Bundesrat besiegelt Verschärfung des Waffengesetzes

Wien (PK) – Der Bundesrat sprach sich heute in namentlicher
Abstimmung mit
breiter Mehrheit für die Waffengesetznovelle aus, die die Koalition
in Reaktion auf den Amoklauf von Graz im Juni dieses Jahres vorgelegt
hat. Damit wird unter anderem das Mindestalter für den Besitz von
Schusswaffen angehoben – bei Kategorie B-Waffen von 21 auf 25 Jahre,
bei Waffen der Kategorie C von 18 auf 21 Jahre. Außerdem befürwortete
die Länderkammer einen Antrag der Koalitionsparteien, der begleitende
Änderungen im Pyrotechnik- und im Schusswaffenkennzeichnungsgesetz
enthält.

Vier von den Grünen im Zuge der Debatte eingebrachte
Entschließungsanträge blieben in der Minderheit. Darin zielen sie zur
Prävention impulsiver Gewalt auf strengere Richtlinien für die
Verwahrung von Waffen in Privathaushalten, auf die Schaffung eines
Rückgabeprogramms für illegale Waffen, auf die Einführung
regelmäßiger psychologischer Überprüfungen, die auch bekannte
Risikofaktoren für häusliche Gewalt erfassen sollen, sowie auf
verpflichtende psychologische Gutachten für alle Waffenbesitzer –
auch Jäger:innen – ab.

Darüber hinaus stimmten die Bundesrät:innen mit der
erforderlichen Zweidrittelmehrheit für ein neues Gesetz zum besseren
Schutz zentraler Infrastrukturen vor physischen Bedrohungen. Keine
Mehrheit erhielt hingegen ein Entschließungsantrag der Grünen, mit
dem sie eine umfassende, nationale Drohnenschutz-Strategie für
Österreich fordern.

Intensive Debatte über Novelle des Waffengesetzes

Mit den neuen Regelungen im Waffengesetz wird – neben der
Anhebung des Mindestalters – für den Erwerb von Waffen der Kategorie
C künftig eine Waffenbesitzkarte oder ein Waffenpass erforderlich
sein. Vorgesehen sind zudem klinisch-psychologische Gutachten nicht
nur bei Erstantrag, sondern auch nach einer fünfjährigen Probephase,
verpflichtende Explorationsgespräche sowie regelmäßige Überprüfungen
der Zuverlässigkeit. Auch eine Verlängerung der „Abkühlphase“ beim
Erwerb von Schusswaffen auf vier Wochen und ein verbesserter
Datenaustausch zwischen Behörden sind vorgesehen.

Die Novelle enthält zudem strengere Vorgaben zur Bekämpfung des
illegalen Waffenhandels, beim Verkauf und Verleih sowie bei
Waffenverboten und Strafdrohungen. Nach dem Begutachtungsverfahren
wurden unter anderem Ausnahmen für Jägerinnen und Jäger,
Sportschützen, Vereine und Ausbildungszwecke spezifiziert,
gleichzeitig weitere Verschärfungen bei Waffenverboten und
Munitionserwerb vorgenommen. Klärungen wurden im Nationalrat noch bei
den Ausnahmeregelungen für die Jägerschaft, Sportschützen und
Sportschützinnen, Schützenvereine und Berufssoldat:innen bezüglich
der Mindestalter vorgenommen und diese Ausnahmen auch auf Offiziere
und Unteroffiziere der Miliz ausgeweitet. Zudem sind weitere
Verschärfungen für die Verhängung von Waffenverboten in sozialen
Nahräumen vorgesehen.

Mit begleitenden Änderungen im Pyrotechnikgesetz sollen
Schreckschusswaffenregelungen künftig auch für Abschussgeräte
pyrotechnischer Signalpatronen gelten. Minderjährige oder Personen
mit Waffenverbot sollen diese binnen sechs Monaten Berechtigten
überlassen müssen. Im Schusswaffenkennzeichnungsgesetz soll die
Kennzeichnungspflicht auf wesentliche Einzelteile von Schusswaffen
ausgeweitet werden. Auch Schusswaffen bzw. wesentliche Bestandteile
von Schusswaffen, die seit dem 14. September 2018 erworben wurden,
sollen von der Regelung erfasst werden. Den Betroffenen soll für die
Kennzeichnung eine Frist von sechs Monaten ab Inkrafttreten des
Gesetzes gewährt werden.

Staatssekretär Jörg Leichtfried erachtete die Novelle als sehr
gut gelungen, zumal der Fokus auf Prävention gelegt werde. Man
verschließe damit nicht die Tür für legalen Waffenbesitz, aber gebe
den Schlüssel jenen in die Hand, die verantwortungsbewusst damit
umgehen. 80 % der Bevölkerung würde Verschärfungen wollen, so
Leichtfried, der auch an die FPÖ appellierte, die Gesetzesänderungen
mitzutragen.

