Bundesrat besiegelt Anpassungsgesetz zu Asyl- und Migrationspakt

Wien (PK) – Der Bundesrat hat heute für die Umsetzung des Asyl- und
Migrationspakts der EU grünes Licht gegeben. Damit soll für
Asylsuchende das Zulassungsverfahren durch ein vorgelagertes
Screening ersetzt und Sonderbestimmungen für Asylverfahren an der EU-
Außengrenze verankert werden. Außerdem soll der Familiennachzug von
anerkannten Flüchtlingen in das Quotensystem nach dem Niederlassungs-
und Aufenthaltsgesetz integriert werden. Auch für unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge soll es neue Regelungen geben. Für das im
Paket enthaltene „Asyl- und Migrationspakt Anpassungsgesetz“ (AMPAG)
und die Novellierung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes
sprachen sich ÖVP, SPÖ und NEOS aus. Den neuen Obsorgebestimmungen
für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge stimmten auch die Grünen
zu.

Als unabhängige Überwachungsstelle für die neuen Grenzverfahren
sieht ein Koalitionsantrag die Volksanwaltschaft vor. Die
entsprechende Verfassungsnovelle und begleitende Änderungen im
Volksanwaltschaftsgesetz passierten den Bundesrat mit der
erforderlichen Zweidrittelmehrheit.

Die FPÖ sprach sich in der hitzigen Debatte vehement gegen das
gesamte Paket aus. Ein in der Sitzung eingebrachter Antrag der
Freiheitlichen für eine verpflichtende Altersfeststellung bei
Zweifeln an der Altersangabe von vermeintlich minderjährigen Fremden
blieb in der Minderheit. Nachdem sich die FPÖ auch neuerlich für eine
„Remigration“ aussprach, entzündete sich wie schon im Nationalrat
auch in der Länderkammer eine Kontroverse über diesen Begriff. Die
Vorsitzenden erteilten mehrere Ordnungsrufe für dessen Verwendung.

Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts der EU

Ziel des Asyl- und Migrationspakts der EU ist es, die Effizienz
und Geschwindigkeit von Asylverfahren zu steigern, Migrationsströme
besser zu steuern, Sekundärmigration einzudämmen und somit die
nationalen Asyl- und Migrationssysteme nachhaltig zu entlasten. Mit
dem AMPAG sollen nun etwa die Bestimmungen im Asylgesetz zur
Unzulässigkeit von Anträgen adaptiert und die Kooperationspflichten
von Antragstellerinnen und Antragstellern neu geregelt werden. Das
bisherige Zulassungsverfahren soll entfallen und durch ein
vorgelagertes Screening sowie einheitliche Verfahrensabläufe ersetzt
werden. Für Fälle, in denen eine Rückführung aus Gründen des Schutzes
von Leben oder vor unmenschlicher Behandlung unzulässig ist, wird ein
eigener Aufenthaltstitel geschaffen. Begleitend erfolgen Anpassungen
in weiteren Materiengesetzen, insbesondere im Bereich der
Fremdenpolizei, der Grundversorgung und der Verfahrensorganisation.

Eine zentrale Neuerung der Novelle zum Niederlassungs- und
Aufenthaltsgesetz (NAG) ist die Überführung des Familiennachzugs aus
dem Asylrecht in das Niederlassungsrecht, wo dieser künftig im Rahmen
eines Quotensystems geregelt werden soll. Darüber hinaus werden
unionsrechtliche Vorgaben für kombinierte Aufenthalts- und
Arbeitserlaubnisse umgesetzt. Mit einem bereits im Nationalrat
mitbeschlossenen Abänderungsantrag zu dieser Novelle wird unter
anderem festgelegt, dass hochqualifizierte Drittstaatsangehörige mit
„Jobseeker-Visum“ ein Verfahren bei Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot-
Karte im Inland abwarten dürfen.

Ziel des sogenannten „Obsorge für unbegleitete Minderjährige-
Gesetzes“ ( ObUM-G ) ist es, die gesetzliche Vertretung von
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen künftig bereits ab dem
Zeitpunkt ihres Antreffens im Bundesgebiet sicherzustellen. Demnach
soll der jeweilige Kinder- und Jugendhilfeträger künftig kraft
Gesetzes mit der Obsorge betraut werden, wodurch das bislang
erforderliche Verfahren beim Pflegschaftsgericht entfällt und damit
verbundene Verzögerungen vermieden werden. Die Vorlage sieht zudem
vor, dass die zuständige Kinder- und Jugendhilfe eine erste
Einschätzung zur Minderjährigkeit vornimmt. Bestehen Zweifel, soll
ein gerichtliches Verfahren zur Klärung eingeleitet werden können.
Bis zu einer Entscheidung ist laut Gesetzentwurf grundsätzlich von
der Minderjährigkeit auszugehen.

