Wien (PK) – Das in seinen Grundzügen aus dem Jahr 1962
stammende
Privatschulgesetz soll den Erfordernissen des 21. Jahrhunderts
angepasst werden. Die von der Regierung dazu vorgelegte Novelle, die
heute im Bildungsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien
sowie der FPÖ beschlossen wurde, soll vor allem für
Verwaltungsvereinfachungen und für mehr Rechtssicherheit sorgen, hob
der zuständige Minister Christoph Wiederkehr hervor. Damit komme man
auch einem Wunsch nach, der im Rahmen der Initiative „Freiraum
Schule“ häufig geäußert wurde.
Im Konkreten wird ab nächstem Jahr ein Genehmigungsverfahren für
die Gründung und Führung von Privatschulen geschaffen, das an die
Stelle der bisherigen Errichtungsanzeige tritt. Im Zuge dessen kann
gleichzeitig auch ein Antrag auf Verleihung des Öffentlichkeitsrechts
gestellt werden, wobei die Zuständigkeit den Bildungsdirektionen
übertragen wird. Außerdem sollen die Regelungen nun auch auf private
Schülerheime, die bisher ausgenommen waren, weitgehend Anwendung
finden ( 447 d.B. ).
Basierend auf einer Initiative der Grünen, die sich für
verbindliche rechtliche Regelungen in Bezug auf den Einsatz von
Telepräsenzsystemen in Schulen einsetzen, wurde ein gemeinsamer
Antrag von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen mit dem Titel „Recht auf Bildung
für Kinder und Jugendliche mit schweren Erkrankungen“ eingebracht. Er
wurde einstimmig angenommen. Da es rund um die Verwendung etwa von
sogenannten Schulavataren noch eine Reihe von offenen Fragen gibt,
wird der Minister ersucht, diese zu klären und ein Handbuch
auszuarbeiten. Schulavatare sind kleine Roboter, die im Klassenzimmer
stehen und über eine App mit dem Tablet eines physisch nicht
anwesenden Lernenden verbunden sind.
Auf der Tagesordnung standen noch eine Reihe von oppositionellen
Anträgen, die zum Großteil vertagt wurden.
Bündelung von Verfahren und mehr Rechtssicherheit für alle
Beteiligten
Da schon mehrere Jahre über eine Novellierung des
Privatschulgesetzes diskutiert werde, sei er froh, dass es nun einen
Konsens gebe, meinte Nico Marchetti (ÖVP). Neben einer
Verfahrensvereinfachung seien auch eine Reihe von anderen Problemen
gelöst worden. So müsse in Hinkunft etwa bei einem Standortwechsel
nicht das gesamte Genehmigungsverfahren noch einmal durchlaufen
werden. Außerdem sei im Gesetz explizit festgeschrieben worden, dass
Privatschulen die „Werte und Aufgaben der österreichischen Schule
nicht nachteilig beeinflussen dürfen“.
Eine ähnliche Einschätzung nahm Martina von Künsberg Sarre (NEOS)
vor. Es komme zu einer deutlichen Entlastung der Verwaltung, da 70 %
der Verfahren in Hinkunft entfallen würden. Sie hob zudem die
Stärkung der freien Schulen hervor, die ihrer Meinung nach viel
Innovation ins Bildungswesen bringen würden. Es sei daher schade,
dass die Grünen trotz dieser Verbesserungen die Novelle nicht
mittragen würden.
Christian Schandor (FPÖ) begrüßte den Abbau unnötiger
bürokratischer Hürden und die Einbeziehung der privaten Schülerheime
in die Gesetzesmaterie. Auch die Bestimmung, wonach die „Werte und
Aufgaben der österreichischen Schule“ unterstützt werden sollen, sei
aus seiner Sicht sehr positiv, da die Bildung von
Parallelgesellschaften verhindert werden müsse.
