Billigspielwaren unter der Lupe des Marktamts

Wien (OTS) – Das Marktamt hat Billigspielwaren genauer unter die Lupe
genommen. Im
Zuge dieser Schwerpunktaktion wurden 29 Spielwarengeschäfte
kontrolliert. 102 Probenziehungen von teils bedenklichen Produkten
und 30 Anzeigen wegen Übertretungen von Konsument*
innenschutzbestimmungen sind die Folge.

Wenn eine Spielware für Kinder gefährlich werden kann, ist sie zu
beanstanden. Von den entnommenen Proben wurden bis dato 44 Proben
beanstandet, viele Gutachten sind noch ausständig. Beispiele dafür
sind leicht ablösbare Knöpfe oder Augen an Stofftieren wegen der
Gefahr des Verschluckens bei Kleinkindern, Blei in der Farbe oder
verbotene Weichmacher bei Plastikspielzeug. Bei schwerwiegenden
Verstößen wird die restliche Ware sofort außer Verkehr genommen,
sodass ein weiterer Verkauf nicht möglich ist.

30 Anzeigen mussten aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen die
Gewerbeordnung und die Preisauszeichnung erhoben werden. Ebenso
wurden auch zu große Warenausräumungen vor den Geschäften, teils war
ein Passieren als Fußgeher*in kaum noch möglich, angezeigt.

Spielzeug ist im Lebensmittelsicherheits- und
Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) gesetzlich geregelt. Die
Anforderungen an Spielzeug sind hoch und in der EU harmonisiert. Die
Mitgliedstaaten sind dabei zu einem Mindeststandard betreffend der
Sicherheit von Spielzeug verpflichtet, der jedenfalls eingehalten und
effektiv kontrolliert werden muss.

„Auch Billigspielzeug muss sicher sein, ist doch die Gesundheit
von Kindern besonders zu schützen. Wir stellen mit unseren Kontrollen
sicher, dass gefährliches Spielzeug aus dem Verkehr gezogen wird“,
erklärt Marktamtsdirektor Andreas Kutheil.

Das Marktamt ist neben den Wiener Märkten auch für den
behördlichen Konsument*innenschutz und das Lebensmittelrecht
zuständig und sorgt mit mehr als 124.000 Kontrollen pro Jahr, dass
diese Spielregeln eingehalten werden.

Nähere Informationen gibt es beim Marktamts-Telefon unter der
Wiener Telefonnummer 4000 – 8090. Das Marktamts-Telefon ist Montag
bis Freitag zwischen 7:30 und 21 Uhr, Samstag zwischen 8 und 18 Uhr
und Sonntag zwischen 9 und 15 Uhr besetzt.