Asylpolitik: Nationalrat weist FPÖ-Vorstöße zurück

Wien (PK) – Mit asylpolitischen Grundsatzfragen beschäftigten sich
die
Abgeordneten in der heutigen Nationalratssitzung . Zur Debatte
standen drei Initiativen der FPÖ zu Verschärfungen im Asyl- und
Staatsbürgerschaftsrecht, die allesamt in der Minderheit blieben.
Kernforderung der Freiheitlichen ist ein „absoluter Asylstopp“, mit
dem die Partei die innere Sicherheit stärken und die Kontrolle über
die Grenzen „unverzüglich und vollständig“ wiedererlangen will. Für
diesen Vorstoß fand sich ebenso wenig eine Mehrheit wie für zwei FPÖ-
Anträge auf eine „Asylstopp-Novelle“ des Asylgesetzes sowie auf eine
Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts, wonach „Asylanten“ kein
Anrecht mehr auf die Verleihung der österreichischen
Staatsbürgerschaft haben sollen. Während die FPÖ im Plenum
insbesondere sicherheitspolitische Argumente ins Feld führte,
begründeten die Koalitionsparteien und die Grünen ihre Ablehnung vor
allem mit dem Verweis auf internationale Rechtsnormen.

FPÖ fordert „absoluten Asylstopp“ als Baustein für „Festung
Österreich“

Es scheine „völlig gleichgültig“ zu sein, dass illegale
Migrantinnen und Migranten durch „zig sichere Staaten“ nach
Österreich einwanderten, wenn sie nur das „Stichwort Asyl“
aussprechen würden, kritisieren FPÖ-Abgeordnete Gernot Darmann und
Reinhold Maier in einem Entschließungsantrag . Um die Kontrolle über
die Grenzen und das Asylsystem „unverzüglich und vollständig“
wiederzuerlangen und die innere Sicherheit dauerhaft zu
gewährleisten, fordern sie einen „absoluten Asylstopp“.

Die gleiche Stoßrichtung hat die von der FPÖ vorgeschlagene “
Asylstopp-Novelle “ des Asylgesetzes. Gestellte Asylanträge sollen
demnach als nicht eingebracht gelten und die Antragstellenden
zurückgeführt werden, sofern ihr weiterer Aufenthalt im Bundesgebiet
nicht aus sonstigen Gründen gerechtfertigt ist. Weiters sollen
Fremde, die versuchen, in das Bundesgebiet einzureisen oder
eingereist sind, zurückgewiesen werden, wenn die Einreise
unrechtmäßig war oder nur durch die Stellung eines Asylantrags
gerechtfertigt wird.

Diese Maßnahmen wären nach dem „Wasserrohrbruch von 2015
symbolische Bausteine für die Festung Österreich“, führte FPÖ-
Abgeordneter Michael Schilchegger im Plenum aus. Seither seien
durchschnittlich 53.000 Asylanträge pro Jahr gestellt worden, wie
auch Markus Leinfellner (FPÖ) betonte. Dabei handle es sich laut
Schilchegger um Armutszuwanderung mit allen damit einhergehenden
Folgen für den Wohlstand und die Sicherheit in Österreich. So hätten
aktuell rund 20 % der Einwohner und Einwohnerinnen Österreichs keine
Staatbürgerschaft, diese machten jedoch 60 % der Insassen in
heimischen Gefängnissen aus. Auf die Kriminalitätsstatistik bezog
sich auch Reinhold Maier (FPÖ), der betonte, dass es die „erste und
wichtigste Aufgabe“ eines Staates sei, sein Staatsgebiet und seine
Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Stattdessen würden mit den
Asylwerbenden eben jene Probleme ins Land kommen, vor denen diese
geflüchtet seien.

