Wien (PK) – Der ab 2026 vorgesehene Gesundheitsreformfonds, der mit
rund 500 Mio.
Ꞓ dotiert ist, stelle für sie das „lachende Auge“ dar, das mit dem
„weinenden Auge“ – nämlich der Erhöhung der
Krankenversicherungsbeiträge der Pensionist:innen – verbunden sei,
erklärte Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig heute im
Budgetausschuss des Nationalrats. Obwohl die genaue Ausgestaltung des
Fonds noch nicht fixiert sei, zeigte sie sich „pragmatisch-
optimistisch“, dass damit entscheidende Verbesserungen für alle
Versicherten erreicht werden können. Ihrer Meinung nach sollte das
Geld vor allem in den Ausbau der Versorgung im niedergelassenen
Bereich, die Verkürzung der Wartezeiten, die Stärkung der
Frauengesundheit sowie der psychosozialen Betreuung von Kindern und
Jugendlichen fließen.
Anlass für diese Aussagen war die Debatte über das
Gesundheitsbudget, das nach einem Rückgang im Jahr 2025 im
darauffolgenden Jahr wieder kräftig auf 3,22 Mrd. Ꞓ steigen wird. Im
Vergleich zu Vor-Corona-Zeiten sei das Budget „sehr aufgeblasen“,
kritisierte FPÖ-Abgeordneter Gerhard Kaniak. Außerdem sei noch
überhaupt nicht klar, wie dieser Fonds besetzt oder wie er
kontrolliert werde. Die Grünen bemängelten eine Reihe von
Sparmaßnahmen. So zeigte sich Ralph Schallmeiner etwa besorgt
darüber, dass die kostenlose HPV-Impfaktion für junge Erwachsene bis
30 Jahre nach dem Auslaufen im heurigen Jahr nicht mehr verlängert
werde.
Gesundheitsbudget vor allem durch hohe Ausgaben für
Finanzausgleich und den Zweckzuschuss für Krankenanstalten geprägt
Die im Bundesfinanzgesetz ausgewiesenen Auszahlungen für den
Bereich Gesundheit (Untergliederung 24) belaufen sich in den Jahren
2025 und 2026 auf insgesamt 2,84 Mrd. Ꞓ bzw. 3,22 Mrd. Ꞓ. Während es
also zunächst zu einem Rückgang um 110,4 Mio. Ꞓ (-3,7 %) kommt, ist
von 2025 auf 2026 ein deutlicher Anstieg um 376,5 Mio. Ꞓ (+ 13,3 %)
feststellbar. Das ist vor allem auf die geplante Einrichtung eines
Gesundheitsreformfonds (500 Mio. Ꞓ) ab 2026 zurückzuführen, der durch
die Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge bei den
Pensionist:innen gespeist wird. Dieser soll zur Verbesserung der
Versorgung, der Reduktion von Wartezeiten, der Digitalisierung im
Gesundheitswesen, der Steigerung der Effizienz sowie generell zur
Einhaltung des Kostendämpfungspfades beitragen.
Im Rahmen des Finanzausgleichs im Bereich Gesundheit stellt der
Bund auf Basis der entsprechenden Art. 15a B-VG-Vereinbarung Mittel
in der Höhe 948 Mio. Ꞓ (+83 Mio. Ꞓ) und im nächsten Jahr 974 Mio. Ꞓ (
+26 Mio. Ꞓ) für gesundheitspolitische Zielsetzungen und
Strukturmaßnahmen bereit. Ein zweiter wesentlicher Posten betrifft
den Krankenanstalten-Zweckzuschuss in der Höhe von 931 Mio. Ꞓ bzw.
965 Mio. Ꞓ im heurigen und nächsten Jahr.
Während die Budgets der letzten Jahre noch deutlich von den
Auszahlungen für die COVID-19-Maßnahmen geprägt waren, ist dies
nunmehr nicht mehr der Fall. Nach einem Rückgang um 123 Mio. Ꞓ auf
143,5 Mio. Ꞓ im Jahr 2025, werden 2026 nur mehr 28,2 Mio. Ꞓ für
diesen Bereich budgetiert. Mittelfristig betrachtet sollen die
Auszahlungen laut Bundesfinanzrahmengesetz 2026-2029 bis Ende der
Periode auf 3,39 Mrd. Ꞓ ansteigen.
