Bundesrat besiegelt Aus für Einweg-E-Zigaretten

Wien (PK) – Der Bundesrat genehmigte heute das Verbot von
Einweg-E-Zigaretten mit
Jahresende, die kürzere Basisausbildung für Ärztinnen und Ärzte sowie
weitere gesundheitspolitische Vorhaben. Ebenso passierten die
Länderkammer neue Standards für alternative Investmentfonds, die
Änderung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Usbekistan, eine
Novelle gegen „Greenwashing“ von Produkten sowie die Umstrukturierung
der BauID-Karte. Den Vorbehalten gegen algerische Urkunden schloss
sich der Bundesrat an.

Verbot von Einweg-E-Zigaretten

Einweg-E-Zigaretten – mit und ohne Nikotin – werden per Ende des
Jahres verboten. Ebenso wird mit der Novelle des Tabak- und
Nichtraucherschutzgesetzes eine strengere Regulierung von neuen
Nikotinerzeugnissen sowie E-Zigaretten umgesetzt. So werden aus
gesundheitspolitischen Gründen sowohl nikotinhaltige Produkte wie
Nikotinpouches und Nikotinzahnstocher als auch nikotinfreie verwandte
Erzeugnisse, die oft aufputschende Substanzen wie Koffein oder
Guarana enthalten, wie klassische Tabakprodukte behandelt und damit
einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Dazu gehören neben
Abgabebeschränkungen und Werbeverboten auch gesundheitsbezogene
Warnhinweise. Für das Wegwerfen von Zigarettenstummeln oder ähnlichen
Abfällen auf öffentlichen Spielplätzen gelten künftig außerdem
Strafen von bis zu 500 Ꞓ – bzw. 2.000 Ꞓ im Wiederholungsfall.

Neben ÖVP, SPÖ und NEOS stimmten auch die Grünen dafür. Die
Novelle enthalte wichtige Verbesserungen, meinte Claudia Hauschildt-
Buschberger (Grüne/O). Besonders wegen der bunten attraktiven
Verpackungen der Produkte erachtet sie das Verbot als bedeutsam. Die
Freiheitlichen hingegen orten neue bürokratische Hürden und
Freiheitsbeschränkungen. Der Gesundheitsschutz sei zwar wichtig,
gleichzeitig aber auch die Wahlfreiheit mündiger Bürgerinnen und
Bürger, meinte Günter Pröller (FPÖ/O). In der Corona-Pandemie habe
man erlebt, das persönliche Freiheiten eingeschränkt wurden,
erinnerte er. Das Wegwerf-Verbot sieht er positiv, hätte es aber
gerne auch auf Parks, Schulen und öffentliche Plätze ausgeweitet
gesehen.

Antonia Herunter (ÖVP/St) und Gabriele Kolar (SPÖ/St) gingen auf
die Bedeutung des Jugendschutzes ein. Eigenverantwortung könne man
von Jugendlichen noch nicht erwarten, sagte Kolar in Richtung des FPÖ
-Vorredners. Es gehe darum, dass Jugendliche gar nicht erst in die
Sucht hineinschlittern. Was das Wegwerfen von Tabakprodukten
betrifft, erinnerten die Bundesrätinnen Kolar, Herunter und
Hauschildt-Buschberger auch an den Umweltschutz.

Für Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig geht es bei der
Novelle um die drei Aspekte: Gesundheitsschutz, Jugendschutz und
Kinderschutz. Die Vorhaben seien schon lange diskutiert worden und
notwendig, da sich die Tabakprodukte geändert hätten, sagte sie.
Einweg-E-Zigaretten seien oft ein Einstiegsprodukt mit Suchtpotenzial
und würden in den sozialen Medien als trendig dargestellt werden. Das
Wegwerf-Verbot auf Spielplätzen sei ein „erster Schritt“, sagte die
Staatssekretärin. Es komme daher, dass die meisten
Nikotinvergiftungen bei Kindern unter vier Jahren vorkämen.

