Wien (OTS) – Am 5. Juli kontrollierten die Zöllnerinnen und Zöllner
Reisende aus
China, die den Grünkanal am Flughafen Wien benutzten. Im Gepäck eines
Passagiers stellten sie 117 Ampullen mit Nahrungsergänzungen in Form
von Haifischknorpel fest, die sofort beschlagnahmt wurden.
„Dieser Fall zeigt, dass die Arbeit des Zolls auch für den
internationalen Artenschutz von großer Bedeutung ist. Der illegale
oder nicht ordnungsgemäß angemeldete Handel mit Produkten tierischen
oder pflanzlichen Ursprungs kann gefährdete Arten zusätzlich unter
Druck setzen. Unsere Zollbediensteten leisten mit ihren Kontrollen
daher einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt, zur
Einhaltung internationaler Schutzbestimmungen und zur konsequenten
Durchsetzung geltender Regeln“, so Staatssekretärin Barbara Eibinger-
Miedl.
Der Passagier aus China meldete die Ware nicht beim Zoll an und
wollte durch den Grünkanal nach Österreich einreisen. Im Zuge einer
stichprobenartigen Kontrolle wurde das Gepäck des chinesischen
Staatsbürgers beim Röntgen genau durchleuchtet und durch die
geschulten Augen der Zollbediensteten wurden sofort Auffälligkeiten
festgestellt. Nach Öffnung des Gepäckstücks entdeckte man die skurril
anmutende Schmuggelware. Aufgrund der festgestellten Verstöße gegen
den Artenschutz wurde eine Geldstrafe verhängt. Die Waren wurden
beschlagnahmt.
Viele Tier- und Pflanzenarten sind heute weltweit in ihrem
Bestand gefährdet bzw. sogar von der Ausrottung bedroht. Zum Schutz
solcher Arten wurden auf internationaler und auf nationaler Ebene
Regelungen getroffen, die den internationalen Handel unterschiedlich
stark beschränken.
Sollten die Waren, die eingeführt werden sollen, dem Washingtoner
Artenschutzübereinkommen oder der EU-Artenschutzverordnung
unterliegen, so müssen, je nach Schutzwürdigkeit der Tiere oder
Pflanzen, die jeweils erforderlichen Artenschutzdokumente der
Zollstelle vorgelegt werden.
– Foto des Aufgriffs