Befristete Mietverträge untergraben den Mieterschutz: Bei institutionellen Vermietern müssen sie endlich abgeschafft werden

Linz (OTS) – Wer einen befristeten Mietvertrag hat, lebt mit
Unsicherheit und
verzichtet oft aus Angst vor Nichtverlängerung auf seine Rechte. Die
AK fordert: Befristete Mietverträge müssen bei institutionellen
Vermieter:innen, wie großen Immobiliengesellschaften, Versicherungen
oder Wohnbaukonzernen, endlich abgeschafft werden.

Wie sehr befristete Mietverträge belasten, zeigt ein aktueller Fall
aus der Beratung: Ein junges Elternpaar zieht berufsbedingt nach
Oberösterreich. Da keine gemeinnützige Wohnung verfügbar ist, werden
sie auf dem privaten Wohnungsmarkt fündig – zu einem teuren Preis und
auf drei Jahre befristet. In der Hoffnung auf Verlängerung
investieren sie in die Einrichtung und bauen ein neues Zuhause auf.
Eltern und Kinder leben sich in der neuen Umgebung gut ein, finden
Freunde in der Nachbarschaft und im Sportverein. Nach zweieinhalb
Jahren dann die Enttäuschung: Der Vermieter will den Vertrag zwar
verlängern, aber nur gegen eine Mieterhöhung von 90 Euro. Was bei
einem aufrechten Mietverhältnis rechtlich unzulässig wäre, wird bei
der Verlängerung des Mietvertrages schlussendlich zähneknirschend
akzeptiert, denn ein erneuter Umzug wäre noch teurer.

Mieter:innen werden doppelt zur Kasse gebeten
Kein Einzelfall, so AK-Präsident Andreas Stangl: „ Mieterinnen und
Mieter werden häufig doppelt zur Kasse gebeten. Wird der Vertrag
verlängert, drohen Mieterhöhungen, zusätzlich zu den indexbasierten
Erhöhungen. Wird er nicht verlängert, kommen Kaution,
Übersiedelungskosten und soziale Belastungen dazu. “

Aus Angst, dass der Mietvertrag nicht verlängert wird, reklamieren
viele Mieter:innen keine Mängel, akzeptieren Verschlechterungen durch
einseitige Vertragsänderungen oder fordern keine Mietzinsminderung,
selbst bei Schimmel oder baulichen Problemen. „ Das hebelt den
Mieterschutz de facto aus und eine Garantie für eine Verlängerung
gibt es auch dann nicht “, kritisiert Stangl.

Fünf Jahre Mindestlaufzeit geplant – AK sieht weiteren
Handlungsbedarf
Die Bundesregierung hat angekündigt, die gesetzliche Mindestdauer für
befristete Wohnungsmietverträge von derzeit drei auf fünf Jahre zu
verlängern. „ Ein Schritt in die richtige Richtung, da es
Mieter:innen zumindest etwas mehr Stabilität bringt “, sagt der AK-
Präsident. „ Aber klar ist auch, dass wir ein Mietrecht mit echten
Schutzfunktionen brauchen. Unser Ziel bleibt daher ein echtes Ende
von befristeten Mietverträgen bei institutionellen Vermieter:innen,
wie großen Immobiliengesellschaften, Versicherungen oder
Wohnbaukonzernen. Wer Wohnungen im großen Stil besitzt und vermietet,
soll nicht das Recht haben, Menschen in prekäre Wohnverhältnisse und
dauernde Unsicherheit zu drängen “, so Stangl. Nur Privatpersonen
sollen befristete Mietverträge abschließen dürfen für eigenen Bedarf,
Kinder oder Enkel. Diese Unterscheidung ist im Mietrechtsgesetz für
einen fairen, sozialen und rechtssicheren Wohnraum zu verankern.

AK-Tipps für Mieter:innen

Unbefristete Verträge verlangen. Zumindest längere Befristungen (
über drei Jahre) können oft verhandelt werden.

Kündigungsrecht ab Vertragsbeginn vereinbaren. Ohne Zusatzklausel
ist eine Kündigung erst nach einem Jahr erlaubt.

Nach Auszug: Mietzins prüfen lassen. Im Vollanwendungsbereich des
Mietrechtsgesetzes ist das bei befristeten Mietverhältnissen bis
sechs Monate nach Vertragsende möglich.

Weitere Informationen: Mieten | Arbeiterkammer Oberösterreich