.

Abkommen mit der Mongolei, Slowakei und Ungarn

Einhellig befürwortete der Bundesrat den Abschluss von zwei
Rahmenabkommen mit Ungarn und der Slowakei über eine
grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst. Diese sollen
insbesondere sicherstellen, dass Unfallopfer möglichst rasch
medizinische Hilfestellung erhalten und sie unabhängig von den
Staatsgrenzen in die nächstgelegene stationäre medizinische
Einrichtung gebracht werden können.

Mehrheitlich billigte der Bundesrat den Abschluss eines Abkommens
mit der Mongolei über soziale Sicherheit. Das Abkommen regelt
insbesondere die gegenseitige Anerkennung von erworbenen
Pensionsansprüchen und die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten.
Damit soll eine Gleichbehandlung von Personen gewährleistet werden,
die ihr Erwerbsleben zum Teil in Österreich und zum Teil in der
Mongolei verbracht haben oder im jeweils anderen Staat wohnen. (
Fortsetzung Bundesrat) sox

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