Asyl- und Migrationspakt: Innenausschuss genehmigt Anpassungsgesetz

Wien (PK) – Mit einer Mehrheit der Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS hat
sich der
Innenausschuss heute für die innerstaatliche Umsetzung des
europäischen Asyl- und Migrationspakts ausgesprochen. Dessen Ziel ist
es, die Effizienz und Geschwindigkeit von Asylverfahren zu steigern,
Migrationsströme besser zu steuern, Sekundärmigration einzudämmen und
somit die nationalen Asyl- und Migrationssysteme nachhaltig zu
entlasten.

Zu den relevantesten Neuerungen des Asyl- und Migrationspakt-
Anpassungsgesetzes (AMPAG) zählen neben der EU-weiten
Vereinheitlichung der Asylverfahren unter anderem verpflichtende
Verfahren an den EU-Außengrenzen bzw. an internationalen Flughäfen,
vereinfachte Überstellungsverfahren sowie die verpflichtende
Durchführung von beschleunigten Verfahren – insbesondere bei
missbräuchlich gestellten Anträgen.Zudem wird das bisherige
Zulassungsverfahren durch ein vorgelagertes Screening ersetzt und der
Familiennachzug neu geregelt.

Im Ausschuss sprach Innenminister Gerhard Karner von der „größten
fremdenrechtlichen Verschärfung seit 20 Jahren“ und die
Koalitionsparteien sahen im Gesetzespaket die Grundlage für eine
„tragfähige europäische Lösung“. Für die FPÖ stellte das AMPAG
hingegen ein „Massenmigrationspackerl“ dar, durch das Probleme im
Asylbereich nicht gelöst, sondern nur „weiterverwaltet“ würden. Ein
Entschließungsantrag der Freiheitlichen, der auf eine Ablehnung des
EU-Asyl- und Migrationspakts abzielt sowie auf einen „tatsächlichen
und permanenten Asylstopp“ inklusive einem Stopp des
Familiennachzugs, blieb in der Minderheit ( 722/A(E) ). Die Grünen
äußerten menschenrechtliche Bedenken.

Mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der Grünen passierte
zudem eine weitere Anpassung an EU-Vorgaben den Innenausschuss, mit
der die Obsorge für unbegleitete Minderjährige neu geregelt werden
soll. Außerdem diskutierten die Abgeordneten die EU-
Sicherheitsagenden auf Basis der EU-Jahresvorschau des
Innenministeriums für 2026.

Karner: Größte fremdenrechtliche Verschärfung seit 20 Jahren

Nach fast zehnjähriger Diskussion auf europäischer Ebene und
„hartem und intensiven Ringen“ um die nationalstaatliche Umsetzung
sei nun ein „großer gemeinsamer Wurf“ und „die größte Verschärfung im
fremdenrechtlichen Bereich seit 20 Jahren“ gelungen, führte
Innenminister Gerhard Karner gegenüber dem Ausschuss aus. Ein
Asylsystem könne laut ihm nur funktionieren, wenn es „streng, hart
aber auch gerecht“ sei. Es müsse vor Missbrauch und Überlastung
geschützt werden und gleichzeitig jenen Hilfe bieten, die diese
wirklich benötigten. Der Asyl- und Migrationspakt sei keine
„eierlegende Wollmilchsau“, bedeute aber einen „essentiellen
Schritt“, um Europa resilienter gegenüber internationalen Krisen zu
machen, wie aktuell jener im Nahen und Mittleren Osten.

Karner zählte eine Reihe von im AMPAG enthaltenen Maßnahmen auf,
wie die Ermöglichung von Rückkehrzentren in sicheren Drittstaaten,
Wohnsitzauflagen, strengere Sanktionen im Rahmen der Grundversorgung,
eine verstärkte Rückkehrberatung und beschleunigte Verfahren. Auch
die Quotierung des Familiennachzugs werde wie im Regierungsprogramm
vorgesehen nun umgesetzt, was ebenfalls eine „massive Entlastung der
Systeme“ bedeute. Aufgrund der in Österreich beschlossenen
„Pausierung“ des Familiennachzugs habe es hier bereits einen starken
Rückgang gegeben, berichtete Karner: Seien im ersten Quartal 2024
noch 3.100 Personen über den Familiennachzug nach Österreich
gekommen, habe sich deren Anzahl im ersten Quartal 2026 auf 25
reduziert.

