Wien (PK) – Grünes Licht hat der Bundesrat heute mit breiter Mehrheit
für das
Abgabenänderungsgesetz 2025 gegeben. Neben diversen Änderungen im
Steuerrecht bringt es auch eine Ausweitung des Tabakmonopols und
strenge Regeln für den Verkauf von E-Zigaretten (E-Liquids).
Hanfblüten zum Rauchen und Nikotinbeutel dürfen demnach nur noch bis
Ende 2028 außerhalb von Trafiken verkauft werden. Außerdem werden E-
Liquids und Nikotinbeutel ab April 2026 in die Tabaksteuer
einbezogen. Bereits ab Februar 2026 wird die Steuer für klassische
Tabakwaren wie Zigaretten und Tabak zum Erhitzen erhöht.
Mittels Abänderungsantrag wurde im Nationalrat zuvor außerdem
vorgesehen, die Umsatzgrenze für bestehende Ausnahmen von der
Belegerteilungspflicht, wie sie etwa für Verkäufe im Freien, auf Schi
– und Almhütten sowie in Buschenschanken gelten, von 30.000 Ꞓ auf
45.000 Ꞓ zu erhöhen. Zudem wird die Ausstellung digitaler
Kassenbelege erleichtert.
Einer von der Regierung vorgeschlagenen Aktualisierung des
Doppelbesteuerungsabkommens mit Kuwait erteilte die Länderkammer
außerdem die erforderliche verfassungsmäßige Zustimmung.
Ausweitung des Tabakmonopols
Ziel der geplanten Änderungen im Tabakmonopolgesetz ist es, im
Sinne des Gesundheitsschutzes den „Wildwuchs“ beim Verkauf
alternativer Tabakprodukte zu beseitigen und durch die Kanalisierung
des Vertriebs Kontrollen zu erleichtern. Durch höhere Preise soll
außerdem der Griff zu E-Zigaretten und zu sonstigen Nikotin- bzw.
Nikotinersatzprodukten eingedämmt werden. So werden Nikotinbeutel (
Pouches) und Hanfblüten zum Rauchen ausdrücklich in das Tabakmonopol
aufgenommen und deren Verkauf mit einer Übergangsregelung auf
Tabaktrafiken beschränkt. Strenger reguliert wird auch der Verkauf
von E-Zigaretten (E-Liquids). Die Tabaksteuer für E-Liquids und
Nikotinbeutel soll ab April 2026 eingehoben werden, wobei für bereits
jetzt bei Kleinhändlern befindliche Produkte eine Übergangsregelung
vorgesehen ist. Im Februar 2027 und 2028 wird es dann weitere
Erhöhungen geben. Ebenso wird die Steuer für klassische Tabakprodukte
wie Zigaretten und Tabak zum Erhitzen bis 2028, beginnend ab Februar
2026, stufenweise angehoben. Besteuert werden auch nikotinfreie E-
Liquids und Pouches.
Insgesamt werden mit dem 60 Seiten starken Abgabenänderungsgesetz
2025 zwanzig Gesetze geändert, wobei die vorgesehenen Maßnahmen von
Präzisierungen beim Freiwilligenpauschale über die Einführung eines
Pflichtveranlagungstatbestands bei widerrechtlichem Bezug von
Absetzbeträgen bis hin zu Änderungen bei der Abschreibung von
Immobilien reichen. Darüber hinaus sollen ab April 2026 die
Grunderwerbsteuer, ab 2027 die Versicherungssteuer und ab 2028
Gebühren vollständig digital abgewickelt werden. Ein
Sanktionsmechanismus soll die elektronische Einreichung von Anbringen
durchsetzbarer machen.
Günter Pröller (FPÖ/O) sieht in dem „Riesenpaket“ mit über 20
Gesetzen durchaus positive Dinge, bei denen er mitstimmen könnte, wie
er sagte. Es bringe aber auch Belastungen und Erhöhungen von Steuern
und Gebühren mit sich. Er kritisierte, dass „die teuerste Regierung
aller Zeiten“ die Bürgerinnen und Bürger belaste, ohne bei sich
selbst zu sparen. Viele der Maßnahmen würden außerdem nicht dazu
beitragen, die Inflation zu senken. Daher lehne die FPÖ das gesamte
Paket ab.
Wichtig sei, auch mit diesem Paket ein Zeichen zu setzen, dass
die Budgetkonsolidierung voranschreite, so Manfred Mertel (SPÖ/K).
Bildung und Innovation hätten einen hohen Stellenwert, in diesem
Bereich könne man aber nur etwas machen, wenn man das Budget
konsolidiere. Zur Tabaksteuer wies er im Hinblick auf das
Gesundheitssystem darauf hin, dass diese derzeit nur eine
Bundesabgabe und nicht für die Länder bestimmt sei. Die finanzielle
Situation in den Kommunen sei sehr angespannt, so Mertel. So sei etwa
die Grundsteuer ein wichtiges Finanzierungsinstrument der Gemeinden,
meinte er mit Blick in Richtung FPÖ, dass Gebühren immer Leistung und
Gegenleistung betreffen.
Das Gesetz sei ein Bekenntnis zu Fairness, Gesundheitsschutz und
modernem Unternehmertum, so Christoph Stillebacher (ÖVP/T). Bei den
Tabakwaren hole man die Produkte in den regulierten und
kontrollierten Verkauf und sichere damit auch das „österreichische
Erfolgsmodell“ der Trafiken ab, wo etwa zur Hälfte Menschen mit
Behinderungen seien. Das sei gelebte Inklusion und Standortpolitik
zugleich. Die Anpassung der Tabaksteuer stelle für ihn einen „Akt der
Fairness“ dar, so Stillebacher, der etwa auch auf die Ausnahmen bei
der Belegerteilung und die „Kalte-Hände-Regelung“ hinwies, nach der
etwa Maronibrater und Christbaumverkäufer keine Registrierkasse
verwenden müssten.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Kuwait
Einstimmig sprachen sich die Bundesrätinnen und Bundesräte für
die Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Kuwait aus. Das
bisher gültige Abkommen entspricht bei Gewinnverkürzung und
Gewinnverlagerung nicht mehr den aktuellen Standards der Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), so die
Erläuterungen zu dem vorliegenden Staatsvertrag.
Die Änderung sei eine notwendige Maßnahme mit bilateralen
steuerrechtlichen Auswirkungen, zumal das Abkommen „in die Jahre
gekommen“ sei, so Dominik Reisinger (SPÖ/O). Es gehe etwa um mehr
Transparenz, Berichterstattungspflichten und Informationsaustausch.
Österreich sei eine Exportnation und brauche diese
Doppelbesteuerungsabkommen, meinte Christoph Thoma (ÖVP/V). Die
Standards, die nun gesetzt würden, seien gut für Österreich und den
Wirtschaftsstandort. Auch Günter Pröller (FPÖ/O) sprach seine
Zustimmung aus. Er wies darauf hin, dass die Anfänge der
Handelsbeziehungen und Exportmärkte im Mittleren Osten schon in die
1960er Jahre zurückreichen würden. (Fortsetzung Bundesrat) mbu
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
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