Bundesrat: Bundesweit einheitliche Trinkgeld-Regelung mehrheitlich angenommen

Wien (PK) – Mehrheitlich passierte die sogenannte neue
Trinkgeld-Regelung heute
den Bundesrat . Trinkgeld ist in Österreich zwar steuerfrei, doch es
sind Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Die Gesetzesänderung
sieht ab 2026 eine bundesweit einheitliche Regelung mit
pauschalierten Obergrenzen für die Beitragsbemessung vor. Bisher gab
es unterschiedlichste Regelungen nach Bundesländern und Branchen.
ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne stimmten für die neue Regelung, die
Freiheitlichen lehnten sie ab und brachten einen Entschließungsantrag
ein, mit dem sie die Abgabenbefreiung forderten. Der Antrag wurde
abgelehnt.

Einhellige Zustimmung gab es für eine Regierungsvorlage, die auf
eine bessere Absicherung freier Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
abzielt und ab 1. Jänner 2026 gelten soll. Die Gesetzesänderung legt
unter anderem Kündigungsregeln fest und schafft die Möglichkeit, auch
für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer Kollektivverträge
abzuschließen.

Bundesweit einheitliche Trinkgeld-Pauschalen mehrheitlich
angenommen

Mit der neuen bundesweit einheitlichen Trinkgeld-Regelung soll
mit pauschalierten Obergrenzen für die Beitragsbemessung
Rechtssicherheit geschaffen werden. Je nach Branche, Art der
Tätigkeit und Arbeitszeitausmaß sind unterschiedliche monatliche
Pauschalbeträge festgelegt. Arbeits- und Sozialministerin Korinna
Schumann unterstrich, dass Trinkgeld steuerfrei bleibe, es aber
wichtig sei, dass es bei der Beitragsbemessung für die
Sozialversicherung berücksichtigt werde. Denn dies bringe für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr Absicherung. Sie betonte
außerdem, dass die neue Regelung für Vereinfachung und Transparenz
sorgen werde.

Strikte Ablehnung für die neue Regelung gab es von der FPÖ.
Trinkgeld sei kein Einkommen, sondern eine freiwillige Anerkennung
durch den Gast, den der Staat nicht regulieren und pauschalieren
solle, meinte Irene Partl (FPÖ/T). Mit der neuen Regelung werde
außerdem ein weiteres „Bürokratiemonster installiert“, meinte sie.
Sie brachte daher einen Entschließungsantrag ein, der die
Bundesregierung auffordern sollte, neben der bestehenden
Steuerfreiheit auch die Abgabenbefreiung von Trinkgeldern zu 100
Prozent sicherzustellen.

Klara Neurauter (ÖVP/T) ging darauf ein, dass Trinkgeld auch
weiterhin steuerfrei bleiben werde. Sie begrüßte die Einigung für
eine einheitliche Trinkgeldpauschale und betonte, dass die
Betroffenen durch ihre Beiträge Erhöhungen beim Arbeitslosengeld,
beim Krankengeld und auch bei der Pension erlangten. Zudem erinnerte
sie daran, dass es die Abgabe bereits seit 2002 gebe, bisher jedoch
ein „Fleckerlteppich“ bestanden und sich daher „keiner mehr
ausgekannt“ habe. Dies werde nun durch diese österreichweite Regelung
geändert.

Es sei „richtig und wichtig“, dass Trinkgeld steuerfrei bleibe,
sagte Sandro Beer (SPÖ/W). Es sei allerdings höchste Zeit, dass nun
mit dieser Änderung eine „faire, verlässliche und vor allem
einheitliche Regelung“ sowie mehr Transparenz geschaffen werde. Die
eingehobenen Beiträge seien Teil der Sozialversicherung, die zu
höheren Ansprüchen hinsichtlich Arbeitslosengeld, Krankengeld, Reha-
Geld und Pension führten, so Beer.

