Wien (OTS) – Mit der speziellen risikodotierten Ukraine-Fazilität,
die im Rahmen
des Budgetbegleitgesetzes 2024 vom Bundesministerium für Finanzen (
BMF) geschaffen wurde und mit deren Abwicklung die Oesterreichische
Kontrollbank AG (OeKB) im Mai 2024 betraut wurde, können
ausschließlich Geschäfte im öffentlichen Sektor unterstützt werden,
die der Sicherstellung bzw. Wiederherstellung der Basisinfrastruktur
dienen. Neben der speziellen Fazilität stehen im Rahmen des normalen
Ausfuhrförderverfahrens seit Oktober 2022 Absicherungsmöglichkeiten
für Geschäfte im Privatsektor zur Verfügung.
Die Ukraine-Fazilität soll es österreichischen Exportunternehmen
und Investoren ermöglichen, trotz der besonderen Risikosituation in
der Ukraine Geschäfte im öffentlichen Sektor abzuschließen und
durchzuführen. Die Exporte sollen aktiv zum Wiederaufbau des Landes
beitragen, insbesondere zur Sicherstellung bzw. Wiederherstellung der
Basisinfrastruktur. Für die Fazilität werden ausschließlich die
Überschüsse aus dem seit Jahrzehnten bewährten und budgetneutral
abgewickelten Ausfuhrförderverfahren verwendet, das strikten
internationalen Vorgaben unterliegt, risikoadäquate Prämien für die
Absicherung von Exportgeschäften vorsehen und finanziell ausgeglichen
geführt werden muss.
Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl: „Österreich
erwirtschaftet jeden zweiten Euro durch den Export. Damit unsere
Exportunternehmen auch im aktuell schwierigen Umfeld in der Ukraine
öffentliche Projekte umsetzen können, haben wir den Umfang für
einzelne Exportgeschäfte sowie die Zahlungsziele innerhalb der
Exportgarantien für diese Geschäftsfälle in der Ukraine erweitert.
Mit den speziellen Ukraine-Exportgarantien, der sogenannten „Ukraine-
Fazilität“, wollen wir österreichische Unternehmen bei Projekten
unterstützen, die sonst nicht möglich wären.“
Zwtl.: Erhöhung der Richtgrößen und Verlängerung der Zahlungsziele
Die im Mai 2024 geschaffene Ukraine-Fazilität gilt ausschließlich
für Geschäfte im öffentlichen Sektor auf Basis einer Staatsgarantie.
Seit Juli des Vorjahres gilt das Erfordernis einer Staatsgarantie
auch dann als erfüllt, wenn die unmittelbare Zahlungsverpflichtung
und die Abwicklung des Geschäfts bei einer staatlichen ukrainischen
Bank liegen. Nun wurden vom BMF die Richtgrößen pro Einzeltransaktion
von zehn auf 30 Millionen Euro sowie für Kreditlinien auf 50
Millionen Euro erhöht. Zudem wurden auch die Zahlungsziele auf bis zu
15 Jahre für Standardgeschäfte und bis zu 22 Jahre für
Klimaschutzprojekte verlängert.
Helmut Bernkopf, im Vorstand der OeKB für den Bereich Export
Services verantwortlich: „Wir haben damit die Voraussetzung
geschaffen, dass österreichische Exportunternehmen am Wiederaufbau
der Ukraine, der hoffentlich in nicht mehr allzu ferner Zukunft
liegt, noch besser partizipieren können. Und in Österreich verfügen
wir gerade auch im Bereich der Verkehrs- und Energieinfrastruktur,
der Wasseraufbereitung oder im Bausektor über Unternehmen, die
international zur absoluten Spitze zählen.“
Zwtl.: Unterstützungsmöglichkeiten im privaten Sektor
Im Rahmen des normalen Ausfuhrförderverfahrens sind Absicherungen
für Liefergeschäfte in die Ukraine sowie Investitionen vor Ort seit
Oktober 2022 möglich. Seither wurden die Deckungsmöglichkeiten in
mehreren kleinen Schritten ausgeweitet. Zuletzt wurde im Juli des
Vorjahres die Deckungsquote für politisches und wirtschaftliches
Risiko von 90 % auf 95 % erhöht. Die Absicherung von Liefergeschäften
und Beteiligungen ist bis zu einem Höchstbetrag von fünf Millionen
Euro möglich, mit Zahlungszielen bzw. Laufzeiten von bis zu drei
Jahren. Seit 2022 wurden damit viele kleine Geschäfte
österreichischer Exporteure erfolgreich unterstützt.
Zwtl.: Über die OeKB Gruppe
Die Unternehmen der OeKB Gruppe mit ihren mehr als 500
Mitarbeitenden erbringen wesentliche und relevante Services für die
österreichische Exportwirtschaft, den Kapitalmarkt und die
Tourismuswirtschaft, bieten Dienstleistungen für den Energiemarkt und
sind Teil der österreichischen Entwicklungsfinanzierung. All ihre
Aktivitäten haben einen deutlichen volkswirtschaftlichen Nutzen,
stärken den Standort Österreich und unterstützen Österreichs
Wirtschaft im globalen Wettbewerb. Die OeKB handelt
wettbewerbsneutral, sektorenübergreifend und nachhaltig
verantwortungsbewusst.