Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung
„Bürgeranwalt“ am
Samstag, dem 25. April 2026, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON
folgende Beiträge:
Rechtsstreit nach Geburtskomplikation
Frau S. gebar 2016 nach Geburtskomplikationen ihren ersten Sohn
Paul, der heute neunjährige Bub hat seither schwerste
Beeinträchtigungen. Aber: Zu dem Zeitpunkt sei man davon ausgegangen,
dass das Krankenhaus bzw. die Hebammen und Ärzte kein Verschulden
trifft. Vom Spital sei der gesamte Geburtsvorgang immer als
schicksalhaft dargestellt worden, sodass die Eltern keine Zweifel
hatten, bis über die Patientenanwaltschaft 2024 ein Gutachten bekannt
wurde, dass hier offenbar Fehlverhalten vorlag. Erfolgte die
Behandlung lege artis? Wurde das Risiko während des Geburtsvorgangs
nicht rechtzeitig erkannt und ab wann beginnt hier eine Verjährung zu
laufen? Die Eltern fordern vom Spital bzw. vom Krankenhausträger mehr
als 500.000 Euro Schadenersatz.
Vorzeitiger Mutterschutz verweigert
Melanie S. ist schwanger und war bis Ende vergangenen Jahres
selbstständige Nageldesignerin. Die Innviertlerin beschwert sich
darüber, dass sie nicht vorzeitig Wochengeld im Rahmen des
Mutterschutzes in Anspruch nehmen könne. Dabei hätte sie alle
Erfordernisse für den vorzeitigen Mutterschutz erfüllt, meint sie.
Aufgrund von Missverständnissen im Zusammenhang mit Behörden
bezüglich Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses bliebe ihr nun das
Wochengeld verwehrt. Die schwangere Frau habe ab November 2025 eine
Kette von Fehlinformationen bekommen und hätte letztlich ihren
Mutterschutz aufgrund widersprüchlicher Zuständigkeitsauskünfte nicht
antreten können. Volksanwalt Bernhard Achitz kritisiert die
Bezirkshauptmannschaft Schärding. Dort hätte man angeblich für
erhebliche Verzögerungen gesorgt, was im Ergebnis dazu geführt habe,
dass die werdende Mutter sich im Stich gelassen fühlt.
Zuzahlung bei Persönlicher Assistenz
Herr F. aus Linz ist seit seiner Geburt spastisch gelähmt.
Deswegen bräuchte er dringend eine Ausweitung der persönlichen
Assistenz. Aber ihm wurde mitgeteilt, dass die finanziellen
Ressourcen des Landes Oberösterreich dafür im Jahr 2024 erschöpft
seien. Außerdem findet Herr F. es problematisch, dass sein
monatliches Einkommen ab einem Betrag von 1.800 Euro für die
Finanzierung abgeschöpft wird. Volksanwalt Bernhard Achitz
kritisierte im November 2024 die entsprechenden Regelungen. Was hat
sich seither getan?