Karner: Massivste Veränderung im Asylrecht seit 20 Jahren

Die Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspakts stelle die
massivste Veränderung bzw. Verschärfung im österreichischen Asyl- und
Fremdenrecht seit mehr als 20 Jahren dar, zeigte sich Innenminister
Gerhard Karner überzeugt. Auch wenn man in diesem Bereich noch nicht
dort sei, wo man hinsollte, entwickle sich vieles in die richtige
Richtung. Er nannte einige deutlich gesunkene Zahlen, etwa zu den
Aufgriffen an der Grenze oder zu den Asylwerbenden in der
Grundversorgung. Das sei ein Auftrag, hart in diese Richtung
weiterzuarbeiten, so Karner. Der Asylpakt werde keine „Wundertüte“
sein, stelle aber endlich eine politische Einigung dar. Beim
Solidaritätsmechanismus habe Österreich aufgrund der früheren höheren
Belastungen eine Ausnahme erreicht. Was das neue Außengrenzverfahren
betrifft, werde derzeit am Flughafen Schwechat ein Grenzterminal
errichtet, so der Innenminister. Auch im Hinblick auf den
Familiennachzug zeigte er sich überzeugt, dass der „Stopp“ bereits
gewirkt habe. Zur Begriffsdiskussion wolle er außerdem klarstellen,
dass „Remigration“ seit Langem ein Kampfbegriff der neuen Rechten
bzw. der identitären Bewegung sei.

Wichtig sei auch, dass nunmehr die Obsorge für unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge ab Tag eins geregelt werde, sagte
Justizministerin Anna Sporrer. Die Obsorge soll künftig direkt
aufgrund des Gesetzes und innerhalb von 15 Tagen übertragen werden.
„Kinderrechte sind Menschenrechte“, hielt Sporrer fest. Bei Zweifeln
an der Minderjährigkeit gebe es die Möglichkeit, dass das Alter
gerichtlich festgestellt wird.

Umfassende Debatte über Asylpolitik

Der EU-Asylpakt werde keines der Probleme lösen, sondern der
illegalen Migration ein neues „Mäntelchen“ geben, kritisierte Sandra
Jäckel (FPÖ/V). Als „Ergebnis völlig verfehlter Migrationspolitik“
sieht sie unter anderem „Parallelgesellschaften“, Probleme an Schulen
sowie „täglich Gewalt“ in Österreich samt einem „erschreckend hohen
Anteil“ an weiblichen Opfern durch „migrantische Gewalt“. Die
„Zwangsverteilung“ in Europa, bei der zudem Ausgleichszahlungen
drohen würden, sei ein „Freibrief für illegale Migration“. Zudem sei
der Asylpakt der nächste Schritt zur „Entmündigung der
Nationalstaaten“. Es gelte, die eigene Bevölkerung zu schützen, so
Jäckel. Auch Werner Gradwohl (FPÖ/St) ortet einen massiven Schritt
zur „Entmachtung der österreichischen Asylpolitik“ in Richtung
„Brüssel“, und darüber hinaus „schlimmstes Gold Plating“, wenn es um
die Verlängerung von Aufenthaltstiteln geht. Man schaffe neue Anreize
für die Schlepperindustrie. Beim Familiennachzug sieht er keine
Begrenzung, sondern ein „Täuschungsmanöver“, da am Ende der Nachzug
trotzdem kommen würde. Der Sozialstaat stoße zunehmend an seine
Grenzen. Auch Günter Pröller (FPÖ/O) ortet beim Familiennachzug
keinen Stopp, sondern nur eine vorübergehende Drosselung und eine
„Alibiverschärfung“.

