Wien (OTS) – In mehrstündigen Gesprächen haben sich gestern,
Mittwoch, Vertreter
und Vertreterinnen von Bund, Ländern und Gemeinden auf die konkrete
Ausgestaltung der Finanzierung für die ab 2028 geplante Senkung der
Lohnnebenkosten um 2 Milliarden Euro geeinigt.
Die Senkung der Lohnnebenkosten führt zu einem Minus im FLAF (
Familienlastenausgleichsfonds) in der Höhe von etwa 600 Millionen
Euro. In den Gesprächen am Mittwoch einigte man sich nun darauf,
dieses Minus gemeinsam auszugleichen und die notwendigen Zahlungen
zwischen Bund, Ländern und Gemeinden fair aufzuteilen.
Die Einigung im Detail:
Die Länder und Gemeinden beteiligen sich mit 200 Millionen
Euro/Jahr an der Finanzierung der Lohnnebenkostensenkung. Die
Beteiligung erfolgt im Rahmen der Erhöhung des Abgeltungsbetrags an
den Familienlastenausgleichfonds um rund 600 Millionen Euro. Demgemäß
übernimmt davon der Bund 2/3 und 1/3 fällt auf die Länder und
Gemeinden.
Die Höhe des Abgeltungsbetrags wird bis zum Ende der laufenden
Finanzausgleichsperiode und somit befristet für das Jahr 2028
geregelt. Eine Weiterführung der Regelung über das Jahr 2028 hinaus
wird – wie alle anderen finanzausgleichsrechtlichen Bestimmungen –
Teil der Verhandlungen zum nächsten Finanzausgleich – ab 2029 – sein.
Durch die Maßnahmen im Doppelbudget 2027/2028 kommen den Ländern
und Gemeinden Mehreinnahmen zugute. Diese Mehreinnahmen basieren auf
den entsprechenden Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen
Bundesabgaben für die Länder und Gemeinden. Die Mehreinnahmen werden
vom Bund zugesichert. Sollten sie nicht erreicht werden, müssen
entsprechende Verhandlungen zwischen den Finanzausgleichspartnern
geführt werden.
Zudem stellt der Bund den Ländern einen Investitionszweckzuschuss
in der Höhe von 166,86 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Gelder
kommen aus dem EU-Wiederaufbau- und Resilienzplan (RRF) und
entsprechen dem Anteil, der den Ländern bereits zugesagt war. 50
Millionen davon werden noch heuer ausbezahlt, der Rest folgt in den
Folgejahren.
Zur Stärkung der Gemeinden wird noch im Jahr 2026 ein
Infrastruktur-Investitionspaket in der Höhe von 30 Millionen Euro auf
den Weg gebracht. Mit dem Geld sollen aufgeschobene Investitionen
mobilisiert und insbesondere Projekte für die Energiewende
vorangetrieben werden.
Die Regelungen sollen parallel zur Beschlussfassung des
Doppelbudgets 2027/2028 in Kraft treten.
Finanzminister Markus Marterbauer : „Wir haben uns auf ein faires
Modell zur Aufteilung der Finanzierung der Lohnnebenkostensenkung
geeinigt. Die größte Senkung der Lohnnebenkosten, die es in
Österreich je gegeben hat, ist eine wichtige Strukturreform, durch
die der Faktor Arbeit ab dem Jahr 2028 merklich entlastet wird. Davon
werden auch die Länder und Gemeinden als Arbeitgeber profitieren. Sie
werden sich in Zukunft etwa 100 Millionen Euro an Dienstgeberanteil
sparen. Darüber hinaus kommen ihnen durch die erhöhten
Steuereinnahmen des Staates signifikant höhere Ertragsanteile zugute.
Das Ergebnis ist ein guter Kompromiss, der zeigt, wie wichtig es ist,
dass alle Gebietskörperschaften ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung
nachkommen. So geht pragmatische, lösungsorientierte Politik.“
Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl: „Der Schulterschluss
zwischen Bund und Ländern macht den Weg frei für die
Lohnnebenkostensenkung als wichtiges Signal für den Standort. Wir
stärken damit die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen
Wirtschaft und entlasten die Betriebe nachhaltig. Gleichzeitig
stellen wir sicher, dass die Familienleistungen aus dem
Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) auch künftig im vollen Umfang
erhalten bleiben.“
Staatssekretär Sepp Schellhorn: „Wir tragen unterschiedliche
Farben und setzen unterschiedliche Schwerpunkte. Aber wenn es um
Wachstum, Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit geht, ziehen wir
alle am selben Strang. Diese Einigung macht Mut, denn genau diesen
gesamtstaatlichen Reformgeist brauchen wir jetzt auch in der
Reformpartnerschaft – dort entstehen die größten Spielräume für
Entlastung und Investitionen.“
Vorsitzender der Landeshauptleute-Konferenz LH Anton Mattle: „Ich
begrüße die Senkung der Lohnnebenkosten, um die Wettbewerbsfähigkeit
Österreichs wieder zu steigern. Da Länder und Gemeinden bereits einen
wichtigen Beitrag zur gesamtstaatlichen Konsolidierung leisten,
können einseitige steuerpolitische Maßnahmen durch den Bund nicht
ohne entsprechende Verhandlungen mitgetragen werden. Diese
Verhandlungen konnten nun erfolgreich abgeschlossen werden.
Gleichzeitig haben wir ein paar weitere offene Punkte mit dem Bund
endlich zu Gunsten der Länder und Gemeinden erledigen können. Die
Bundesländer erhalten die lange geforderten Mittel aus dem Aufbau-
und Resilienzfonds der EU, die Gemeinden sollen bei Investitionen
unterstützt werden. Zudem sichert der Bund die in Aussicht gestellten
Mehreinnahmen fix zu, wodurch Länder- und Gemeindebudgets abgesichert
werden können.“
Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl: „Die finanzielle Lage
vieler Gemeinden ist angespannt. Deshalb ist es für uns natürlich
kein leichter Schritt, dass sich auch die Gemeinden an der
Finanzierung dieser – vom Bund beschlossenen – Maßnahme beteiligen
müssen. Gleichzeitig sehen wir, dass die Senkung der Lohnnebenkosten
auch Gemeinden als Arbeitgeber entlasten wird. Umso wichtiger ist es
für uns, dass wir auch einen ersten Schritt in Richtung eines
Investitionspaketes für die Gemeinden gesetzt haben. Das ist ein
wichtiges Signal, denn in vielen Gemeindestuben liegen Projekte
bereit, die umgesetzt werden müssen: Kinderbetreuung, Straßen,
Wasser, Kanal, Energie und Klimaschutz. Jeder Euro, der dort
investiert wird, kommt direkt bei den Menschen an und stärkt zugleich
die regionale Wirtschaft.“
Fotos: https://flic.kr/s/aHBqjCWWiV