Gesetzliche Grundlage für Gesundheitsreformfonds noch ausständig
Zur Finanzierung bestimmter Maßnahmen der
Krankenversicherungsträger soll beim Ministerium ein
Gesundheitsreformfonds angesiedelt werden, zu dem die Abgeordneten
eine Reihe von Fragen stellen. Der Fonds werde ab 2026 aus jenen
Mitteln gespeist, welche durch die Erhöhung der
Krankenversicherungsbeiträge der Pensionist:innen via Hebesätze
entstehen, erläuterte die Staatsekretärin. Die Einnahmen daraus
sollen jährlich ab 2026 durch die Pensionsversicherung an den Fonds
überwiesen werden. Als nächster Schritt soll nun ein entsprechendes
Gesetz ausgearbeitet werden, das ab Anfang 2026 gelten soll. Durch
den Fonds könne der Bund eigene Schwerpunkte setzen, hob Königsberger
-Ludwig hervor, wobei die Verbesserung der medizinischen Versorgung
von allen Versicherten im Mittelpunkt stehe.
Prinzipiell war es aus Sicht von Königsberger-Ludwig wichtig, das
sich alle Beteiligten schon im Rahmen des letzten Finanzausgleichs
auf einheitliche Zielvorgaben, die gemeinsame Planung des
niedergelassenen sowie des stationären Bereichs sowie auf zusätzliche
Mittel geeinigt haben, um das Gesundheitssystem „zukunftsfit“ zu
machen. Gleichzeitig müsse natürlich auch genau geschaut werden, ob
die Gelder effizient eingesetzt werden, pflichtete Königsberger-
Ludwig Abgeordneter Fiona Fiedler (NEOS) bei, die sich nach dem
Monitoring des Einsatzes der zusätzlichen Mittel für die ÖGK
erkundigte.
Weiterhin im Fokus stehe der Ausbau der Primärversorgungszentren,
stimmte sie mit Rudolf Silvan (SPÖ) überein. Von den angepeilten 133
konnten bereits 97 eingerichtet werden, wobei 14 davon speziell für
Kinder vorgesehen sind, hob Königsberger-Ludwig erfreut hervor.
Digitalisierung, ELGA und der Ausbau der Gesundheits-Hotline 1450
Zu Fragen von Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ) führte
Königsberger-Ludwig unter anderem aus, dass bezüglich eines möglichen
Opt-outs vom elektronischen Impfpass derzeit noch ein Verfahren beim
VfGH anhängig sei und man daher das Ergebnis noch abwarten müsse.
Grundsätzlich sollte der Vollbetrieb des E-Impfpasses ab 2029
starten, teilte die Staatsekretärin mit. Dann können auf freiwilliger
Basis auch alle früheren Impfungen nachgetragen werden. Die Kosten
für den Betrieb bezifferte Königsberger-Ludwig auf rund 1,8 Mio. Ꞓ,
wobei es eine Drittelfinanzierung zwischen Bund, Ländern und
Sozialversicherung gebe.
Im Laufen sei auch die Weiterentwicklung von ELGA, betonte die
Staatssekretärin, es würden derzeit enorme Anstrengungen unternommen,
um möglichst viele Daten zu erfassen. Höchste Priorität habe auch der
Ausbau der Diagnose-Codierung; derzeit werde ein zentrales Tool von
den Ärzt:innen getestet. Ebenso wie Abgeordnete Andrea Schartel (FPÖ)
war sie der Meinung, dass bei digitalen Angeboten immer darauf
geachtet werden müsse, keine Personengruppe auszuschließen. Gerade
für ältere Menschen könne daher der Ausbau der Gesundheitshotline
1450 eine niederschwellige Möglichkeit sein, um etwa Arzttermine
vereinbaren zu können, führte Königsberger-Ludwig ins Treffen.
Abgeordnetem Ralph Schallmeiner (Grüne) gegenüber merkte sie an, dass
es trotz unterschiedlicher Ansätze in den Bundesländern ein
Basisangebot bei 1450 geben müsse. Ende des Jahres soll dazu auch ein
Kooperationsvertrag mit den Ländern abgeschlossen werden. In der
Folge brauche es eine Werbekampagne, um die Hotline noch bekannter zu
machen.
