Brisante S34-Überraschung: Spange Wörth stellt sich als gar nicht wirklich bewilligt heraus

Wien (OTS) – Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, lassen noch
nicht
öffentlich bekanntgewordene brisante Details im vorgestern
veröffentlichten BVwG-Urteil zum S34 Vorhabensteil Spange Wörth
dieses in einem anderen Licht erscheinen. Verfahrenskoordinator
Wolfgang Rehm: „Eine aufschiebende Bedingung verunmöglicht eine
Inanspruchnahme des vom Gericht abgeänderten Bescheides, bevor nicht
ein UVP Änderungsgenehmigungsverfahren beantragt und durchgeführt
wurde.“

Dieses vorgeschriebene Änderungsverfahren müsse der
Konkretisierung der nur vage beschriebenen Naturschutzmaßnahmen
dienen. „Das wurde von uns wiederholt vergeblich gefordert und hätte
eigentlich Gegenstand des gerade abgeschlossenen Verfahrens sein
müssen, wurde aber durch diesen vermeintlichen Kunstgriff
ausgelagert“, so Rehm. Da dies jedoch für diese Art von Maßnahmen gar
nicht zulässig sei, werde dies vorrangig Thema bei der kommenden
Anrufung des Verwaltungsgerichtshofs sein. Ein Änderungsverfahren
könne sich wie das Stammverfahren über zwei Instanzen ziehen und
seien dabei die bisherigen Verfahrenparteien einzubeziehen. „Im
Ergebnis bedeutet das, dass die jetzt erteilte Bewilligung nicht
konsumiert werden und dass deshalb auf unbestimmte Zeit nicht gebaut
werden kann. Die Ampel steht somit unbefristet weiter auf rot und
können Projektbefürworter im Lexikon unter dem Begriff Pyrrhussieg
nachschlagen,“ so Rehm abschließend.