Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung
„Bürgeranwalt“ am
Samstag, dem 26. September 2026, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON
folgende Beiträge:
Gebühr trotz Grillverbot – Warum bezahlt die Stadt Wien die
Kosten für die Reservierung nicht zurück?
Wegen der Trockenheit und Waldbrandgefahr hat die Stadt Wien
heuer am 7. Mai ein Grillverbot für öffentliche Plätze verhängt. Wer
einen der begehrten städtischen Grillplätze reserviert hat, bekommt
die 45 Euro Reservierungsgebühr trotzdem nicht zurück. Die Stadt
argumentiert, dass man die Plätze trotz des Grillverbots nutzen
könne, etwa für ein Picknick. Außerdem decke die Verwaltungsabgabe
laufende Kosten der Stadt, die unabhängig von der Nutzung entstehen –
wie die Erhaltung der Grillplätze und des Buchungssystems. Die
Vorgehensweise sorgt bei der Wiener Bevölkerung für viel Ärger – und
einige Betroffene haben sich an Volksanwältin Gaby Schwarz gewendet,
die im „Bürgeranwalt“-Studio eine Rückzahlung der Reservierungsgebühr
fordert.
Pörtschach: Kamerastreit weiter offen
Ein Nachbarschaftskonflikt um private Videoüberwachung in
Pörtschach beschäftigt weiter Behörden und Gerichte. Umstritten ist,
ob die Kameras eines Anrainers tatsächlich nur dessen eigenes
Grundstück erfassen und ob ein Bescheid der Datenschutzbehörde
ausreichend umgesetzt wurde. Die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-
Land betrachtet das Vollstreckungsverfahren als beendet. Der
Kamerabetreiber sagt, seine Geräte würden rechtskonform betrieben.
Die betroffene Familie widerspricht und fordert nach neuen
Bildvergleichen eine Kontrolle vor Ort. Sie hat außerdem bei der
Datenschutzbehörde ein Verwaltungsstrafverfahren angeregt.
Volksanwältin Gaby Schwarz hatte den Fall bereits im Mai aufgegriffen
und fordert die BH auf zu handeln.
Waldbesitzer wider Willen
Erwin P. hat vor langer Zeit ein Grundstück in Laab im Walde in
der Forsthausgasse gekauft, um dort Kornelkirschen, genannt
„Dirndln“, anzubauen. Die Widmung war früher „Grünland/Land- und
Forstwirtschaft“. Inzwischen sind auf dem Grund auch etliche andere
Bäume gewachsen und die BH Mödling hat Herrn P. mitgeteilt, dass
dadurch ein Wald im Sinne des Waldgesetzes entstanden ist. Deshalb
darf Herr P. keine Landwirtschaft mehr betreiben, wodurch das
Grundstück stark entwertet ist. Er darf auch keine Bäume fällen,
sonst muss er sie wieder aufforsten. Herr P. und zwei weitere
betroffene Grundbesitzer diskutieren im Studio mit Reinhard Pesek,
dem Rechtsanwalt und Lehrbeauftragten an der Uni Wien, ob sie diesen
Eingriff in ihre Eigentumsrechte dulden müssen oder wie sie ihn
bekämpfen könnten.
Lösung für das Kraftwerk Rosenburg
Seit vielen Jahren plant die EVN verschiedene Sanierungskonzepte
für den historischen Wasserkraftstandort Rosenburg. Geplant war eine
höhere Staumauer und eine Unterwassereintiefung, um das Kraftwerk
auszubauen. Doch Umweltschutzorganisationen und die Initiative
„Lebendiger Kamp“ befürchteten die Zerstörung des „Naturjuwels Kamp“.
Nun ist es nach jahrelanger Diskussion zu einer Lösung gekommen, mit
der beide Seiten leben können. Diesen Monat soll der Umbau des
Kraftwerks beginnen.