Wien (OTS) – Für den ARBÖ ist in der geplanten kamerabasierten
Zufahrtskontrolle
für die Stadtzentren kein Nutzen erkennbar. Zudem bietet die
Straßenverkehrsordnung viele Möglichkeiten, der Verkehrsberuhigung,
wie KommR Mag. Gerald Kumnig, ARBÖ-Generalsekretär, ausführt: „Schon
jetzt können Fußgängerzonen, Begegnungszonen, Anrainerparkplätze und
Fahrverbote verordnet werden. Die präsentierte Novelle, die nun auch
die Kameraüberwachung vorsieht, ist überbordend und verursacht zudem
enorme Kosten.“ Zusätzlich weist Gerald Kumnig auf den hohen
Verwaltungsaufwand hin und darauf, dass der soziale Aspekt in den
aktuellen Überlegungen keine ausreichende Beachtung findet: „Wer sich
teuren Wohn- oder Parkraum in den Stadtzentren leisten kann darf mit
dem eigenen Auto einfahren und auf öffentlichem Grund parken, alle
anderen sind nicht willkommen oder müssen in teure Parkgaragen
fahren. Das ist unfair und widerspricht einem fairen und sozial
ausgewogenen Zugang zur Mobilität.“
Die Helmpflicht für Kinder und Jugendliche am E-Bike und E-
Scooter wird vom ARBÖ hingegen unterstützt, da Kinder und Jugendliche
besonders schützenswert sind. Sehr positiv sieht der ARBÖ die
Verbannung der E-Mopeds vom Radweg auf die Straße, wie Gerald Kumnig
abschließend ausführt: „E-Mopeds haben auf den Radwegen nichts
verloren, sondern gehören auf die Straße, und das mit allen
Konsequenzen wie Zulassung, Versicherungs- und Helmpflicht sowie §57a
-Begutachtung. Damit werden Fußgänger und Radfahrer geschützt und
Mopeds sind dort unterwegs, wo sie aufgrund der hohen Geschwindigkeit
hingehören.“