Trinkgeld sei steuerfrei, aber beitragsrechtlich relevant und
dies sei wesentlich, unterstrich auch Claudia Hauschildt-Buschberger
(Grüne/O). Trinkgeld dürfe keine „abgabenfreie Lohnkomponente“
werden, denn dies wäre „ein Geschenk“ für die Betriebe und ein
Verlust für die Beschäftigten. Sie betonte zudem, dass sich
Wertschätzung nicht im Kleingeld am Tisch, sondern in gerechten
Löhnen zeigen würde.

Bessere Absicherung für freie Dienstnehmerinnen und freie
Dienstnehmer

Parteiübergreifende Zustimmung gab es für Verbesserungen für
freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer. Arbeits- und
Sozialministerin Korinna Schumann ging in ihrer Rede darauf ein, dass
das diesbezüglich vorliegende Maßnahmenpaket große Verbesserungen
bringe. Denn durch diese neue Regelung bestehe unter anderem künftig
die Möglichkeit, die Gruppe der freien Dienstnehmerinnen und freien
Dienstnehmer in Kollektivverträge aufzunehmen. Dies bringe
einheitliche Mindeststandards bei den Arbeitsbedingungen, der
Entlohnung sowie bei Rechten. Kollektivverträge seien ein zentraler
Pfeiler des sozialen Schutzsystems, betonte Schumann. Auch klare
Kündigungsregelungen werden durch die neue Regelung geschaffen.

Wenn man sich eine Pizza nach Hause bestellt, werde diese oftmals
von freien Dienstnehmerinnen oder freien Dienstnehmern bei Wind und
Wetter geliefert, sagte Bernadette Geieregger (ÖVP/N). Die neue
Regelung bringe rechtliche und soziale Absicherung für diese Gruppe.
Es gehe bei dieser neuen Regelung um die Wahrung der Flexibilität bei
gleichzeitiger Absicherung und es sei erfreulich, dass dem alle
Parteien zustimmen, so Geieregger.

Sandro Beer (SPÖ/W) nannte die Gesetzesänderungen einen
„wichtigen und richtigen“ sozialpolitischen Fortschritt. Denn diese
öffne den Weg für Kollektivverträge für freie Dienstnehmerinnen und
Dienstnehmer und schaffe klare Kündigungsregeln. Damit werde
Rechtssicherheit, soziale Absicherung und Planbarkeit umgesetzt.
Außerdem betonte er, dass Lösungen „immer nur im Dialog“ entstehen
könnten und meinte, dass diese Novelle „mit Sicherheit kein
Endpunkt“, sondern „nur ein Beginn“ sei.

In den 1990er-Jahren sei die Idee der atypischen
Beschäftigungsverhältnisse aufgekommen und das damalige System sei
immer mehr „zum kostensparenden Spielball des globalisierten
Großunternehmertums“ geworden, kritisierte Herbert Kober (FPÖ/St). Er
betonte, dass die derzeit 14.435 freien Dienstnehmerinnen und
Dienstnehmer in Österreich regelmäßig Leistungen für Unternehmen
erbringen, aber rechtlich gesehen nicht als Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer im klassischen Sinn gelten. Er sah die neue Regelung als
einen „ersten kleinen“ Schritt hin zu Fairness und Rechtssicherheit,
aber nicht als „die große Lösung“.

Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer hätten oft wenig
Absicherung, wenig Mitsprache und oft keine Stimme, sagte Simone Jagl
(Grüne/N). Jede Verbesserung sei wichtig, doch es sei ein
Wehrmutstropfen, dass es auch künftig keine Verpflichtung für das
Abschließen eines Kollektivvertrags für freie Dienstnehmerinnen und
freie Dienstnehmer geben werde, sagte Jagl und wies darauf hin, dass
auch weiterhin einige zentrale Rechte für diese Gruppe nicht gelten
werden. (Fortsetzung Bundesrat) bea

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.