Arzneimittel gehören in Apotheken – nicht zwischen Waschmittel und Duschgel

Wien (OTS) – In dem neuerlichen Vorstoß einer Drogeriemarktkette,
rezeptfreie
Arzneimittel in ihren Filialen zu vertreiben, sieht die
Österreichische Apothekerkammer eine große Gefahr für die
Patientinnen und Patienten sowie für die Versorgungssicherheit.
Arzneimittel an Orten zu verkaufen, die von Impulskäufen leben, ist
unverantwortlich. Kosmetikkompetenz ersetzt keine pharmazeutische
Kompetenz. Wenn Medikamente zur reinen Handelsware werden, rutscht
die Gesundheitsversorgung in die Marketingecke. Aber: Gesundheit
braucht Verantwortung und keine profitgetriebene Sortimenterweiterung
in der Ecke.

Bereits im März 2021 veröffentlichte der Verfassungsgerichtshof (
VfGH) ein Erkenntnis, wonach rezeptfreie Arzneimittel nur von
Apotheken abgegeben werden dürfen. Die Abgabebeschränkung für nicht
rezeptpflichtige Medikamente, der sogenannte „Apothekenvorbehalt“,
wurde damit vom Höchstgericht bestätigt.

Ein Geschäft mit gefährlichen Nebenwirkungen

Drogerien sind auf Umsatz optimiert, Apotheken auf Sicherheit.
Eine – in welcher Form auch immer – Abweichung von diesem
Apothekenvorbehalt würde lediglich internationalen Großkonzernen in
die Hände spielen. Im Fokus der Unternehmen stünden nur der Verkauf
weniger profitabler Produkte. Eine Gefährdung der Versorgung und der
Patientensicherheit wären sie Folge.

Besonders bei rezeptfreien Arzneimitteln ist die persönliche
pharmazeutische Fachberatung von größter Bedeutung, da es vorher auch
keinerlei ärztlichen Kontakt gegeben hat. Falsche Anwendung kann
gesundheitsschädliche Folgen haben – von falscher Selbstdiagnose
sowie inkorrekter Anwendung und Dosierung über schwere
Arzneimittelwechselwirkungen bis hin zur Maskierung schwerwiegender
Erkrankungen. Der Apothekenvorbehalt in Verbindung mit dem
Selbstbedienungsverbot stellt hier das notwendige Korrektiv dar, da
er fachlich qualifizierte Beratung und Kontrolle bei der Abgabe
sicherstellt. Drogerien können eine solche qualifizierte Beratung
keinesfalls leisten, weshalb eine Öffnung ein erhebliches
Gesundheitsrisiko darstellen würde.

In zwölf weiteren EU-Staaten – darunter Belgien, Finnland,
Frankreich und Spanien – unterliegen alle rezeptfreien Arzneimittel
dem Apothekenvorbehalt. Studien aus Ländern mit liberalem Zugang zu
OTC-Arzneimitteln zeigen, dass die Zahl unerwünschter Zwischenfälle
nach Liberalisierungen deutlich ansteigt, sodass der
Apothekenvorbehalt dort teilweise wieder eingeführt werden musste. In
Schweden etwa verdoppelten sich nach der Freigabe von Paracetamol die
Vergiftungsfälle, woraufhin der Wirkstoff wieder apothekenpflichtig
erklärt wurde. In Österreich liegen sowohl der Arzneimittelkonsum als
auch die Zahl unerwünschter Zwischenfälle deutlich niedriger, da
Apotheken flächendeckend und in geringer Distanz verfügbar sind.

Versorgungssituation der Menschen gefährdet

Der Apothekenvorbehalt sichert die flächendeckende Versorgung, da
Apotheken die Erträge aus diesem Segment benötigen, um umfassende
Leistungen für das Gemeinwohl zu finanzieren wie etwa Notdienste,
magistrale Herstellung oder Substitutionsbehandlungen – allesamt
nicht kostendeckende Leistungen. Ein Wegfall dieser Erträge würde die
Ertragskraft der Apotheken schwächen und könnte zu
Leistungseinschränkungen oder sogar zu Versorgungslücken führen. Auch
Arbeitsplätze, insbesondere von Frauen, könnten gefährdet sein. Der
VfGH hat die Sicherstellung der Versorgung als Rechtfertigung für den
grundsätzlichen Apothekenvorbehalt anerkannt.

Drogerien würden sich hingegen primär auf wenige, ertragsstarke
Produkte – häufig Eigenmarken – konzentrieren und selektiv anbieten.
„Cherry Picking“ durch Großkonzerne bringt dieses System ins Wanken,
denn nur eine wirtschaftlich gut aufgestellte Apotheke kann diese
Aufgaben erfüllen. Die Konsequenz wäre: Die Schließung öffentlicher
Apotheken und damit eine massive Verschlechterung der
Arzneimittelversorgung für die Bevölkerung und keine Rund-um-die-Uhr-
Betreuung für die Bevölkerung mehr. Gerade in Zeiten, in denen im
heimischen Gesundheitssystem deutliche Risse zu erkennen sind, wäre
eine Schwächung des Apothekennetzes schlichtweg fatal.

Keine Kostenvorteile durch Freigabe

Für Konsumentinnen und Konsumenten sind bei einer Freigabe für
den Verkauf durch Drogerien kaum Kostenvorteile zu erwarten. Ein
Vergleich mit Deutschland zeigt, dass Drogerieprodukte in Österreich
wesentlich teurer sind und Kostenvorteile nicht an die Kundinnen und
Kunden weitergegeben werden. Dies würde freilich auch für
Arzneimittel gelten.