Aus Sicht von Ernest Schwindsackl (ÖVP/St) ist es nicht
nachvollziehbar, dass die FPÖ nicht zustimme. Die Bundesregierung
habe mit der Novelle schnellstmöglich reagiert, diese werde der
Bevölkerung die bestmögliche Sicherheit bringen. Das Gesetz sei ein
Schutzschild für Kinder, Familien und die Gesellschaft, zeigte sich
Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP/V) überzeugt. Das Attentat in Graz habe
gezeigt, dass bestehende Lücken zu schließen seien, was nunmehr getan
werde. In Richtung FPÖ meinte sie, dass man sehr wohl auch gegen
illegale Waffen vorgehe. Aber beispielsweise zwei Drittel aller
Frauenmorde in Österreich würden mit legalen Waffen begangen. Ziel
sei nicht eine Einschränkung, sondern der Schutz, ohne das Recht
ehrlicher Bürger:innen zu beschneiden.

Dominik Reisinger (SPÖ/O) wies darauf hin, dass es kaum ein Land
mit so vielen Waffen gebe wie Österreich. Mehr Waffen würden aber
mehr Risiko und mehr Gewalt bedeuten, daher würde heute die
Verschärfung des Waffengesetzes beschlossen. Zugleich lasse man die
Tür für den legalen Erwerb offen. „Absurd“ finde er, dass die FPÖ die
Waffenfrage mit der Freiheitsfrage verbinde. Je mehr Waffen es gebe,
desto weniger Sicherheit habe die Bevölkerung, meinte auch Bernadette
Kerschler (SPÖ/St). Mit den Verschärfungen sorge man für mehr
Sicherheit im Land. Es seien aber auch zusätzliche Maßnahmen gegen
Illegalität enthalten, betonte sie. Zudem werde der Datenaustausch
den Behörden endlich ermöglicht. Es gebe kein Grundrecht auf Waffen,
aber ein Grundrecht auf Sicherheit, hielt Verena Schweiger (SPÖ/W)
fest. Der FPÖ warf sie „reinen Populismus“ vor.

Die Novelle sei eine Reaktion auf die Lücken, die das Attentat in
Graz sichtbar gemacht habe, so Julia Deutsch (NEOS/W). Waffenbesitz
dürfe für Personen, die eine mögliche Gefahr für die Mitmenschen
darstellen, nicht möglich sein. Umgekehrt habe, wer
verantwortungsvoll mit Waffen umgehe, nichts zu befürchten.

„Gesetzestreue Bürger unter Generalverdacht“ gestellt sieht
demgegenüber Sandra Jäckel (FPÖ/V). Es gelte vielmehr, entschlossen
gegen illegalen Waffenhandel vorzugehen. Dass nun endlich der
Datenaustausch zwischen den Behörden ermöglicht werde, sei ein
Schritt in die richtige Richtung, der aber zu spät komme. Darüber
hinaus sieht sie etwa die Altersgrenzen „willkürlich verschoben“,
„reine Symbolpolitik“ und weniger Sicherheit mit mehr Kontrollen „der
Falschen“. Vielmehr orte sie betreffend Kriminalität importierte
Probleme durch verfehlte Migrationspolitik. Auch Werner Gradwohl (
FPÖ/St) gab zu bedenken, dass der illegale Waffenhandel weltweit den
Drogenhandel übertreffe. Die Bundesregierung würde stattdessen
„rechtschaffene Bürger schikanieren“, indem sie den Zugang zu legalen
Waffen erschwere. Die Sicherheit der eigenen Bevölkerung müsse im
Vordergrund stehen und illegaler Waffenhandel bekämpft werden, so
Gradwohl. Auch Herbert Kober (FPÖ/St) meinte, das Problem seien nicht
legale Waffen, sondern illegale Waffen, die über offene Grenzen
importiert würden. Eine maßvolle Verschärfung hätte er mitgetragen,
so Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N). Er sehe hier aber „reine
Symbolpolitik“ und negative Folgen für rechtschaffene Bürger.
„Bewaffnete Bürger erhöhen das Berufsrisiko von Kriminellen“, zeigte
er sich überzeugt. Nunmehr werde aber den Menschen verboten, sich und
ihr Zuhause und ihre Familien zu schützen. Die Zahlen würden außerdem
zeigen, dass es keinen Zusammenhang zwischen einem Mehr an legalen
Waffen und mehr Gewalt gebe.

