Bildungskarenz: Sozialausschuss gibt grünes Licht für neue Weiterbildungsbeihilfe

Wien (PK) – Im Zuge der Budgetkonsolidierung hat der Nationalrat im
März die
Abschaffung der Bildungskarenz in der bisherigen Form beschlossen.
Zwar konnte auch danach noch mit dem Arbeitgeber eine berufliche
Auszeit für Weiterbildungsmaßnahmen vereinbart werden, die staatliche
Förderung in Form von Weiterbildungsgeld wurde aber gestrichen. Nun
liegt ein Nachfolgemodell für die Förderung einer Bildungskarenz in
Form der „Weiterbildungsbeihilfe“ vor. Der Sozialausschuss des
Nationalrats hat heute mit den Stimmen der Koalitionsparteien grünes
Licht für einen entsprechenden Gesetzesvorschlag der Regierung
gegeben. Damit ist eine Beschlussfassung noch im Oktober möglich.
Kritik kommt von FPÖ und Grünen: Ihrer Meinung nach handelt es sich
bei der neuen Weiterbildungsbeihilfe nicht um eine Nachfolgeregelung
für die alte Bildungskarenz, vielmehr werde das System zugunsten der
Arbeitgeber umgebaut.

Vor der Abstimmung wurden per Abänderungsantrag noch einzelne
Adaptierungen am Gesetzentwurf vorgenommen, um Einwänden im
Begutachtungsverfahren Rechnung zu tragen. An den verschärften
Zugangskriterien zur Bildungskarenz änderte sich aber nichts. Mit der
neuen Weiterbildungsbeihilfe will die Regierung vor allem niedriger
qualifizierte Personen erreichen. Aus budgetären Gründen werden die
Ausgaben außerdem mit jährlich 150 Mio. Ꞓ begrenzt. In Kraft treten
sollen die neuen Bestimmungen und eine begleitend dazu eingebrachte
Änderung des Einkommensteuergesetzes am 1. Jänner 2026.

Weiters passiert hat den Sozialausschuss eine Novelle zum
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und zum
Ausländerbeschäftigungsgesetz, die einen neuen Aufenthaltstitel für
„Grenzgänger“ bringt. Damit soll Drittstaatsangehörigen, die ihren
Wohnsitz in einem Nachbarstaat Österreichs haben und dort über einen
Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen,
die Ausübung einer unselbständigen Erwerbsarbeit in Österreich
ermöglicht werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitsplatz nicht
anderweitig besetzt werden kann. Für Anträge der Opposition gab es
keine Mehrheit.

Neue Weiterbildungsbeihilfe

Mit dem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf zur
Bildungskarenz ( 209 d.B. ) werden die Auflagen für den Erhalt einer
Weiterbildungsbeihilfe im Vergleich zur Vorgängerregelung deutlich
verschärft. Das betrifft etwa höhere zeitliche und inhaltliche
Anforderungen an die gewählte Weiterbildungsmaßnahme und stärkere
Kontrollen. So müssen im Zuge der Vereinbarung einer Bildungskarenz
künftig der aktuelle Bildungsstand, die Bildungsmaßnahme und das
Bildungsziel angegeben werden. Personen, die weniger als die Hälfte
der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 6.450 Ꞓ) verdienen, werden
außerdem zu einer Bildungsberatung beim AMS verpflichtet.

Darüber hinaus müssen Beschäftigte, um eine Bildungskarenz
antreten zu können, nunmehr mindestens zwölf (statt sechs) Monate
beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein, wobei es für
Saisonbetriebe weiterhin Ausnahmen gibt. Auch ein direkter Anschluss
der Bildungskarenz an eine Elternkarenz ist in Hinkunft nicht mehr
möglich: Zumindest 26 Wochen, also 6 Monate, müssen dazwischen
liegen. Wer bereits einen Master- oder Diplomabschluss hat, benötigt
überdies vier Berufsjahre, davon zwölf Monate beim aktuellen
Arbeitgeber.

