Wien (OTS) – Die österreichische Automobilwirtschaft weist darauf
hin, dass trotz
anders lautender jüngster medialer Meldungen weiterhin kein einziger
Pick-up NoVA-befreit ist.
Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure:
„Weiterhin bleiben Pick-Ups nur dann steuerbefreit, wenn sie über
eine einfache Ausstattung verfügen. Das BMF hat zwar das Kriterium
des permanenten Allradantriebs von der Liste gestrichen, die
definiert, was unter einer solchen einfachen Ausstattung zu verstehen
ist, alle anderen Kriterien wie beheizte Heckfenster oder elektrische
Sitzverstellung bleiben aber aufrecht. Das führt dazu, dass weiterhin
nach erstem Realitätscheck bei den betroffenen Marken kein Pick-up in
den Genuss der NoVA-Befreiung kommt“, dämpft Kerle die
hervorgerufenen Erwartungen vieler Betriebe und Kunden.
„Wir hoffen, dass die für 2026 zugesagte Evaluierung der
Kriterienliste vorgezogen wird und eine realistische Definition der
Kriterien erfolgt. Diese sollte sich am Markt orientieren, um
Betrieben diese Fahrzeuge als Arbeitsgeräte wie ursprünglich von der
Politik zugesagt NoVA-befreit zur Verfügung zu stellen“, ergänzt
Klaus Edelsbrunner, Obmann des Bundesgremium Fahrzeughandel in der
WKO.