Sebastian Stark (ÖVP/N) warf der FPÖ vor, nicht an Lösungen,
sondern an „dauerhaften Empörungszuständen“ interessiert zu sein.
Österreich sei vom Solidaritätsmechanismus ausgenommen, hielt er
fest. Nachgeschärft würde außerdem bei den Integrationspflichten. Im
Asylwesen brauche es harte, strenge, aber auch gerechte Regeln und
Treffsicherheit, die heute geschaffen würde. Man könne nur stückweise
beginnen, diese großen Themen abzuarbeiten, sagte Harald Himmer (
ÖVP/W), wie etwa Abkommen abzuschließen. Man wisse, dass der Stopp
beim Familiennachzug gewirkt habe. Mit dem vorliegenden Paket werde
weiter daran gearbeitet, das Thema Asyl besser in den Griff zu
bekommen. Es gehe um Schutz für jene, die ihn brauchen, zudem zeige
das Gesetzespaket auch „klare Kante gegen illegale Migration“, so
Antonia Herunter (ÖVP/St). Mit der Obsorge ab Tag eins bei der Kinder
– und Jugendhilfe werde eine Lücke geschlossen.

Es sei ein Meilenstein, dass es erstmalig gelungen sei, ein
einheitliches rechtliches System für alle Mitgliedstaaten zu
schaffen, sagte Dominik Reisinger (SPÖ/O). Mit dem Paket sollen die
Geschwindigkeit bei Asylverfahren gesteigert, Migrationsströme besser
gesteuert und verteilt sowie Sekundärmigration eingedämmt werden.
Eine große Errungenschaft stelle der Schutz der unbegleiteten
Minderjährigen ab Tag eins dar. Als eine der größten Reformen, die
derzeit in Europa stattfinde, bringe das gemeinsame Asylsystem
funktionierende Verfahren und klare Zuständigkeiten und Regeln, so
Michael Wanner (SPÖ/S). Rechtsstaatlichkeit gelte für alle, auch für
Schutzsuchende. Wichtig sei vor allem auch, dass unbegleitete Kinder
nicht monatelang in Unsicherheit bleiben. Auch Verena Schweiger (
SPÖ/W) wies zu der Vielzahl an Gesetzesänderungen auf den
„Meilenstein“ der Obsorge ab Tag eins hin. Man schließe eine
gravierende Schutzlücke, denn Kinderrechte seien keine Frage der
Staatsbürgerschaft.

Auch aus Sicht der NEOS ist die Obsorge für die unbegleiteten
Minderjährigen ab dem ersten Tag ein wichtiger Aspekt, so Julia
Deutsch (NEOS/W). Diese Obsorge übernehme künftig die Kinder- und
Jugendfürsorge, damit gebe es von Anfang an eine verantwortliche
Stelle. Bei diesem Punkt würden die Grünen zustimmen, sagte Claudia
Hauschildt-Buschberger (Grüne/O). Der gesamte Pakt müsse zwar
umgesetzt werden, weil nur Europa gemeinsam den Herausforderungen
begegnen könne. Dennoch sehe sie viele Teile kritisch. So würden etwa
noch mehr Verfahren an Außengrenzen verlagert und in die
Grundversorgung eingegriffen. Beim Familiennachzug könne es zu
Unsicherheit statt zu Stabilität kommen. Zudem werde die Möglichkeit
der dauerhaften Verfestigung des Aufenthaltstitels zurückgedrängt.

Neue Aufgabe für die Volksanwaltschaft

Mit den neuen Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen verfolgt die
EU das Ziel, möglichst rasch eine Entscheidung darüber
herbeizuführen, ob jemand, der unbefugt in die EU eingereist ist bzw.
ohne Erfüllung der Einreisevoraussetzungen einen Asylantrag gestellt
hat, einem Asyl- oder einem Rückkehrverfahren zuzuweisen ist. In
Österreich betrifft das entsprechende vorgelagerte Screening
grundsätzlich nur Einreisen über Flughäfen. Hier soll die
Volksanwaltschaft nun die Aufgabe des von der EU geforderten
unabhängigen Überwachungsmechanismus übernehmen. Die
Volksanwaltschaft ist schon jetzt damit betraut, die Einhaltung von
Grund- und Menschenrechten an jenen Orten zu überwachen, an denen es
zum Entzug oder zur Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt
oder kommen kann. Das betrifft etwa Haftanstalten, Pflegeheime oder
Psychiatrien. Spezielle Kommissionen nehmen diese Aufgabe der
„präventiven Menschenrechtskontrolle“ wahr.

