Biologische Geschlechter: FPÖ-Initiativen bleiben in der Minderheit

Wien (PK) – Mit Debatten über zwei Anträge der FPÖ zum „Schutz der
biologischen
Geschlechter“ sowie über einen Bericht des Petitionsausschusses
endete heute der erste Nationalratssitzungstag in dieser Woche. Die
Forderungen der Freiheitlichen nach einer Verankerung der zwei
Geschlechter Mann und Frau im Staatsgrundgesetz sowie nach einer
Änderung einer Formulierung im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, die im
Ausschuss auf breite Ablehnung gestoßen sind, fanden auch im Plenum
keine Mehrheit.

Die zentralen Inhalte der FPÖ-Anträge

Kurz vor der letzten Nationalratswahl haben ÖVP, SPÖ und Grüne im
September 2024 eine Dienstrechtsnovelle beschlossen, die auch eine
Änderung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes enthalten hat. Da im
Zuge dessen auch die Formulierung der „Gleichbehandlung von Männern
und Frauen“ in „Gleichbehandlung aufgrund des Geschlechts“ abgeändert
wurde, treten die Freiheitlichen in einem Antrag dafür ein, dies
wieder rückgängig zu machen.

Ihre zweite Initiative zielt auf eine Novellierung des
Staatsgrundgesetzes ab. Laut FPÖ sollte dort verankert werden, „dass
es nur zwei Geschlechter gibt“, nämlich Frauen und Männer. Begründet
wird das mit der Biologie, die zwei körperlich differenzierbare
Geschlechter unterscheide. Abzulehnen sei daher der Begriff des
sozialen Geschlechts (Gender), da ihm eine „woke und ideologisch
motivierte Betrachtungsweise“ zugrunde liege, heißt es im Antrag. Aus
Sicht der Freiheitlichen bliebe die „Gleichheit der Staatsbürger vor
dem Gesetz“ mit der Änderung dennoch gewahrt. Sie würde weiterhin für
„Frauen, Männer und Personen, deren körperliche Geschlechtsmerkmale
nicht eindeutig als weiblich oder männlich einzuordnen sind“ gelten.

FPÖ warnt vor einer vollkommen falschen Entwicklung

Dagmar Belakowitsch (FPÖ) erinnerte die ÖVP an ihre Zusage,
wonach sie den umstrittenen Passus im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
rasch reparieren wolle. Die FPÖ-Mandatarin verwehrte sich mit
Nachdruck gegen eine Abschaffung der Geschlechter und eine
Entwicklung hin zu einem „woken Geschlechtsbegriff“. Auch wenn es
Fehlbildungen bei den Geschlechtschromosomen geben könne, so handle
es sich dabei um kein eigenes Geschlecht, betonte Belakowitsch.

Wenn aber jeder sein Geschlecht frei wählen könnte, dann hätte
dies massive Auswirkungen in den unterschiedlichsten Bereichen, wie
man erst vor Kurzem am Beispiel des „Herrn Walter“ sehen konnte.
Durch solche Entwicklungen würden zudem Frauenschutzräume ausgehebelt
werden, warnte Belakowitsch. Es handle sich daher um kein
nebensächliches Thema, schloss sich Fraktionskollegin Susanne Fürst
an, sondern um eines, das größte Aufmerksamkeit verdiene. Vor allem
vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission plane, jede
Altersbeschränkung für die freie Geschlechtswahl aufheben zu wollen.
Eltern dürften in der Folge dann auch ihre Kinder nicht von der
Einnahme von Hormonpräparaten oder Geschlechtsoperationen abhalten
dürfen, zeigte sich Fürst entrüstet. Mittlerweile gebe es sogar schon
Volksschulen, wo sich Kinder eines von sechs Geschlechtern auswählen
müssten, führte Lisa Schuch-Gubik (FPÖ) ins Treffen. Dies sei eine
Politik, die fern ab von den Interessen der „normal denkenden
Mehrheit der Österreicher“ betrieben werde. Auch Markus Leinfellner
und Wolfgang Zanger (beide FPÖ) zeigten sich besorgt darüber, dass
schon kleine Kinder durch eine fragwürdige Gender-Ideologie
indoktriniert würden.

SPÖ: Intergeschlechtliche Menschen haben ein Leben ohne Angst und
Ausgrenzung verdient

Mario Lindner (SPÖ) warf den Freiheitlichen vor, Menschen
gegeneinander auszuspielen, Feindbilder zu schaffen und keine
Empathie für intergeschlechtliche Personen oder Transmenschen
aufzubringen. Sie würden sogar so weit gehen, dieser Gruppe ihre
Existenzberechtigung absprechen zu wollen, kritisierte Lindner. Die
Biologie belege hingegen, dass es Menschen gebe, die weder Mann noch
Frau seien. Außerdem sei es Herbert Kickl gewesen, der in seiner
früheren Funktion als Innenminister, den Geschlechtseintrag „inter“
und „divers“ ermöglicht habe. Nicht richtig sei zudem, dass sich in
Österreich jeder sein Geschlecht frei auswählen könne.