Koalition sieht „Basis für eine europäische Lösung“, FPÖ ortet
„fatalen Irrweg“, Grüne sorgen sich um Menschenrechte

Keinen „großen gemeinsamen Wurf“, sondern einen „fatalen
gemeinsamen Irrweg“ sah FPÖ-Abgeordneter Gernot Darmann im Asyl- und
Migrationspart bzw. dessen Umsetzung und sprach von einem
„Massenmigrationspackerl“. Irreguläre Massenmigration werde einfach
durch legale Migration ersetzt, da die Verantwortlichen noch nicht
erkannt hätten, dass es „längst an der Zeit für einen Asylstopp“ sei,
wie ihn ihr eigener Antrag vorsehe. Doch anstatt die Probleme im
Asylbereich zu lösen, würden diese nun lediglich „weiterverwaltet“
und etwa mit der Schaffung eines neuen Aufenthaltstitels weitere Pull
-Faktoren produziert, führte Darmann aus. Besonders stieß er sich an
den aus seiner Sicht überschießenden Auflagen, die von sicheren
Drittstaaten erfüllt werden müssten, um dort die vorgesehenen
Rückkehrzentren errichten zu können. Darmann zeigte sich „gespannt“,
wo man jene Drittstaaten finden werde, die diesen Kriterien bezüglich
Lebensstandard, Gesundheitsversorgung und Bildungsangebot
entsprechen.

Sophie Wotschke (NEOS) bestritt Darmanns Auslegung des
Gesetzespakets und betonte, dass Rückführungen damit erleichtert und
beschleunigt würden. Österreich würde vom Asyl- und Migrationspakt
profitieren, da es bisher schon überproportional viele Menschen
aufgenommen habe und dies beim Solidaritätsmechanismus berücksichtigt
werde. Auch ÖVP-Mandatar Ernst Gödl konnte Darmanns Ausführungen
„nicht folgen“. Der Pakt sehe „Verschärfungen in jeder Hinsicht“ vor,
die „im Interesse aller“ sein müssten. Die FPÖ stehe „einmal mehr auf
der falschen Seite“, so Gödl. Ihr gehe es nicht um einen
„konstruktiven Beitrag“, erklärte auch Christian Oxonitsch (SPÖ). Für
ihn schaffe der Pakt ein „tragfähiges System für eine
gesamteuropäische Lösung“.

Agnes Sirkka Prammer von den Grünen bezeichnete das Gemeinsame
Europäische Asylsystem (GEAS) als ein „grundsätzlich positives
Instrument“. Doch Österreich würde sich überall wo es
Regelungsspielraum für die Mitgliedstaaten gebe für die „grauslichere
Variante“ entscheiden. Menschenrechtliche Standards würden
„zurückgeschoben“, was nicht nur den betroffenen Menschen schade,
sondern auch dem eigenen Rechtsstaat, so Prammer.

Grundzüge des Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetzes

Der europäische Asyl- und Migrationspakt im Rahmen des
Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) umfasst elf Rechtsakte,
die bis zum 11. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen sind.
Dementsprechend sollen mit dem AMPAG das Asylgesetz, das BBU (
Bundesbetreuungsagentur GmbH)-Errichtungsgesetz, das BFA (Bundesamt
für Fremdenwesen)-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das
Fremdenpolizeigesetz 2005, das Grundversorgungsgesetz, das
Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Ausländerbeschäftigungsgesetz
geändert werden ( 444 d.B. ). Vor dem Hintergrund der überwiegend
unmittelbar anwendbaren unionsrechtlichen Vorgaben sollen zahlreiche
bestehende nationale Regelungen entfallen und ergänzende
Anschlussnormen geschaffen werden.

Die wesentlichsten Änderungen im Asylgesetz betreffen Regelungen
zur Unzulässigkeit von Anträgen, Kooperationspflichten von
Antragstellern und Antragstellerinnen und Sonderbestimmungen für das
Asylverfahren an der Außengrenze. Zentral ist zudem die
unionsrechtlich vorgegebene Neustrukturierung der Verfahren mit einer
klareren Trennung zwischen der Bestimmung des zuständigen
Mitgliedstaats und dem eigentlichen Asylverfahren. Das bisherige
Zulassungsverfahren soll entfallen und durch ein vorgelagertes
Screening sowie einheitliche Verfahrensabläufe ersetzt werden. Zudem
ist ein eigener Aufenthaltstitel für Fälle vorgesehen, in denen eine
Rückführung aus Gründen des Schutzes von Leben oder vor
unmenschlicher Behandlung unzulässig ist. Begleitend erfolgen
Anpassungen in mehreren Materiengesetzen, insbesondere im Bereich der
Fremdenpolizei, der Grundversorgung und der Verfahrensorganisation,
etwa im Hinblick auf Registrierung, Versorgung und Rückführung sowie
den Schutz vulnerabler Personen.

Ebenfalls Teil des AMPAG sind Änderungen des Niederlassungs- und
Aufenthaltsgesetzes (NAG) sowie des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,
die als gesonderte Novellen vorgelegt wurden, da sie Bestimmungen
umfassen, deren Kundmachung einer Zustimmung der Länder bedarf und
sie einen abweichenden legistischen Prozess erfordern ( 443 d.B. ).
Eine zentrale Neuerung ist die Überführung des Familiennachzugs aus
dem Asylrecht in das Niederlassungsrecht, wo dieser künftig im Rahmen
eines Quotensystems geregelt werden soll. Darüber hinaus werden
unionsrechtliche Vorgaben für kombinierte Aufenthalts- und
Arbeitserlaubnisse umgesetzt.