Elisabeth Kittl (Grüne/W) meinte demgegenüber, dass 75 % der
Bevölkerung ein vollständiges Waffenverbot für Private wollen, zumal
Waffen nicht Sicherheit, sondern Unsicherheit fördern würden. Jede
Waffe sei eine Gefahrenquelle zu viel. Aus ihrer Sicht sollte eine
Schusswaffe zumindest bei jeglichem Gewaltdelikt entzogen werden und
es für alle Waffenbesitzer:innen regelmäßige Tests geben. Für die
psychologischen Tests für Jäger:innen sprach sie sich für eine
unbegrenzte Rückwirkung aus. Die Bundesregierung dürfe sich nicht mit
den Minimalanforderungen zufrieden geben, so Simone Jagl (Grüne/N).
Die Grünen seien der Meinung, es brauche „statt Freiheit für Waffen
die Freiheit von Waffen“. Die sichere Verwahrung von Waffen wäre aus
ihrer Sicht in vielerlei Hinsicht wichtig, etwa im Hinblick auf
Suizidgefährdung.

Verbesserung der Resilienz kritischer Einrichtungen

Das „Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz“ (RKEG) dient der
innerstaatlichen Umsetzung einer EU-Richtlinie, die angesichts
zunehmender grenzüberschreitender Abhängigkeiten und Risiken
europaweit einheitliche Mindeststandards für jene Einrichtungen
vorsieht, die im Binnenmarkt unerlässliche Dienste erbringen. Darin
vorgesehen ist auch, dass der Nationalrat jährlich einen Bericht über
die ergriffenen Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen des
Innenressorts sowie über eingetretene Sicherheitsvorfälle erhalten
soll.

Betroffen vom Gesetz sind insgesamt elf Sektoren, dazu gehören
etwa der Energiesektor, der öffentliche Verkehr, die
Finanzwirtschaft, die Lebensmittelversorgung, die Telekommunikation
und der Gesundheitsbereich. Dem Innenminister soll die Erarbeitung
einer nationalen Strategie zur Verbesserung der Resilienz kritischer
Einrichtungen wie auch einer nationalen Risikoanalyse obliegen, auf
deren Basis die jeweils durch Bescheid ermittelten kritischen
Einrichtungen eigenständige Risikoanalysen durchzuführen haben.

Kritik an dem Gesetz kam von der FPÖ. Günter Pröller (FPÖ/O)
ortet ein „neues Bürokratiemonster“, das wettbewerbsschädlich sei und
das am Ende Unternehmen und Konsument:innen bezahlen müssten. Die
kritische Infrastruktur gelte es zu schützen, aber hier erfolge ein
weiterer Schritt in Richtung Überwachung. Darüber hinaus wisse
niemand, welche Unternehmen tatsächlich betroffen seien.

IT-Systeme seien alle miteinander vernetzt, so Harald Himmer (
ÖVP/W). Daher könne nicht ein einzelnes Unternehmen geschützt werden,
sondern es benötige Zusammenarbeit. Es gebe Schätzungen, dass 400 bis
600 wichtige Unternehmen betroffen sein werden, diese sollen auch
eingebunden werden. Es gelte, das Rückgrat des Landes abzusichern,
daher sei es wichtig, die Rahmenbedingungen für Resilienz zu
schaffen, so Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O).

Das Gesetz schütze „zentrale Lebensadern der Republik“, so Daniel
Schmid (SPÖ/T). Die Zahl der Cyberangriffe habe sich in den letzten
zehn Jahren versechsfacht, gab er zu bedenken. Genau die Vorsorge
schütze die Wirtschaft und die Bevölkerung vor Milliardenschäden. Es
gehe hier außerdem nicht um kleine Betriebe, sondern um zentrale
Akteure der Republik. Gegenüber den Grünen, die eine Strategie gegen
Drohnenangriffe forderten, versicherte er, dass die Bundesregierung
bereits daran arbeite. Gabriele Kolar (SPÖ/St) berichtete von einem
längeren Stromausfall an ihrem Wohnort und hielt fest, dass
entsprechende Maßnahmenpläne und dieses Gesetz sehr wichtig seien.

Man sehe in letzter Zeit, wie verwundbar Europa geworden sei,
meinte Julia Deutsch (NEOS/W). Die Verwundbarkeit und Resilienz werde
auf die Probe gestellt. Was schütze, sei eben die Vorbereitung.

Das Ziel sei, sicherzustellen, dass die lebenswichtigen Systeme
auch im Krisenfall funktionieren, so Claudia Hauschildt-Buschberger (
Grüne/O). Früher sei nur der Terrorismus im Fokus gestanden, heute
gelte es, weiter zu denken, wie etwa an Naturereignisse oder Sabotage
bis hin zu hybriden Bedrohungen. (Fortsetzung Bundesrat) mbu

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