Die Verfahrensvereinfachungen seien grundsätzlich
unterstützenswert, allerdings werde durch diesen Gesetzesvorschlag
die aus ihrer Sicht zentrale Frage der Finanzierung
nichtkonfessioneller Privatschulen nicht gelöst, beklagte Sigrid
Maurer (Grüne). Ihre Fraktion könne daher der Vorlage nicht
zustimmen.
Zudem forderte Maurer mit einem Entschließungsantrag, dass
öffentliche Subventionen für konfessionelle und nichtkonfessionelle
Privatschulen verbindlich an „die Wahrnehmung gesellschaftlicher
Verantwortung“ geknüpft werden sollen. Demnach soll vorgeschrieben
werden, dass Privatschulen nur dann öffentliche Subventionen erhalten
sollen, wenn sie sowohl „eine angemessene Anzahl“ von Schülerinnen
und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) als auch mit
außerordentlichem Status aufnehmen. Außerdem sollen Privatschulen ein
verpflichtendes Kontingent an unentgeltlichen Plätzen für
Schülerinnen und Schüler aus sozioökonomisch benachteiligten Familien
bereitstellen (792/A(E) ).
Während die Vorlage mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und der
FPÖ eine breite Mehrheit fand, wurde die Initiative der Grünen
vertagt.
Mehr Rechtssicherheit bei der Verwendung von Telepräsenzsystemen
erforderlich
Um chronisch kranken Kindern und Jugendlichen die Teilnahme am
Unterricht in einem gewissen Ausmaß zu ermöglichen, müssten beim
Einsatz von Telepräsenzsystemen („Schulavatare“) verbindliche
rechtliche Regelungen gelten, betonte Ralph Schallmeiner (Grüne) in
seinem Antrag ( 732/A(E) ). Er berichtete von einem Schüler, der
schwer an ME/CFS erkrankt sei und nun aufgrund der
datenschutzrechtlichen Einwände von einigen Eltern nicht mehr über
Zoom-Meetings am Unterricht teilnehmen könne.
Darauf basierend wurde im Laufe der Sitzung ein gemeinsamer
Antrag von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen eingebracht, der ebenfalls auf
die Ausarbeitung von praxisnahen Regelungen zum Einsatz von Avataren
an Schulen abzielt. Der Bildungsminister wird darin ersucht, bis zum
Beginn des Schuljahrs 2026/27 ein entsprechendes Unterstützungspaket
vorzulegen, das auch die Klärung der datenschutzrechtlichen und
schulrechtlichen Voraussetzungen umfasst.
Telepräsenzsysteme können etwa für ME/CFS-betroffene Kinder ein
wichtiges Hilfsmittel sein, um trotz ihrer gesundheitlichen
Einschränkungen den Kontakt zur eigenen Klasse zu halten, begründete
Martina von Künsberg Sarre (NEOS) den Antrag. Alle Kinder hätten ein
Recht auf Teilhabe am Unterricht und am sozialen Leben.
Auch Romana Deckenbacher (ÖVP) bedankte sich für die Initiative
der Grünen und zeigte sich überzeugt davon, dass der Minister durch
den gemeinsamen Antrag einen klaren Auftrag erhalten habe. So soll
das Ressort eine Handreichung zum Einsatz von Avataren an Schulen
ausarbeiten, praktikable Regeln vorgeben und sowohl
datenschutzrechtliche als auch schulrechtliche Voraussetzungen
klären.
Der Vierparteien-Antrag wurde bei der Abstimmung von allen
Fraktionen unterstützt, der Antrag der Grünen blieb in der Minderheit
(nur Grüne und FPÖ).
FPÖ gegen Kürzung von Fremdsprachenunterricht
Die FPÖ drückt in einem Entschließungsantrag ihre Ablehnung
gegenüber den Plänen des Bildungsministers aus, den
Fremdsprachenunterricht in der AHS-Oberstufe zugunsten neuer Fächer
wie „Informatik und Künstliche Intelligenz“ sowie „Medien und
Demokratie“ zu kürzen. Sowohl eine zweite lebende Fremdsprache als
auch Latein seien jene Unterrichtsfächer, die das sprachliche
Fundament der Bildungsstätte Gymnasium, die nicht auf den
Arbeitsmarkt, sondern auf die Universität vorbereiten würde,
sicherten ( 714/A(E) ). Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ
und NEOS vertagt.