Die FPÖ versuche, einen Kulturkampf heraufzubeschwören, der
keiner ist und der an den Alltagssorgen der Menschen völlig
vorbeigehe, urteilte Muna Duzdar (SPÖ). Es gehe den Freiheitlichen
auch nicht um eine ernst geführte Debatte, sondern nur darum, sich
über Transpersonen lächerlich zu machen und eine transfeindliche
Stimmung zu erzeugen.

ÖVP: Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich

Für einen pragmatischen Weg der Mitte trat Andreas Hanger (ÖVP)
ein, zumal man auch die Genderdebatte übertreiben könne. Dennoch
sollte auch die FPÖ zur Kenntnis nehmen, dass es intersexuelle
Menschen gebe. Obgleich es sich dabei um eine Minderheit handle,
gelte auch für sie der Grundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz
gleich seien. Es sei für ihn daher das Normalste auf der Welt, dass
damit auch das Recht auf einen entsprechenden Eintrag im
Personenstandsregister verbunden sei.

NEOS lehnen illiberale und rückwärtsgewandete Initiativen ab

Henrike Brandstötter (NEOS) lehnte die Intention der FPÖ-Anträge,
das Geschlecht wieder auf Mann und Frau zu reduzieren, ab und sprach
von rückwärtsgewandten, illiberalen und unnötigen Initiativen. Es
gebe nämlich drei biologische Geschlechter – Männer, Frauen und
Inter. Wer Freiheit ernst nehme, der lasse die Menschen leben, wie
sie wollen, argumentierte sie. Außerdem würden die Anträge kein
einziges Problem lösen, sondern vielmehr neue schaffen. Statt sich
mit jedem „Kinderkram“ der FPÖ zu befassen, sollte man sich besser
auf andere wichtige Themen wie Inflation, sinkende
Wettbewerbsfähigkeit oder Klimakrise konzentrieren, plädierte
Brandstötter.

Grüne sehen den „Genderwahn“ in der FPÖ verortet

In Zeiten von Klimakrise, explodierenden Lebensmittel- und
Energiepreisen und armutsbetroffenen Familien setze die FPÖ immer auf
dieselbe Geschichte, beklagte Meri Disoski (Grüne). Keine Partei rede
so viel über Geschlechter, Gender oder Identität wie die
Freiheitlichen, die einen ideologischen Feldzug gegen Menschen führen
würde, die nicht in ihr „enges Weltbild“ passen. Wenn es irgendwo
einen „Genderwahn“ geben sollte, dann sitze er in den Reihen der FPÖ
hier im Parlament, mutmaßte Disoski. Die Aufregung sei auch deshalb
nicht nachzuvollziehen, weil das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nach
über 25 Jahren nur sprachlich an die gültige Gesetzeslage angepasst
worden sei. Auch der Verfassungsgerichtshof habe klar zum Ausdruck
gebracht, dass es ein Recht darauf gebe, alternative
Geschlechtseinträge zu wählen.

Sammelbericht des Petitionsausschusses zu sieben Bürgeranliegen

Einstimmig zur Kenntnis genommen wurde schließlich noch ein
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen.
Dieser informiert über den aktuellen Stand der Beratungen von
insgesamt sieben Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern. Als erledigt
gelten somit folgende Initiativen: die Petitionen betreffend „Keine
Zustimmung zum WHO-Pandemievertrag“ sowie „Steuerbefreiung für
Elektroautos, die im Dienste der Allgemeinheit verwendet werden“.
Gleiches gilt für die Bürgerinitiativen, die Forderungen nach einer
Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer
Österreich, nach Konsequenzen bei Überschreitung der
Wahlkampfkostenobergrenze bei Nationalratswahlen sowie nach einer
Ablehnung der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO durch
die Bundesregierung enthalten. Den jeweiligen Fachausschüssen
zugewiesen wurden hingegen die Petition mit dem Titel
„Bürokratieabbau für unsere Feuerwehren“ sowie die Bürgerinitiative
„Rettet den Wienerwald“.

In einer anschließenden Nationalratssitzung , die
geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen diente, wurde
das Verlangen der Freiheitlichen, dem Wirtschaftsausschuss bezüglich
der Behandlung des FPÖ-Antrags zur Einführung eines „Opting outs“ von
der Wirtschaftskammermitgliedschaft eine Frist bis 9. Dezember 2025
zu setzen, abgelehnt. (Schluss Nationalrat) sue

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.