Kürzere Basisausbildung für Ärztinnen und Ärzte und weitere
Beschlüsse aus dem Gesundheitsbereich

Eine von den Bundesrätinnen und Bundesräten der
Regierungsparteien und Grünen gebilligte Novelle zum Ärztegesetz
sieht vor, die Dauer der Basisausausbildung nach dem Medizinstudium,
also die erste Phase der Facharztausbildung, ab August von neun auf
sechs Monate zu verkürzen. Erwartet wird, dass sich dadurch die
Wartezeiten auf Ausbildungsplätze verringern. Außerdem vorgesehen
ist, dass Fachärztinnen bzw. Fachärzte für Allgemeinmedizin und
Familienmedizin rückwirkend ab 1. Juni nicht der
Sonderfachbeschränkung unterliegen.

Mehrheitlich grünes Licht gab es für eine Regierungsvorlage , mit
der die Berufsgruppe der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte
in das seit 2024 geschaffene neue Qualitätssicherungssystem
integriert wird sowie für die Verlängerung der Ausnahmebestimmung zur
Übermittlung von Gesundheitsdaten per Fax. Letzterem stimmten auch
die Freiheitlichen zu.

Mit Zustimmung von ÖVP, SPÖ, NEOS und den Grünen genehmigt wurden
Änderungen im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ,
die Erleichterungen für kleinere Tierarztpraxen sowie das Verbot
bestimmter psychoaktiver Stoffe in Lebensmitteln mit sich bringen.

Neue Standards für alternative Investmentfonds

Mehrheitlich befürwortete die Länderkammer eine Gesetzesanpassung
der Regeln für alternative Investmentfonds (AIF), wie Anforderungen
für Kreditvergaben, das Liquiditätsmanagement, die Übertragung von
Funktionen an Dritte sowie Verwahrdienstleistungen und den
Anlegerschutz. Kreditvergaben an Verbraucher durch alternative
Investmentfonds werden damit auch untersagt.

Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Usbekistan

Einstimmig stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte auch für
die Aktualisierung eines Abkommens über die steuerlichen Beziehungen
zwischen Österreich und Usbekistan. Dabei geht es unter anderem um
die Bereiche Gewinnverkürzung und -verlagerung sowie steuerliche
Transparenz und Amtshilfebereitschaft.

Novelle gegen „Greenwashing“ von Produkten

Mit einer weiteren Novelle soll verhindert werden, dass bei
Produkten „Greenwashing“ durch irreführende Aussagen betrieben wird.
Weiters sollen Praktiken zu frühzeitiger Obsoleszenz von Waren
verboten werden. Beim Online-Abschluss von
Finanzdienstleistungsverträgen sollen außerdem aggressive
Geschäftspraktiken, wie oftmalige Pop-up-Fenster, untersagt werden.
Zudem kann künftig bei missbräuchlichen Abmahnungen eine Unterlassung
eingefordert werden. Die Länderkammer stimmte mehrheitlich dafür,
keinen Einspruch gegen diese Regelungen zu erheben.

BauID-Karte wird umstrukturiert

Einhellig passierte die Länderkammer ein Antrag der
Koalitionsparteien zur Umstrukturierung des BauID-Systems. Künftig
soll dieses direkt von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse
betrieben werden.

Vorbehalte gegen algerische Urkunden

Der Bundesrat billigte einhellig auch den Einspruch Österreichs
gegen den Beitritt Algeriens zum Haager Übereinkommen zur Befreiung
ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung. Begründet
wird der Schritt damit, dass die Urkundensicherheit in dem
nordafrikanischen Land nicht ausreichend überprüfbar sei. Algerische
Urkunden können damit künftig in Verfahren vor Inlandsbehörden nicht
mehr ohne weitere Überprüfungen als Beweismittel zugelassen werden. (
Fortsetzung Bundesrat) fan/pst/sox

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