Wien (OTS) – Nein, der Vollspaltenboden wurde nicht verboten, auch
nicht mit einer
Übergangsfrist. „Spin“ nennt man sowas Neudeutsch, wenn die Regierung
Geschichten erzählt, die so nicht stimmen, um gezielt die Bevölkerung
und die Medien zu verwirren. 2022 wurde ein Verbot des
Vollspaltenbodens mit Übergangsfrist bis 2040 (für Neubauten vor dem
Verbot bis 23 Jahre nach Erstzulassung) beschlossen. Nach dem Urteil
des Verfassungsgerichtshofs, dass diese Frist zu lang (!) ist, hat
man das Verbot 2025 einfach mir nichts, dir nichts aus dem Gesetz
gestrichen. Jetzt gibt es zwar eine kürzere Übergangsfrist, aber
nicht mehr für die Abschaffung des Vollspaltenbodens, sondern bis
eine Neuversion des Vollspaltenbodens verpflichtend eingeführt wird.
Dieser „Firlefanz“-Vollspaltenboden ist nicht relevant anders als der
bisherige.
Um das zu beweisen, hat sich heute ab 10 Uhr eine Tierschützerin
am Esterhazyplatz in Eisenstadt auf Vollspaltenelemente von 0,65 m²
Größe begeben, die alle Eigenschaften und die Fläche der Neuversion
des Vollspaltenbodens aufweisen. Dieser Vollspaltenboden ist ab 2038
für alle Schweinebetriebe als Mindeststandard vorgeschrieben. Den
Unterschied zum bisherigen erkennt nur der Profi. Ein übler Trick der
Bundesregierung, das unter der Bezeichnung „Gruppenhaltung Neu“ als
Ende des Vollspaltenbodens zu verkaufen. Der VGT wird nicht müde
werden, diesen Betrug anzuprangern!
VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „ Ob man ihn
Vollspaltenboden Neu, strukturierten Vollspaltenboden oder auch
Gruppenhaltung Neu nennt: er ist und bleibt ein Vollspaltenboden wie
eh und je. Nichts Relevantes ändert sich dadurch für die Schweine. Ob
das stimmt, können wir in 24 Stunden die Tierschützerin fragen, die
ihn jetzt in Eisenstadt ausprobiert. Ich nenne diese Pseudoversion
den Firlefanz-Vollspaltenboden. Die Änderungen sind nur ein
Firlefanz. Besser für die Schweine wäre, alles beim Alten zu lassen
und bis 2027 einen neuen Mindeststandard zu entwickeln, der
tatsächlich ein Ende des Vollspaltenbodens einläutet.“
Pressefotos (Copyright: VGT.at)