Finanzierung des Projekts „Gesund aus der Krise“ sichergestellt
Vor dem Hintergrund der steigenden psychischen Belastungen steht
der Ausbau der psychosozialen Versorgung im Fokus der
gesundheitspolitischen Maßnahmen in der laufenden Legislaturperiode,
heißt es im Budgetbericht. Die Bundesregierung investiere daher 2025
rund 16 Mio. Ꞓ und ab 2026 21 Mio. Ꞓ insbesondere in die
Weiterführung des Projekts „Gesund aus der Krise“, versicherte
Königsberger-Ludwig im Ausschuss. Der Abgeordneten Marie-Christine
Giuliani-Sterrer (FPÖ) gegenüber bekräftigte sie, dass es ihr ein
ganz besonderes Anliegen sei, eine gute psychosoziale Versorgung vor
allem von Kindern und Jugendlichen, die mit vielfältigen Krisen
konfrontiert seien, sicherzustellen. Einsetzen will sich Königsberger
-Ludwig auch dafür, dass ausreichend kassenfinanzierte Therapieplätze
geschaffen werden.
In diesem Zusammenhang erinnerte die Staatsekretärin auch daran,
dass der im Rahmen des Gesundheitsreformmaßnahmenfonds eingeführte
Startbonus zur Förderung schwer zu besetzender Vertragsarztstellen,
insbesondere in den Fachbereichen Allgemeinmedizin, Gynäkologie und
Kinder- und Jugendheilkunde, sehr gut genutzt worden sei. Bis dato
konnten 89 Vertragspartner unterstützt werden, teilte sie
Abgeordneter Fiona Fiedler (NEOS) mit.
Ralph Schallmeiner (Grüne) zeigte sich besorgt darüber, dass die
kostenlose HPV-Impfaktion für junge Erwachsene zwischen 21 und 30
Jahren, die heuer auslaufe, nicht mehr verlängert werde. Dazu stellte
Königsberger-Ludwig fest, dass dies bei der Sitzung der
Bundeszielsteuerungskommission Ende Juni besprochen werde; sie sei
diesbezüglich jedoch guter Dinge. Das Kinderimpfprogramm werde
weitergeführt, informierte Königsberger-Ludwig, dafür stünde auch
eine Ermächtigung in der Höhe von bis zu 13,2 Mio. Ꞓ zur Verfügung.
Zu einzelnen Förderungen – wie etwa den Mitteln für die
Aidshilfen – konnte Königsberger-Ludwig noch keine konkreten Angaben
machen, da man sich alle Anträge genau anschauen wolle. Es sei aber
richtig, dass aufgrund der Budgetsituation in einzelnen Bereichen (
z.B. Frühe Hilfen) Einsparungen gemacht werden müssen.
Frauengesundheit: Maßnahmenpaket in der Höhe von 10 Mio. Ꞓ
Ab 2026 wird es ein Maßnahmenpaket zur Prävention im Bereich
Frauengesundheit geben, das mit 10 Mio. Ꞓ ausgestattet ist,
berichtete die Staatssekretärin. Damit soll unter anderem die
Forschung, die Vorsorge und das medizinische Angebot für spezifische
Frauengesundheitsthemen (z.B. Endometriose oder Wechselbeschwerden)
sowie generell die Gendermedizin gestärkt werden. Auch sollen (
interdisziplinäre) Frauen-Primärversorgungseinheiten etabliert
werden.
Arzneimittelbevorratung und Versorgung von Long-Covid-Betroffenen
Auf Fragen der ÖVP-Abgeordneten Juliane Bogner-Strauß, Tanja Graf
und Heike Eder, führte die Gesundheitsstaatsekretärin aus, dass sich
das in der letzten Legislaturperiode eingeführte Bewertungsboard
bewährt habe und „durchaus ein großer Erfolg“ werden könne. Weiters
stellte sie fest, dass die Frage der Arzneimittelbevorratung nicht
nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer Ebene ein sehr
wichtiges Thema sei. Laut aktueller Verordnung müssten ausreichende
Mengen der 600 umsatzstärksten Medikamente (z.B. Schmerzmittel,
Antibiotika, Herz-Kreislauf-Medikamente) für einen Zeitraum von vier
Monaten bevorratet werden.