Leichtfried, Koalition und Grüne verweisen auf nationale und
internationale Rechtsnormen

Die Umsetzung der FPÖ-Anträge würde sowohl österreichischer
Rechtsstaatlichkeit als auch dem EU-Recht widersprechen, entgegnete
Staatssekretär Jörg Leichtfried. In diesem Bereich brauche es eine
„gute europäische Einbettung“, die mit dem EU-Asyl- und
Migrationspakt auch gelungen sei. Vorgesehen seien damit etwa
beschleunigte Verfahren an den EU-Außengrenzen, ein gemeinsames
Rückkehrsystem und mehr Mitwirkungspflichten für Asylwerbende.

Widersprüche zu nationalen und internationalen Rechtsnormen
orteten auch die ÖVP-Abgeordneten Ernst Gödl, Andreas Minnich und
Lukas Brandweiner. Die FPÖ stelle diese Anträge lediglich aus
„schlechtem Gewissen“, das sie dem „Stopp des Familiennachzugs“ im
letzten Jahr nicht zugestimmt habe und dieser nun Wirkung zeige,
erklärte Gödl. Zudem setze man auf Zusammenarbeit mit den Herkunfts-
und Transitländern, die Bekämpfung der Schlepper und habe 2025 rund
14.000 Personen außer Landes gebracht. Die Bundesregierung stehe zum
Asylrecht für Menschen „in echter Not“, zeige jedoch „null Toleranz“
bei Missbrauchsfällen, sagte Minnich.

Die Politik dürfe in Einwanderungs- und Asylfragen weder
dramatisieren noch verharmlosen, sondern müsse „präzise“ sein, führte
Robert Laimer (SPÖ) aus. Die FPÖ agiere „brandgefährlich“, da sie mit
ihren Forderungen Erwartungen wecke, die insbesondere aufgrund
rechtsstaatlicher Erfordernisse zwangsweise enttäuscht werden
müssten.

Sophie Marie Wotschke von den NEOS beklagte eine „nicht
faktenbasierte“ Debatte und verwies ebenfalls auf den europäischen
Rechtsrahmen, der auch gelten würde, sollte das nationale Asylrecht
im Sinne der FPÖ abgeändert werden. Zudem werde der EU-Asyl- und
Migrationspakt dem „Chaos“ im Asylbereich etwa durch
Kontingentierungssysteme entgegenwirken. Auch an weiteren
Rückführungsabkommen werde ständig gearbeitet, so Wotschke.

Nicht nur im Fremdenrecht wolle die FPÖ den Rechtsstaat
„niedermähen“ und sämtliche Grundrechte „über den Haufen werfen“,
wandte sich Grünen-Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer gegen die
Freiheitlichen. Es beunruhige sie, dass diese immer wieder
„ausreizen, wie weit sie gehen können“, bis der Rechtsstaat
„kapituliert“.

Am Ende der Debatte erklärte FPÖ-Mandatar Gernot Darmann, dass
die Forderungen seiner Fraktion keineswegs rechtswidrig seien. Er
verwies etwa auf die Dublin-II-Verordnung, wonach Österreich ohnehin
für keine Asylanträge von Personen zuständig sei, die über den
Landweg nach Österreich kommen. Auch würden weder die Genfer
Flüchtlingskonvention noch die Europäische Menschenrechtskonvention
vorsehen, dass Menschen „über tausende Kilometer durch sichere
Drittstaaten“ reisen könnten, um schließlich in Österreich „dem
Steuerzahler auf der Tasche zu liegen“. Außerdem sehe der EU-Asyl-
und Migrationspakt im Rahmen einer Krisenverordnung selbst vor, dass
Asylanträge als „nicht eingebracht“ gewertet werden könnten, so
Darmann.

