Bernhuber: „Starkes Signal für mehr Realitätssinn und Fairness im Entwaldungsschutz“

Straßburg (OTS) – Das Plenum des Europäischen Parlaments hat heute
mit deutlicher
Mehrheit von 373 gegen 289 Stimmen bei 26 Enthaltungen für den
Einspruch gegen die aktuelle Länderklassifizierung im Rahmen der EU-
Entwaldungsverordnung (EUDR) gestimmt, der federführend vom
Europaabgeordneten Alexander Bernhuber initiiert worden war.
„Österreich, das seine Wälder nachhaltig bewirtschaftet und sogar
eine stetig wachsende Waldfläche vorweisen kann, soll dieselben
Auflagen erfüllen wie Länder mit großflächiger Entwaldung. Das ist
weder verhältnismäßig noch zielführend, fachlich nicht
nachvollziehbar und politisch nicht akzeptabel“, erklärt Alexander
Bernhuber, Landwirtschaftssprecher der ÖVP im Europaparlament.

Er fährt fort: „Die heutige Abstimmung ist ein starkes Signal für
mehr Realitätssinn und Fairness im Entwaldungsschutz an die
Europäische Kommission. Die derzeitige Einstufung von Ländern in
Risikokategorien muss dringend überarbeitet werden. Denn die aktuelle
Regelung basiert auf veralteten Daten und vernachlässigt regionale
Unterschiede.“ Dadurch würden Länder wie Österreich, die auf
nachhaltige Waldbewirtschaftung setzen und über funktionierende
Kontrollsysteme verfügen, unverhältnismäßig benachteiligt.

Die Verordnung verfolgt grundsätzlich ein sinnvolles Ziel: Der
Import von Produkten wie Soja, Rindfleisch, Palmöl, Kakao oder
Kaffee, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, soll künftig nur
mehr erlaubt sein, wenn deren Herkunft nachweislich entwaldungsfrei
ist. Doch in der derzeitigen Ausgestaltung sorgt die Umsetzung für
massive Kritik – vor allem wegen des gleich hohen bürokratischen
Aufwands für alle Länder, unabhängig davon, ob tatsächlich ein
Entwaldungsrisiko besteht.

Zwtl.: Breite Kritik an der Verordnung

Der Einspruch stützt sich auf breite Kritik von Wirtschafts- und
Landwirtschaftsverbänden ebenso wie von Umwelt-NGOs. Besonders
umstritten ist, dass aktuell nur vier Staaten – Russland, Belarus,
Myanmar und Nordkorea – als Hochrisikoländer gelten, obwohl von
diesen kaum Importe in die EU erfolgen. Länder mit hoher Entwaldung
und bedeutendem Exportvolumen bleiben hingegen unberücksichtigt.
Dieses Ungleichgewicht gefährdet nach Ansicht vieler Akteure die
Glaubwürdigkeit der Verordnung.

Zwtl.: Null-Risiko-Kategorie einführen

Bernhuber fordert daher eine realitätsnahe Anpassung der
Einstufung – konkret die Einführung einer Null-Risiko-Kategorie für
Länder mit nachhaltiger Forstwirtschaft und funktionierenden
Kontrollsystemen. Von dieser Lösung würden nicht nur EU-Staaten wie
Österreich profitieren, sondern auch Drittstaaten mit glaubwürdigen
Nachhaltigkeitsstandards.

Auch wenn die heutige Abstimmung keine rechtlich bindende Wirkung
entfaltet, stellt sie doch einen klaren politischen Arbeitsauftrag an
die Europäische Kommission dar. „Wir wollen die Entwaldungsverordnung
nicht abschaffen, sondern verbessern. Ziel ist ein effektiver Schutz
vor Entwaldung, der gleichzeitig verlässliche Produzenten nicht unter
Generalverdacht stellt“, betont Bernhuber. „Daran werden wir die
Kommission weiterhin mit Nachdruck erinnern.“ (Schluss)