Durch den europäischen Asyl- und Migrationspakt, der „als großer
Erfolg gefeiert werde“, würden zusätzliche Belastungen auf die
Volksanwaltschaft zukommen, beklagte Nikolaus Amhof (FPÖ/W). Was auf
den ersten Blick vielleicht gut klinge, bringe seiner Ansicht nach
keinerlei Verbesserungen. Vielmehr sei das Gegenteil der Fall,
urteilte er, da Griechenland und Spanien weiterhin Asylwerberinnen
und Asylwerber nach Österreich schicken würden. Im Grunde dürften
aber schon jetzt keine illegalen Migrantinnen und Migranten im Land
sein, da laut Dublin-Verordnung und Genfer Flüchtlingskonvention der
erste sichere Drittstaat für sie zuständig sein müsste. Schuld an
dieser Entwicklung seien vor allem die NGOs, die sich mittlerweile zu
einem Geschäftsmodell in diesem Bereich entwickelt hätten,
kritisierte Amhof.

Im Gegensatz zu den Freiheitlichen sprachen sich die
Vertreterinnen und Vertreter der anderen Fraktionen für das
Gesetzespaket aus. So begrüßte etwa Klara Neurauter (ÖVP/T) die neuen
Kompetenzen für die Volksanwaltschaft, die schon seit vielen Jahren
im Fall von freiheitsentziehenden Maßnahmen überprüfe, ob eine
menschenrechtskonforme Unterbringung der betroffenen Personen
gewährleistet sei. Denn die Würde des Einzelnen sei unantastbar,
betonte sie. Die Kritik der FPÖ könne sie nicht nachvollziehen, da
durch den neuen Pakt vor allem jene Staaten entlastet werden sollen,
die überproportional viele Flüchtlinge aufgenommen haben. Auch ihre
Fraktionskollegin Barbara Prügl (ÖVP/O) führte ins Treffen, dass im
Asylbereich ein gemeinsamer Weg der Ordnung, der Sicherung und der
Gerechtigkeit beschritten werden müsse. Außerdem brauche es eine
erfahrene Institution wie die Volksanwaltschaft, um die neuen
europäischen Regelungen umzusetzen. Diese werde ab Mitte Juni am
einzigen EU-Außengrenzpunkt in Österreich, also dem Flughafen
Schwechat, die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte
kontrollieren, erläuterte Prügl.

Die Einbindung der Volksanwaltschaft in die Umsetzung des EU-Asyl
– und Migrationspakts sei sehr wichtig, meinte Sandro Beer (SPÖ/W),
denn überall, wo der Staat in Grundrechte eingreife, brauche es
Kontrollen durch eine unabhängige Institution. Ziel sei es, rascher
zu klären, ob ein Asylverfahren durchgeführt werde oder ob eine
Rückkehrentscheidung zu erfolgen habe. Die Volksanwaltschaft, die in
Hinkunft Zugang zu allen relevanten Orten, Unterlagen und
Informationen erhalten werde, könne unangekündigte Kontrollen
durchführen und Empfehlungen abgeben. Ein funktionierendes Asylsystem
und die Einhaltung von Menschenrechten „seien mit Sicherheit kein
Widerspruch“, betonte Beer.

Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) schloss sich den
Ausführungen von Beer, der die Bedeutung der Einhaltung der
Menschenrechte im Kontext von Asylverfahren hervorgehoben habe,
vollinhaltlich an. Es sei der richtige Weg, eine bewährte Institution
mit den neuen Aufgaben zu betrauen. Sie hoffe, dass die
Volksanwaltschaft dafür auch die erforderlichen budgetären Mittel
erhalten werde. In Richtung des Bundesrats Amhof stellte Hauschildt-
Buschberger klar, dass es sehr wohl Personen gebe, die das Recht
hätten, im „Binnenland Österreich“ einen Asylantrag zu stellen. Als
Beispiele führte sie „nachgeborene Kinder“, Botschaftsangehörige oder
Menschen mit Visum an, bei denen sich die Lage im Heimatland
verändert habe.

Effiziente Verfahren und der Schutz von Grundrechten dürfen kein
Gegensatz sein, knüpfte auch Julia Deutsch (NEOS/W) an die
Ausführungen ihrer Vorrednerinnen und Vorredner an. Deshalb sei es
richtig, dass der europäische Gesetzgeber beim Asyl- und
Migrationspakt ausdrücklich ein unabhängiges Menschenrechtsmonitoring
vorgesehen habe. (Fortsetzung Bundesrat) mbu/sue

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der
Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch
Fotos von Plenarsitzungen.