Obsorge für unbegleitete Minderjährige soll neu geregelt werden

Mit dem „Obsorge für unbegleitete Minderjährige-Gesetz“ (ObUM-G)
soll die gesetzliche Vertretung von unbegleiteten Minderjährigen
künftig bereits ab dem Zeitpunkt ihres Antreffens im Bundesgebiet
sichergestellt werden ( 445 d.B. ). Der Kinder- und Jugendhilfeträger
(KJHT) soll künftig kraft Gesetzes mit der Obsorge betraut werden,
wodurch das bislang erforderliche Verfahren beim Pflegschaftsgericht
entfallen und damit verbundene Verzögerungen vermieden werden sollen.
Die Vorlage sieht zudem vor, dass der KJHT eine erste Einschätzung
zur Minderjährigkeit vornimmt. Bestehen Zweifel, soll ein
gerichtliches Verfahren zur Klärung eingeleitet werden können. Bis zu
einer Entscheidung sei grundsätzlich von der Minderjährigkeit
auszugehen.

„Ein Kind ist zunächst ein Kind, egal woher es kommt“, erklärte
Justizministerin Anna Sporrer im Ausschuss. Und diese bräuchten von
Anfang an verlässliche Bezugspersonen, die ihre Rechte wahrten und
wichtige Lebensentscheidungen für sie treffen würden, etwa in den
Bereichen Gesundheit und Bildung. Die vorliegende Novelle stärke
nicht nur die Rechte der betroffenen Kinder, sondern leiste auch
einen Beitrag zur besseren Integration und entlaste die KJHT, so
Sporrer.

Margreth Falkner (ÖVP) sah in der Novelle eine „klare
Verbesserung im System“, die auch das Risiko des „Verschwindens“ und
der Ausbeutung der Kinder reduziere. Christian Oxonitsch (SPÖ) sprach
von einem „wesentlichen Schritt“ für den Kinderschutz und der
notwendigen Schließung einer Lücke im Rechtssystem. Die Bedeutung der
Gesetzesänderung für die Integration der Betroffenen unterstrich
Sophie Wotschke (NEOS). Auch Agnes Sirkka Prammer (Grüne) drückte
ihre Zustimmung für die Novelle aus, kritisierte jedoch die Regelung
bezüglich der Einschätzung der Minderjährigkeit, die laut ihr eine
Verschlechterung darstelle.

Debatte um EU-Sicherheitsagenden 2026

Weiters befassten sich die Abgeordneten mit der EU-Jahresvorschau
des Innenministeriums für 2026, die sich auf das Arbeitsprogramm der
Europäischen Kommission sowie auf das Achtzehnmonatsprogramm des
polnischen, dänischen und zypriotischen Ratsvorsitzes stützt ( III-
289 d.B. ). Vorgesehen sind demnach insbesondere Maßnahmen zur
Stärkung des Außengrenzschutzes, zur Weiterentwicklung des
europäischen Rückkehrsystems, zur Digitalisierung von Grenz- und
Rückkehrverfahren in Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspakts sowie
Initiativen zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter
Kriminalität.

Innenminister Karner betonte auch hier die Bedeutung des Asyl-
und Migrationspakts als „Herzstück“ der Programme und
Grundvoraussetzung für ein funktionierendes europäisches Asylsystem.
Die dazugehörige Rückkehrverordnung, die etwa die Rückkehrzentren
außerhalb der EU vorsehe, sei bereits im zuständigen Ausschuss
beschlossen worden, wie Thomas Elian (ÖVP) erfragte. Auch das EU-
Parlament werde „hoffentlich bald“ zustimmen. Die Errichtung der
Rückkehrzentren werde auch entsprechend budgetär berücksichtigt,
antwortete Karner Sophie Wotschke (NEOS). Im Außengrenzschutz, für
den sich Markus Leinfellner (FPÖ) interessierte, werde es ebenfalls
Verbesserungen geben. Schon bisher habe es etwa an der bulgarisch-
türkischen Grenze – insbesondere auch durch europäische Investitionen
„ordentliche Fortschritte“ gegeben.

Vorgesehen sei laut Karner zudem die Überarbeitung der Maßnahmen
zur Terrorismusbekämpfung, die Agnes Sirkka Prammer (Grüne) ansprach.
Es gelte, ebenso wie beim Vorgehen gegen die organisierten
Kriminalität einer komplexer werdenden Bedrohungslage gerecht zu
werden. Dazu diene auch eine Mandatserweiterung von Europol und
Frontex. Die Frage von Melanie Erasim (SPÖ), ob es im Zuge der
Bekämpfung des digitalen Kindesmissbrauchs zu einer
„Massenüberwachung“ kommen könne, beantwortete Karner mit einem „ganz
klaren Nein“. (Fortsetzung Innenausschuss) wit