Die Weiterbildungsmaßnahme hat mindestens 20 Wochenstunden zu
umfassen. Bei Personen mit betreuungspflichtigen Kindern unter sieben
Jahren reduziert sich diese Anforderung auf 16 Wochenstunden, laut
Abänderungsantrag aber nur dann, wenn für die Kinder keine längere
Betreuungsmöglichkeit besteht. Bei Studien müssen zumindest 20 ECTS
pro Semester (bzw. 16 ECTS bei Betreuungspflichten) nachgewiesen
werden.

Die Entscheidung über die Gewährung von Weiterbildungsbeihilfe
trifft weiterhin das AMS, wobei bei Personen, die mehr als die Hälfte
der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage verdienen, der Arbeitgeber
mindestens 15 % der Weiterbildungsbeihilfe zu übernehmen hat. Für die
Höhe der Beihilfe sieht das Gesetz eine Bandbreite zwischen 40,40 Ꞓ
und 67,94 Ꞓ pro Tag vor. Der AMS-Verwaltungsrat hat dazu per
Richtlinie ein einkommensabhängiges Stufenmodell vorzulegen.

Ein Antrag auf Weiterbildungsbeihilfe kann dem Gesetzentwurf
zufolge drei Monate vor Beginn der Bildungskarenz gestellt werden,
wobei die Auszeit-Vereinbarung mit dem Dienstgeber nur bei
Zuerkennung der Förderung wirksam wird. Für Bildungsteilzeit sollen
analoge Bestimmungen gelten.

Begleitend zur Regierungsvorlage hat der Ausschuss überdies eine
Novelle zum Einkommensteuergesetz und zum
Arbeitslosenversicherungsgesetz ins Plenum geschickt: Demnach soll
die Bestimmung, dass Zuschussleistungen des Arbeitgebers – ebenso wie
die Weiterbildungsbeihilfe selbst – steuerfrei sind, systematisch
korrekt im Einkommensteuergesetz und nicht im
Arbeitsmarktservicegesetz geregelt werden. Gleiches gilt für
Schulungszuschläge des Arbeitgebers gemäß
Arbeitslosenversicherungsgesetz. Auch dieser ergänzende Gesetzentwurf
hat im Ausschuss nur die Zustimmung der Koalitionsparteien erhalten.

Grüne kritisieren Einschränkungen bei Bildungskarenz

Kritik am Gesetzentwurf äußerten sowohl die FPÖ als auch die
Grünen. Angesichts der vorgesehenen Einschränkungen könne man nicht
von einer Nachfolgeregelung für die alte Bildungskarenz sprechen,
monierte etwa Grün-Abgeordneter Markus Koza. Arbeitnehmer:innen
hätten in Hinkunft nicht mehr die Möglichkeit einer freien
Bildungswahl und einer gänzlichen beruflichen Umorientierung.
Vielmehr würden nur noch die Interessen des Betriebs zählen. Das sei
ein Systemwechsel, der auch durch die vorgesehenen
Arbeitgeberzuschüsse deutlich werde.

Sowohl den Grünen als auch der FPÖ ist es in diesem Zusammenhang
besonders ein Dorn im Auge, dass der AMS-Verwaltungsrat gemäß den
Erläuterungen zum Gesetzentwurf auch in jenen Fällen
Arbeitgeberzuschüsse zur Weiterbildungsbeihilfe festlegen kann, in
denen der Verdienst unter der halben ASVG-Höchstbeitragsgrundlage
liegt. Laut SPÖ und NEOS soll es dabei aber ausschließlich um
freiwillige Zuschüsse gehen. Man werde das im Plenum klarstellen,
versicherten sie.