Mehrsprachigkeit sei eine zentrale Kompetenz in einem eng
verflochtenen Europa und trage auch zur Wettbewerbsfähigkeit eines
Landes bei, betonte Hermann Brückl (FPÖ). Insbesondere der
Lateinunterricht sei seiner Ansicht nach ein Training für logisches
Denken, Analysefähigkeit und Disziplin. Kritik übte er auch daran,
dass Minderheitensprachen von den Lehrplanänderungen betroffen seien.
Martina von Künsberg Sarre (NEOS) wendete ein, dass Latein nicht
gänzlich abgeschafft werde, sondern nur eine Reduktion um zwei
Stunden geplant sei. Überdies soll diese Bestimmung nur bei der
„subsidiären Stundentafel“ gelten.
Nico Marchetti (ÖVP) gab zu bedenken, dass KI und Digitalisierung
heutzutage Teil der Allgemeinbildung seien und daher besser verankert
werden müssten. Es sei im Rahmen der schulautonomen Gestaltung der
Lehrpläne auch weiterhin möglich, keine Kürzungen bei Latein
vorzunehmen.
Sigrid Maurer (Grüne) sprach von einer „verstörenden Debatte“,
die den Eindruck eines „bildungspolitischen Klassenkampfes von oben“
vermittle. So eine große Aufregung und so viel Engagement würde sie
sich bei anderen wichtigen Themen auch wünschen. Vielen sei offenbar
auch nicht bewusst, dass die große Mehrheit der österreichischen
Schülerinnen und Schüler keinen Lateinunterricht mehr habe.
FPÖ setzt sich für österreichische Auslandsschule in Slowenien
ein
In einem weiteren Entschließungsantrag sprach sich die FPÖ dafür
aus, zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Errichtung
und Finanzierung einer österreichischen Auslandsschule in der
slowenischen Hauptstadt Laibach möglich ist ( 652/A(E) ). Obwohl die
deutschsprachige Volksgruppe ein fester Bestandteil der slowenischen
Gesellschaft sei, fehle ihr bis heute die verfassungsrechtliche
Anerkennung als autochthone Minderheit, bemängelte Maximilian Linder
(FPÖ). Im Gegenzug dazu habe das Bundesland Kärnten sehr viel für die
slowenische Volksgruppe getan. Er erinnerte unter anderem daran, dass
das slowenische Minderheitengesetz in Kärnten vorbildlich sei.
Harald Himmer (SPÖ) plädierte für eine grundsätzliche Debatte
über das Auslandsschulwesen, das nicht nur an ein einziges Land
geknüpft werden sollte. Auch Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS)
sprach sich für eine umfassendere Betrachtung des Themas aus. Die
letzte Eröffnung einer Auslandsschule in Moldau (HTL für Elektronik
und Informatik) hätte gezeigt, in welche Richtung es gehen sollte.
Dabei stand nämlich eine bedarfsorientierte strategische
Weiterentwicklung des Auslandsschulwesens im Fokus, was auch von
Agnes Totter (ÖVP) unterstützt wurde. Sie sei zudem Teil der im
Februar beschlossenen neuen Fachkräftestrategie.
Grüne fordern mehr digitale Souveränität in Schulen
Schon mehrfach brachten die Grünen das Thema digitale
Souveränität in Schulen aufs Tapet. So habe die österreichische
Datenschutzbehörde (DSB) festgestellt, dass das US-Unternehmen
Microsoft Werbe- und Tracking-Cookies auf den Geräten einer Schülerin
ohne deren Einwilligung installiert habe, zeigte Süleyman Zorba (
Grüne) in einem Entschließungsantrag auf ( 727/A(E) ). Es sei davon
auszugehen, dass „weit über 260.000 österreichische Kinder“ von dem
„rechtswidrigen Tracking durch Microsoft“ betroffen seien. Grund
dafür sei, dass das Bildungsministerium in seiner Geräteinitiative zu
rund 98 % auf sogenannte proprietäre Systeme setze (57 % Windows, 36
% Apple iOS und 5 % Google).
