Bauernbund: EAG-Novelle schafft Rechtssicherheit für Biogasanlagen

Wien (OTS) – Die Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes schafft
eine
Übergangslösung für Biogasanlagen mit auslaufenden Förderverträgen im
Jahr 2026 bis zum Inkrafttreten des Erneuerbares-Gas-Gesetzes.
Betreiber können die Vertragslaufzeit um bis zu 18 Monate verlängern.
Die Verlängerung ist bis zum Ende des 30. Betriebsjahres möglich. Die
Regelung gibt den Betrieben Zeit für Planung, Genehmigung und
Errichtung der Umrüstung auf Biomethan. Investitionen können geordnet
vorbereitet werden. Die Einspeisung von Biomethan stärkt
Versorgungssicherheit und nachhaltige, regionale Wertschöpfung aus
Reststoffen, die in der Land- und Forstwirtschaft anfallen.

Mehr Planungssicherheit für Betriebe

Bauernbund-Präsident Abg.z.NR DI Georg Strasser: „Diese
Verlängerung stabilisiert die Betriebe und schützt die regionale
Energieversorgung. Unsere Biogasbetriebe können die Umstellung auf
Biomethan geordnet vorbereiten. Jetzt braucht es das Erneuerbares-Gas
-Gesetz. Damit entsteht verlässliche Planungssicherheit.“

Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG) jetzt beschließen

Der Bauernbund fordert einen raschen Beschluss des Erneuerbaren-
Gas-Gesetzes (EGG), oft auch als Grüngasgesetz bezeichnet. Es braucht
endlich klare und verlässliche Vergütungen für Biomethan.

Das EGG ist ein Meilenstein für die nachhaltige Energieversorgung
in Österreich, der Land- und Forstwirtschaft kommt eine tragende
Rolle zu. Mit Biomethan aus Reststoffen wollen wir Unabhängigkeit –
auch vor internationalen Preisschwankungen – schaffen, die regionale
Wertschöpfung stärken und das volle Potenzial der Kreislaufwirtschaft
entfalten.