Gar nicht im Gesetz geregelt ist Koza zufolge, wie die jährlich
zur Verfügung stehenden 150 Mio. Ꞓ verteilt werden. So stelle sich
etwa die Frage, ob das Prinzip „first come, first served“ gelte. Auch
dass Bildungskarenz nicht mehr im Anschluss an eine Elternkarenz in
Anspruch genommen werden könne, bedauerte er. Viele Frauen hätten das
zur Umorientierung genutzt und danach ein höheres Einkommen bezogen.

Der Kritik Kozas schloss sich sein Parteikollege Ralph
Schallmeiner an. Er vermisst außerdem Ausnahmebestimmungen in Bezug
auf die vorgeschriebene Mindeststundenzahl für
Weiterbildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen und für
Personen, die nahe Angehörige pflegen. Seiner Meinung nach sollten
für diese Personengruppen die gleichen Regelungen wie für Personen
mit Betreuungspflichten gelten. Offen ist für ihn auch, ob Menschen
mit Behinderungen während einer Bildungskarenz weiterhin Anspruch auf
persönliche Assistenz haben.

Niedergeschrieben haben die Grünen ihre Vorstellungen von einem
Nachfolgemodell für die alte Bildungskarenz in einem – bereits im
März eingebrachten – Entschließungsantrag ( 164/A(E) ), der bei der
Abstimmung aber keine Mehrheit fand.

FPÖ ortet reine Betriebsförderung

In eine ähnliche Stoßrichtung ging die Kritik der FPÖ. „Wir
bewegen uns davon weg, Arbeitnehmer zu qualifizieren“, klagte
Abgeordnete Dagmar Belakowitsch. Vielmehr würden künftig Betriebe mit
AMS-Geldern unterstützt. Sie ortet darin einen „Tabubruch“. Es werde
keine Weiterbildung mehr geben, von der nicht der Betrieb profitiere,
ist Belakowitsch überzeugt. Ehrlicher wäre es gewesen zu sagen, man
könne sich die Bildungskarenz nicht mehr leisten.

FPÖ-Abgeordnete Lisa Schuch-Gubik erinnerte daran, dass die
Bildungskarenz von vielen jungen Müttern dazu genützt worden sei, um
die Karenz zu verlängern. Nun würden Frauen mit mehreren Kindern
faktisch von der Bildungskarenz ausgeschlossen, da sie die
Anforderungen für die Beschäftigungszeiten nicht erfüllen könnten,
kritisierte sie. Dass in diesem Zusammenhang immer wieder von einem
„Missbrauch“ der Bildungskarenz gesprochen werde, empörte ihre
Fraktionskollegin Andrea Michaela Schartel: Die jungen Mütter hätten
einfach die gesetzlichen Möglichkeiten in Anspruch genommen. Eine
offene Frage ist für Schuch-Gubik auch, wie in Zukunft sichergestellt
werden kann, dass für vom AMS genehmigte Weiterbildungen keine
Rückzahlungen gefordert werden können.

Höherer Mindestsatz von 1.212 Ꞓ

Dass die alte Bildungskarenz aufgrund „leerer Kassen“ eingestellt
werden habe müssen, bedauerte auch SPÖ-Abgeordnete Barbara Teiber.
Bei der Nachfolgeregelung habe man Empfehlungen des Rechnungshofs und
Vorschläge des Wifo-Instituts berücksichtigt, sagte sie. Mit der
neuen Weiterbildungsbeihilfe wolle man verstärkt gering qualifizierte
Beschäftigte ansprechen.

Teiber und ihre Fraktionskollegin Verena Nussbaum begrüßten in
diesem Sinne, dass die Mindestbeträge für die Weiterbildungsbeihilfe
erhöht und ab dem Jahr 2026 valorisiert werden. Durch den Mindestsatz
von 1.212 Ꞓ werde die Bildungskarenz für Arbeitnehmer:innen, die
nicht so viel verdienen, attraktiver, betonte Nussbaum. Sie hält
außerdem die Bildungsberatung beim AMS für wichtig, um zu verhindern,
dass Kurse besucht werden, die einem finanziell nichts bringen würden
bzw. am Arbeitsmarkt nicht gefragt sind.