Bildungsminister Christoph Wiederkehr soll den Entscheidungen der
Datenschutzbehörde folgend „weiteres rechtswidriges Tracking“ von
Schülerinnen und Schülern unterbinden, forderten daher die Grünen.
Zudem sollen Schulleiterinnen und Schulleiter im Rahmen der
Geräteinitiative proaktiv bei der Auswahl von Open-Source-
Alternativen oder europäischer Alternativen unterstützt werden. Der
Antrag wurde mehrheitlich vertagt.
Direktwahl der Bundes- und Landesschülervertretung und
einheitliche Qualitätsstandards für elementare Bildung
In den weiteren – ebenso vertagten – Entschließungsanträgen der
Grünen traten die Abgeordneten unter anderem für eine Direktwahl der
Bundes- und Landesschülervertretung ein ( 793/A(E) ). Das aktuelle
System sei kompliziert, undemokratisch und intransparent, zumal am
Ende dieses Prozesses „gerade einmal knapp 30 Personen“ darüber
entscheiden würden, wer die Interessen von über einer Million
Schülerinnen und Schülern gegenüber dem Bildungsministerium und der
Politik vertrete, argumentierte Sigrid Maurer (Grüne). Auch beim
Schülerparlament ortete sie Handlungsbedarf, da oft nur jene
vertreten seien, die am schnellsten Anträge einbringen würden.
Es gebe im internationalen Vergleich wohl kein anderes Land, in
dem die Schülervertretung so gut gesetzlich verankert sei wie in
Österreich, hielt Nico Marchetti (ÖVP) der Abgeordneten Maurer
entgegen. Mehrstufige Wahlverfahren gebe es auch in anderen
Einrichtungen und könnten daher nicht als undemokratisch bezeichnet
werden.
Auch Manuel Litzke (FPÖ) war der Auffassung, dass sich das
bisherige System bewährt habe und lehnte daher den Vorschlag der
Grünen im Namen seiner Fraktion ab. Schulen seien zudem nicht der
richtige Ort, „um politische Kampagnen zu fahren“.
Man sei derzeit gut aufgestellt, urteilte Martina von Künsberg
Sarre (NEOS), die jedoch dem Wunsch der Grünen nach der Übertragung
des Schülerparlaments per Livestreams einiges abgewinnen konnte.
Paul Stich (SPÖ) hielt es für legitim, sich
Optimierungsmöglichkeiten zu überlegen und kündigte auch die
Weiterentwicklung von bestehenden Institutionen an. Ziel müsste es
sein, dass sich Jugendliche in das politische System besser
eingebunden fühlen.
Außerdem drängten die Grünen erneut auf die umgehende Vorlage
eines Bundesrahmengesetzes für elementare Bildung. Dieses müsse
bundesweit verbindliche Mindeststandards für die Gruppengröße, den
Fachkraft-Kind-Schlüssel, Vor- und Nachbereitungszeit sowie
Qualitätskriterien für Assistenz- und Unterstützungspersonal
festschreiben, um unabhängig vom Wohnort jedem Kind in Österreich die
gleichen Bildungschancen und den Elementarpädagoginnen und
Elementarpädagogen faire Arbeitsbedingungen zu garantieren ( 791/A(E)
). Jedes Kind sei gleich viel wert, unterstrich Sigrid Maurer (Grüne)
, deshalb müsse der bestehende „Fleckerlteppich“ in der
Elementarbildung endlich beseitigt werden.
Da dieses Thema gerade im Rahmen der Reformpartnerschaft
behandelt werde, sprachen sich Manfred Hofinger (ÖVP) und Martina von
Künsberg Sarre (NEOS) für eine Vertagung aus. (Fortsetzung
Bildungsausschuss) sue