Durch die Absenkung des Arzneimittelkostendeckels und die
Einbeziehung von rezeptfreien Medikamenten in die Berechnung werde es
zu einer Entlastung von chronisch kranken Menschen kommen, zeigte
sich die Staatsekretärin in Beantwortung einer Frage der Abgeordneten
Barbara Teiber (SPÖ) überzeugt.
Beim Thema Long Covid stellte Königsberger-Ludwig grundsätzlich
fest, dass die Betroffenen in Bezug auf Begutachtungen oder das Reha-
Geld gleich behandelt werden müssen wie alle andere kranke Personen.
Es dürfe da kein Unterschied gemacht werden, betonte sie. Sollten die
Personen schwer betroffen sei, dann könne eine ärztliche Begutachtung
auch im Rahmen einer stationären Aufnahme erfolgen; in der häuslichen
Umgebung sei dies derzeit nicht möglich.
Zu dem von Ralph Schallmeiner (Grüne) angesprochenen Aktionsplan
zu postakuten Infektionssyndromen (PAIS) merkte Königsberger-Ludwig
an, dass noch einmal intensive Gespräche geführt werden müssten. Aber
sie sei ebenfalls der Meinung, dass man etwa in Sachen ME/CFS in die
Gänge kommen müsse, bestätigte sie der Abgeordneten Fiona Fiedler (
NEOS).
Die Mittel für AGES, GÖG, Verbraucher- und Tiergesundheit
Die Österreichische Agentur für Ernährungssicherheit GmbH (AGES)
erhält ab 2025 eine dauerhaft erhöhte Basiszuwendung in der Höhe von
98,5 Mio. Ꞓ, wovon 67 Mio. Ꞓ vom Ressort getragen werden. Der
Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) steht in den Jahren 2025 und 2026
für ihr Arbeitsprogramm und die administrativen Aufwendungen jeweils
ein Budget von 15 Mio. Ꞓ zur Verfügung. Königsberger-Ludwig teilte
Abgeordnetem Kaniak (FPÖ) – der von deutlichen Kürzungen in diesem
Bereich sprach – mit, dass es sich bei den genannten Zahlen um die
gesamten Mittel handle, zumal 60 % vom Gesundheitsressort und 40 %
vom Landwirtschaftsministerium beigesteuert werden.
Zur Bekämpfung von Tierseuchen seien Ermächtigungen in der Höhe
von jeweils bis zu 5 Mio. Ꞓ vorgesehen, führte die Staatssekretärin
weiter aus. Erst vor Kurzem habe man anlässlich der Verbreitung der
Maul-und-Klauen-Seuche in den Nachbarstaaten gesehen, wie wichtig es
sei, rechtzeitig und umfassend zu reagieren. Dass kein einziger Fall
in Österreich aufgetreten ist, sei nur durch die gute Zusammenarbeit
aller Beteiligten möglich gewesen. Abgeordneter Petra Tanzler (SPÖ)
schlüsselte Königsberger-Ludwig die einzelnen Posten im
Tierschutzbudget auf, die von dem Programm „Tierschutz macht Schule“
bis hin zur Förderung des Bergrettungsdienstes reichen.
Die Beratungen über die Bundesfinanzgesetze 2025 und 2026 ( 67
d.B. und 68 d.B. ) sowie über die Bundesfinanzrahmengesetze ( 66 d.B.
) wurden daraufhin unterbrochen und werden morgen wieder aufgenommen.
(Budgetausschuss Schluss) sue
HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische
Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für
Finanzen.
Details zu den Budgets 2025 und 2026, den Änderungen gegenüber
den Vorjahren sowie der Entwicklung des laufenden Budgetvollzugs
bietet das interaktive Visualisierungstool des Budgetdiensts. Dort
erhalten Sie einen raschen und transparenten Überblick über relevante
Budgetdaten. Eine Lesehilfe zu den Budgetunterlagen 2025 und 2026
dient der Orientierung und dem besseren Verständnis der umfangreichen
Unterlagen. Sie enthält auch den Zeitplan für die Verhandlungen der
einzelnen Kapitel.
Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden
Sie auf der Website des Finanzministeriums .