Der Kritik der Grünen und der FPÖ, dass sich die neue
Bildungskarenz allein an den Bedürfnissen der Betriebe orientiere,
hielten Nussbaum und ÖVP-Abgeordnete Tanja Graf entgegen, dass auch
in der Vergangenheit der Arbeitgeber ein Mitspracherecht gehabt habe.
Es habe nie einen Rechtsanspruch auf Bildungskarenz gegeben, hoben
sie hervor.

NEOS: Notbremse war nötig

Laut NEOS-Abgeordnetem Johannes Gasser würden die neuen
Bestimmungen verhindern, dass Unternehmen höherqualifizierte
Personen, die sie eigentlich kündigen wollen, auf Kosten der
Steuerzahler:innen in Bildungskarenz schicken. Das habe es in der
Vergangenheit immer wieder gegeben, meinte er. Durch die vorgesehene
Arbeitgeberbeteiligung werde es diesen „Umweg“ nicht mehr geben,
glaubt er. Auch aus budgetärer Perspektive sei es, so Gasser,
notwendig gewesen, „die Notbremse zu ziehen“. Nunmehr werde die
betriebliche bzw. arbeitsmarktpolitische Relevanz von
Weiterbildungsmaßnahmen sichergestellt. Für niedrig qualifizierte
Beschäftigte bleibe außerdem eine berufliche Umqualifizierung in eine
andere Branche möglich. Gasser verwies überdies darauf, dass für
Berufstätige, die sich umorientieren möchten, auch das
Fachkräftestipendium und das Pflegestipendium zur Verfügung stehen.

Auch nach Meinung von ÖVP-Abgeordneter Graf war es notwendig,
„Schlupflöcher zu schließen“. Die Bildungskarenz sei nie dafür
gedacht gewesen, die Elternkarenz zu verlängern, sagte sie. Laut
Rechnungshofbericht seien 25 % der Bezieher:innen von
Weiterbildungsgeld ein Jahr nach der Bildungskarenz nicht in
Beschäftigung gewesen.

Schumann: Keine Arbeitgeberzuschüsse bei geringem Verdienst

Sozialministerin Korinna Schumann machte geltend, dass auch bei
der alten Bildungskarenz „Wohlsituierte“ nicht die eigentliche
Zielgruppe gewesen seien. Vielmehr solle sich die
Weiterbildungsbeihilfe besonders an Menschen richten, die einen
niedrigen Ausbildungsgrad und einen niedrigen Verdienst haben.
Nichtsdestotrotz stehe die Bildungskarenz weiterhin auch
Gutqualifizierten offen. Jeder, der sich weiterbilde, verringere die
Gefahr, arbeitslos zu werden.

Was die verpflichtenden Arbeitgeberzuschüsse zur
Weiterbildungsbeihilfe betrifft, ist für Schumann „ganz klar“, dass
es solche für Beschäftigte mit geringem Verdienst nicht geben werde.
Der Arbeitgeber solle Zuschüsse leisten können, aber nicht müssen.

Eigener Aufenthaltstitel für Grenzgänger:innen

Die ebenfalls von der Regierung vorgeschlagene und gegen die
Stimmen der FPÖ angenommene Novelle zum Niederlassungs- und
Aufenthaltsgesetz (NAG) und zum Ausländerbeschäftigungsgesetz ( 211
d.B. ) zielt darauf ab, eine Lücke bei der Zulassung von
Ausländer:innen zum österreichischen Arbeitsmarkt zu schließen. Mit
dem neuen Aufenthaltstitel „Grenzgänger“ soll Drittstaatsangehörigen,
die ihren Wohnsitz in einem Nachbarland Österreichs haben und dort
über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem
Arbeitsmarktzugang verfügen, die Ausübung einer unselbständigen
Erwerbsarbeit in Österreich ermöglicht werden. Voraussetzung dafür
ist ein Gutachten des AMS, in dem bestätigt wird, dass keine
geeignete Ersatzarbeitskraft auf die zu besetzende Stelle vermittelt
werden kann. Der Aufenthaltstitel für Grenzgänger:innen ist
grundsätzlich für die Dauer von einem Jahr auszustellen, außer der
Arbeitsvertrag weist eine kürzere Dauer auf.

