ARBÖ: Verlängerung der Pickerl-Intervalle bringt Vor- und Nachteile

Wien (OTS) – Die von Staatssekretär Schelhorn als
Entbürokratisierungsmaßnahme
angekündigte Verlängerung der Pickerl-Intervalle ist beschlossene
Sache: Künftig müssen Kraftfahrer nach dem Kauf eines Neufahrzeugs
erstmals 4 Jahre nach der Erstzulassung zur §57a-Begutachtung.
Anschließend erfolgt die Begutachtung alle zwei Jahre. Ab dem 10.
Jahr ist eine jährliche Begutachtung notwendig.

Der ARBÖ begrüßt es grundsätzlich, wenn die Kosten für Autofahrer
sinken und die Individualmobilität einfacher wird. Dies darf
allerdings nicht zu Lasten der Verkehrssicherheit gehen, wie ARBÖ-
Generalsekretär Mag. Gerald Kumnig ausführt: „Es zeigt sich, dass
rund 10% der Autos auch schon in den ersten Jahren relativ viele
schwere Mängel und sogar Mängel mit Gefahr in Verzug aufweisen. Viele
schwere Mängel passieren aufgrund von Umwelteinflüssen wie zum
Beispiel: ein Sprung in der Windschutzscheibe oder Reifenschäden,
nachdem man den Randstein touchiert hat, und damit völlig unabhängig
vom Fahrzeugalter.“

Zudem besteht die Möglichkeit, dass Schäden und Mängel am
Fahrzeug erst später erkannt werden und notwendige Reparaturen
dadurch umfangreicher werden. Zu denken wäre etwa an das Beispiel der
Bremsanlage: Bremsscheiben, die leicht verrostet sind, können noch
kostengünstig repariert werden. Wenn das Fahrzeug länger steht,
verrostet die Bremsscheibe stärker – das kann innerhalb weniger
Monate passieren – und das Fahrzeug bekommt wegen dieses schweren
Mangels keine positive Begutachtung mehr ausgestellt.

Eine positive Bewertung gibt der ARBÖ hingegen der Neuregelung
bezüglich der Zeitspanne, innerhalb der die Begutachtung
durchzuführen ist. „Aus unserer Sicht ist die neue viermonatige
Zeitspanne vollkommen ausreichend. Die bisherige Möglichkeit der
Überziehung war eine rein österreichische Regelung und es kam gerade
während der Urlaubsfahrt oftmals zu Problemen mit ausländischen
Behörden, wenn Österreicher im Ausland mit einem abgelaufenen Pickerl
aufgehalten wurden“, so Gerald Kumnig zur kürzlich beschlossenen
Novelle des Kraftfahrgesetzes.

Auf diese beschlossene KFG-Novelle müssen jetzt jedoch noch
weitere Schritte folgen, wie Gerald Kumnig abschließend ausführt:
„Wenn die Bundesregierung wirkliche Maßnahmen zur Entbürokratisierung
setzen möchte, gäbe es eine weitere äußerst sinnvolle Maßnahme: die
Umstellung der analogen Begutachtungsplakette auf eine digitale
Variante. Derzeit ist die Produktion, Aufbewahrung und das
Abwicklungsmanagement mit dem analogen Pickerl mit extremem Aufwand
verbunden. Wenn die Werkstätten diesen Aufwand nicht mehr hätten,
wäre es ein großer Gewinn für alle.“