Wien (OTS) – Der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und
Psychologen (
BÖP) begrüßt die heute im Ministerrat beschlossene Verschärfung des
Waffenrechts ausdrücklich . Besonders positiv ist, dass nun
zahlreiche Anliegen des BÖP umgesetzt werden.
Zu den zentralen Anliegen des Berufsverbands zählte die
umfassende Aktualisierung, Ausweitung und Präzisierung der
waffenpsychologischen Gutachten, die Voraussetzung für den Erwerb
einer Waffenbesitzkarte sind. Diese Empfehlung wird nun gesetzlich
umgesetzt – unter anderem durch die Einführung eines verpflichtenden,
mehrstufigen Begutachtungsverfahrens.
Der BÖP setzt sich seit Langem engagiert für diese Reform ein.
Die tragische Gewalttat in Graz vor einer Woche hat die Notwendigkeit
entschlossener Maßnahmen jedoch nochmals eindrücklich vor Augen
geführt – und das Engagement des Verbands in diesem Zusammenhang
zusätzlich verstärkt.
Zwtl.: Zentrale Lösungsvorschläge des BÖP zur Qualitätssteigerung
waffenpsychologischer Gutachten u.a.:
– Anhebung der Altersgrenze für den Erwerb besonders gefährlicher
Schusswaffen
– Verpflichtende persönliche Exploration mit Mindestdauer von 45
Minuten – nicht nur standardisierte Tests
– Freie Auswahl geeigneter Testverfahren durch die GutachterInnen –
statt veralteter, gesetzlich fixierter Methoden
– Abschaffung der einseitigen Zweistufigkeit – alle Begutachteten
sollen ein vollständiges Verfahren durchlaufen
– Periodische Verlässlichkeitsprüfung für bestehende
WaffenbesitzerInnen
Diese Maßnahmen stärken die Objektivität, Unabhängigkeit und
Glaubwürdigkeit der psychologischen Beurteilung im
sicherheitsrelevanten Bereich.
„Der BÖP bringt seit Jahrzehnten psychologische Fachstandards in
sicherheitspolitische Debatten ein. Wir begrüßen, dass unsere
Anliegen bei den aktuellen Vorhaben eingeflossen sind. Wir sehen das
als klaren Auftrag, weiterhin aktiv mitzugestalten – im Sinne einer
sicheren und verantwortungsvollen Gesellschaft “, so BÖP-Präsidentin
a.o. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger.