Salzburg, Graz, Linz, St. Pölten (OTS) – Unter einer ÖVP-geführten
Bundesregierung stimmte Österreich im Juni
2024 im Rat der Europäischen Union durch die damalige
Umweltministerin Leonore Gewessler der Verordnung zu. Die ÖVP
protestierte zwar vordergründig gegen Gewesslers Vorgehen,
Konsequenzen blieben jedoch aus. Auch das dokumentierte
Abstimmungsverhalten der ÖVP-Mandatare im Europäischen Parlament
zeigt, dass die politische Verantwortung für den Weg zur
Wiederherstellungsverordnung nicht allein bei den Grünen verortet
werden kann. Damit wurde die Wiederherstellungsverordnung zu
geltendem Recht, das nun umzusetzen ist. Der damalige
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig sitzt auch heute noch als
zuständiger Bundesminister am Regierungstisch.
Wozu lässt man Experten arbeiten, wenn man ihr Ergebnis am Ende
übergeht und sich komplett der Verantwortung entzieht?
Bis zum heutigen 1. September muss Österreich wesentliche
Grundlagen für seinen nationalen Wiederherstellungsplan nach Brüssel
melden. Vereinfacht gesagt muss Österreich der Europäischen
Kommission zunächst mitteilen, welche Lebensräume in welchem Umfang
vorhanden sind und in welchem Zustand sie sich befinden. Diese
Ausgangsdaten sind entscheidend, weil sie bestimmen, bei welchen
Lebensräumen überhaupt ein Wiederherstellungsbedarf nach EU-Vorgaben
besteht und welche Maßnahmen Österreich setzen muss. Da diese Frage
komplex ist und vor allem die Bundesländer betrifft, wurde eine
gemeinsame Arbeitsstruktur eingerichtet. Experten von Bund und
Ländern haben über Monate Methoden abgestimmt, Daten ausgewertet und
einen fachlich belastbaren Vorschlag erarbeitet, der auch gegenüber
der Europäischen Kommission argumentierbar ist. Kurz vor Abschluss
dieses Prozesses legte der Bund jedoch einen eigenen Vorschlag vor
und sorgt damit für erhebliche Verunsicherung. Für zusätzliche
Verwunderung sorgte, dass eine offensichtlich ahnungslose ÖVP-
Abgeordnete, den gemeinsam erarbeiteten Ländervorschlag kurzerhand
als „NGO-Vorschlag“ abqualifizierte. Weitaus schwerer wiegt
allerdings, dass der nun vom ÖVP geführten Ministerium eingeschlagene
Weg erhebliche fachliche, praktische und finanzielle Risiken birgt.
Totschnig betreibt knallharte Parteipolitik und liefert
Grundeigentum an Brüssel aus
Für Svazek, Haimbuchner, Amesbauer und Rosenkranz ist das
Vorgehen des Bundes mittlerweile nicht mehr fachlich, sondern nur
noch parteipolitisch erklärbar. „Es hätte einen vernünftigen und
fachlich tragfähigen Kompromiss gegeben, der gemeinsam mit den
Ländern erarbeitet wurde. Diesen wirft Minister Totschnig nun kurz
vor Schluss über Bord und ignoriert die Mehrheiten der Bundesländer.
Das Ergebnis dieser Parteipolitik ist fatal. Die ÖVP breitet mit
diesem Vorschlag das Grundeigentum der Österreicher auf dem
Opferaltar einer planwirtschaftlich organisierten EU aus. Wer so
handelt kann sich am Ende nicht aus der Affäre stehlen“, üben die
Landesvertreter deutlich Kritik am Bundesminister und dessen
Vorgehen. Der Bund steht dadurch vor zwei schlechten Optionen.
Entweder übermittelt er seine eigene, von den fachlich nicht
mitgetragene Datengrundlage nach Brüssel, oder er übermittelt keine
Zahlen und riskiert damit, dass die Europäische Kommission den
Wiederherstellungsbedarf selbst ableitet. Dieser widersprüchliche
Kurs birgt das Risiko deutlich umfangreicherer
Wiederherstellungsmaßnahmen sowie zusätzlicher Belastungen für die
Länder. Nach der Übermittlung der Zahlen ist zudem davon auszugehen,
dass der Bund versuchen wird, sich aus der weiteren Verantwortung zu
ziehen und die konkreten Folgen den Ländern zu überlassen, in deren
Kompetenz der Naturschutz fällt.
Wer soll das alles bezahlen?
Neben der ungeklärten Datengrundlage, die gegebenenfalls vom Bund
ins Postfach der EU flattern wird, bleibt eine weitere entscheidende
Frage unbeantwortet. Nämlich jene, wer die Kosten für die
bevorstehenden Maßnahmen trägt? Die Naturschutzressorts der Länder
Salzburg, Steiermark, Oberösterreich und Niederösterreich haben dazu
gegenüber dem Bund eine klare Position. Die Länder haben diese
unionsrechtlichen Verpflichtungen nicht beschlossen. Österreich hat
ihnen auf Bundesebene zugestimmt. Entstehen daraus neue strukturelle
Mehrkosten für Länder und Gemeinden, kann die Zustimmung zu einzelnen
Maßnahmen nicht gleichzeitig als finanzieller Blankoscheck verstanden
werden. Hinzu kommt, dass der tatsächliche Finanzierungsbedarf der
Wiederherstellungsverordnung bis heute nicht abschließend beziffert
werden kann und auch die europäische Finanzierung nicht ausreichend
geklärt ist. „ Die Wiederherstellungsverordnung können wir nicht mehr
ungeschehen machen. Aber wir müssen nicht sehenden Auges den nächsten
Fehler begehen. Der Bund hat die gemeinsame Arbeit mit den Ländern
selbst organisiert. Dann kann er deren Ergebnis nicht kurz vor
Schluss beiseiteschieben, eine nicht ausreichend erklärte Alternative
präsentieren und die Folgen anschließend den Ländern überlassen.
Norbert Totschnig ist jetzt gefordert, Verantwortung zu übernehmen.
Wir brauchen belastbare Daten, Klarheit über die Folgen und eine
gesicherte Finanzierung. Alles andere wäre eine unglaublich teure
Politik auf Kosten der Länder, der Grundeigentümer und Steuerzahler
“, so die vier Landesverantwortlichen unisono.