„Bürgeranwalt“: Kein Geld für Feuerwehreinsatz?

Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung
„Bürgeranwalt“ am
Samstag, dem 7. März 2026, um 17.55 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON
folgende Beiträge:

Kein Geld für Feuerwehreinsatz?

Da nach einem Unfall Spritzmittel ausgeronnen ist, wurde die
Freiwillige Feuerwehr Gainfarn in Niederösterreich 2018 zu einem
Einsatz gerufen, die Kosten betrugen mehr als 5.000 Euro. Doch die
Versuche, dem für den Unfall Verantwortlichen eine Rechnung zukommen
zu lassen, scheiterten – zunächst lehnte die Versicherung ab, dann
wurde der Verursacher insolvent. Daher wandte sich die FF Gainfarn an
die BH Baden, die den Einsatz beauftragt hatte. Doch diese lehnte
eine Übernahme der Kosten ab, denn der Einsatz sei bereits verjährt,
zuständig für derartige Einsätze sei das Landwirtschaftsministerium.
Da man dort auch die Kostenübernahme ablehnte, haben sich nun
Vertreter der FF Gainfarn an die Volksanwaltschaft gewandt.

Diskriminierende Gesetzeslücke

Viele Dokumente kann man mittlerweile rechtssicher mit dem
Computer oder Handy mittels elektronischer Signatur unterschreiben.
Aber: Es gibt einige Verwaltungsbereiche, bei denen das nicht geht.
Volksbegehren zum Beispiel können nur mit eigenhändiger Unterschrift
beim Innenministerium angemeldet werden. Das ist für Menschen, die –
etwa wegen einer Behinderung – nicht eigenhändig unterschreiben
können, ein Problem. Die Volksanwaltschaft sieht eine
diskriminierende Gesetzeslücke.

Immer Ärger über die Post

Eine Postkundin aus Wien und ein Kunde aus Salzburg schildern,
dass sie mit gravierenden Problemen bei der Postzustellung kämpfen
und Briefsendungen bzw. Einschreiben wiederholt nicht zugestellt
wurden oder bei der Abholung nicht auffindbar waren. Dadurch hätte
man Fristen versäumt, die in einem Fall sogar in einer
Exekutionsandrohung geendet hätten. Aber auch finanzielle Nachteile
durch nicht bezahlte Rechnungen und Mahngebühren seien keine
Seltenheit. Was beide ärgert: Angeblich fühlt sich niemand für ihre
Beschwerden zuständig. Als Empfänger von Briefen sei man rechtlos und
weder bei der Post noch bei der Schlichtungsstelle RTR fühle man sich
ernst genommen.