Keine österreichische Staatsbürgerschaft für „Asylanten“

In einem weiteren Entschließungsantrag fordert FPÖ-Abgeordneter
Gernot Darmann, dass „Asylanten“ kein Anrecht mehr auf die Verleihung
der österreichischen Staatsbürgerschaft für sich in Anspruch nehmen
können sollen. Nach geltender Gesetzeslage könnte all jenen, die im
Jahr 2015 als asylberechtigt anerkannt worden sind, nach zehnjährigem
Aufenthalt die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen werden.
Dabei handle es sich laut Darmann um einen „Systemfehler per se“, da
Asyl Schutz auf Zeit bedeute und keine Grundlage für den Erwerb der
Staatsbürgerschaft sein könne.

Bei diesem Antrag sollte man die einhellige Zustimmung aller
Fraktionen annehmen können, wie Darmann im Plenum erklärte, doch
leider müsse man „die Bevölkerung enttäuschen“. Die anderen Parteien
seien dafür, dass das „hohe Gut“ der Staatsbürgerschaft weiterhin
jedem „nachgeschmissen“ werden könne, der „über die Grenze stolpert
und ‚Asyl‘ schreit“. Asyl dürfe jedoch nicht zur „Eintrittskarte“ für
die Staatsbürgerschaft werden, argumentierte Alois Kainz (FPÖ). Umso
weniger, als seit 2015 „keine Ärzte und Atomphysiker“ nach Österreich
gekommen seien, wie Markus Leinfellner (FPÖ) ergänzte, sondern eher
„Terrorexperten und Rechtsstaatsverweigerer“. So habe sich die Zahl
der islamistischen Gefährder in Österreich seit 2022 von einer
zweistelligen Zahl auf eine dreistellige erhöht, gab Michael
Schilchegger (FPÖ) zu bedenken. Christoph Ranzmaier (FPÖ) vermutet
hinter dem „Leuchtturmprojekt Bevölkerungsaustausch“ und der
Einbürgerungspolitik der „Einheitspartei“ deren Absicht, ihre „längst
davongelaufenen Wähler“ zu ersetzen.

Es gebe keinen Automatismus bei der Verleihung der
Staatsbürgerschaft nach zehn Jahren, hielt Staatssekretär Jörg
Leichtfried der FPÖ entgegen. Das österreichische
Staatsbürgerschaftsrecht gehöre zu den „strengsten der Welt“ und sehe
ebenso strenge Voraussetzung für die Einbürgerung vor. Dazu gehörten
unter anderem ein gesicherter Lebensunterhalt, Deutschkenntnisse und
Unbescholtenheit, wie Ernst Gödl (ÖVP) ausführte. Bei Erfüllung
dieser Kriterien werde erst nach einer Einzelfallprüfung über die
Einbürgerung entschieden. Sowohl Leichtfried als auch Gödl und
Maximilian Köllner (SPÖ) bemängelten die Verwendung des Begriffs
„Asylanten“ im FPÖ-Antrag, da dieser zu unpräzise sei und in der
Fachsprache nicht vorkomme. Der Antrag sei unehrlich und diene „rein
der Stimmungsmache“, befand auch Wolfgang Gerstl (ÖVP). Laut ihm
widerspreche er zudem dem verfassungsrechtlichen Verbot der
Rassendiskriminierung. Als „menschen- und integrationsfeindlich“
sieht Melanie Ersaim (SPÖ) die FPÖ-Initiative. Erasim, Köllner und
Gödl drückten ihr Unverständnis darüber aus, dass Menschen, die alle
Kriterien erfüllen und zur Gesellschaft in Österreich beitragen
würden, laut FPÖ trotzdem nicht eingebürgert werden sollen. Sophie
Marie Wotschke (NEOS) sprach von einem „völlig unernsten Antrag“ der
FPÖ und verwies so wie Leichtfried auf internationale Rechtsnormen.

Laut Agnes Sirkka Prammer diene der FPÖ-Antrag nur dazu,
Asylwerbende als „Sündenböcke“ zu gebrauchen. Für die Verleihung der
Staatsbürgerschaft müsse relevant sein, was die jeweilige Person zur
Gesellschaft beitrage und nicht, auf welche Art diese eingereist sei.
(Schluss Nationalrat) wit

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