Die Maßnahme sei „kein massiver Beitrag gegen den
Arbeitskräftemangel“, werde aber einigen Unternehmen helfen,
Arbeitsstellen, die schon länger frei sind, zu besetzen, sagte
Johannes Gasser im Ausschuss. Gerade in Vorarlberg gebe es hier
Probleme. Auch Ernst Gödl (ÖVP) und Sozialministerin Korinna Schumann
begrüßten das Schließen der Lücke. Grenzgänger:innen würden in
Österreich Steuern zahlen, es gehe darum, dass Betroffene leichter
über die Grenze kommen, erklärte Schumann.

FPÖ gegen weitere Öffnung der Rot-Weiß-Rot-Karte

Kritisch zum neuen Aufenthaltstitel äußerten sich hingegen die
FPÖ-Abgeordneten Andrea Michaela Schartel und Dagmar Belakowitsch.
Statt weiter „Drittstaatsangehörige“ auf den österreichischen
Arbeitsmarkt zu „schleusen“, sollten ordentliche Gehälter gezahlt
werden, mahnte Belakowitsch. Dann würde es auch keinen
Arbeitskräftemangel geben, ist sie überzeugt.

In diesem Sinne wendet sich die FPÖ auch dagegen, die Kriterien
für die Rot-Weiß-Rot-Karte weiter zu lockern. Statt „unkontrollierter
Zuwanderung unqualifizierter Arbeitskräfte nach Österreich“ sollte
mehr in die Qualifizierung und Weiterbildung inländischer
Arbeitskräfte investiert werden, heißt es dazu in einem
Entschließungsantrag ( 434/A(E) ), der schließlich vertagt wurde.

Er verstehe die Kritik der FPÖ an der Rot-Weiß-Rot-Karte nicht,
sagte dazu ÖVP-Abgeordneter Gödl. Es sei Ziel der Regierung gewesen,
mehr Fachkräfte über die Rot-Weiß-Rot-Karte nach Österreich zu
bringen.

Grüne fordern Nachbesserungen bei Altersteilzeit

Im Ausschuss zur Diskussion stand darüber hinaus ein Antrag der
Grünen zur Altersteilzeit ( 464/A ). Geht es nach Grün-Abgeordnetem
Koza sollen bestimmte Personengruppen auch in Zukunft bis zu fünf
Jahre Altersteilzeitgeld vom Staat bekommen können. Im Fokus hat er
dabei zum einen Beschäftigte mit originären Behinderungen oder
gesundheitlichen Beeinträchtigungen und zum anderen Personen, die
seit mindestens einem Jahr einen nahen Angehörigen in häuslicher
Umgebung pflegen. Die beschlossene Beschränkung auf drei Jahre sei
für all jene ein Problem, die mangels ausreichender
Versicherungszeiten keine Teilpension in Anspruch nehmen könnten,
argumentiert Koza. Die Möglichkeit, weiterhin bis zu fünf Jahre
Altersteilzeit zu beziehen, könnte dazu beitragen, die betroffenen
Personengruppen länger im Erwerbsleben zu halten und
Invaliditätspensionen bzw. Arbeitslosigkeit zu vermeiden.

Verena Nussbaum (SPÖ) begründete die Ablehnung des Antrags damit,
dass man zunächst einmal schauen solle, wie das Zusammenspiel von
Teilpension und Altersteilzeit wirke. Zudem gab sie zu bedenken, dass
Behinderungen und geleistete Pflegearbeit altersunabhängig seien. (
Schluss Sozialausschuss) gs