Wien (OTS) – Die letzte Reform des Verbotsgesetzes ist am 1. Jänner
2024 in Kraft
getreten. Das Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ) und das OÖ.
Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus haben sie zum Großteil
begrüßt, aber zwei Punkte kritisiert: Zum einen, dass Holocaust-
Leugnung erst vor mindestens zehn Personen strafbar ist. Und zum
anderen, dass nun auch Diversion für Erwachsene gewährt werden kann.
Denn erwachsene Täter haben in vielen Fällen eine gefestigte NS-
Gesinnung. Sie würden die Diversion als Schlupfloch in die
Straflosigkeit nutzen, so die Befürchtung. Das Justizministerium
beschwichtigte damals: Es werde nur wenige und genau geprüfte Fälle
geben.
Die Befürchtung hat sich bestätigt: 2024, gleich im ersten Jahr
des reformierten Verbotsgesetzes, gab es fast so viele Diversionen
für Erwachsene wie Verurteilungen (144 zu 177). Von wenigen Fällen
kann also keine Rede sein. Und manche Diversionen sind haarsträubend.
Beispielsweise ein Fall, der gerade vor dem Landesgericht Linz
verhandelt wurde: Ein 26-Jähriger hatte 71mal NS-Propaganda
verbreitet – darunter übelste rassistische und antisemitische Hetze
wie ein Hitler-Bild mit dem Satz „Es gibt keine N*, sondern nur
schlecht verbrannte Juden“ (Auslassung durch das MKÖ). Trotzdem bot
der Richter eine Diversion an: 3.500 Euro Geldzahlung und alles ist
erledigt. Der Neonazi akzeptierte natürlich dankend. Er bekommt keine
Vorstrafe und muss nicht einmal eine Führung durch die KZ-
Gedenkstätte Mauthausen absolvieren. Ein „Black Friday am Linzer
Landesgericht“ spottet die Plattform „Stoppt die Rechten“ in ihrem
Bericht über den Fall.
„Nachdem die Staatsanwaltschaft Wels im Juli den Hitler-Auftritt
eines Magistratsbediensteten als ‚Belustigung‘ und seinen Neonazi-
Gruß als ‚Satire‘ eingestuft hat, ist das der nächste Justizskandal“,
sagt MKÖ-Vorsitzender Willi Mernyi . „Er ereignet sich nur wenige
Tage, nachdem die Bundesregierung ihre neue ‚Nationale Strategie
gegen Antisemitismus‘ der Öffentlichkeit vorgestellt hat.“
„Trotz erfreulicher Beispiele wie dem ‚Aula‘-Urteil gibt es
insgesamt einen Trend zur Straflosigkeit beim Verbotsgesetz“, betont
Netzwerk-Sprecher Robert Eiter . „Die Justiz erfüllt den
antifaschistischen Auftrag der Verfassung zu wenig. Soll sie
Rechtsextremismus und Antisemitismus breitenwirksam bekämpfen,
braucht es ein Paket von Maßnahmen – unter anderem ein Ende der
Diversion für Erwachsene.“