Wien (OTS) – Schlagworte: Arbeitsmarkt, Behinderung, Inklusion,
Sozialpolitik
Die Lage am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen ist
alarmierend: Im Jänner 2026 stieg ihre Arbeitslosigkeit um 13,9
Prozent und damit 3,6-mal stärker als im Gesamtdurchschnitt. 17.130
Menschen mit Behinderungen waren arbeitslos gemeldet – über 2.000
mehr als im Vorjahr. Besonders betroffen ist die junge Generation:
Laut Statistik Austria gibt jede vierte Person mit Behinderung
zwischen 15 und 24 Jahren an, weder in Ausbildung noch in
Beschäftigung zu sein.
Auch gehörlose Menschen sind in besonderem Ausmaß mit
strukturellen Hürden konfrontiert. In Österreich leben
schätzungsweise 8.000 bis 10.000 gehörlose Menschen, die in
Österreichische Gebärdensprache barrierefrei kommunizieren. Die
Zahlen beruhen auf Angaben des Österreichischer Gehörlosenbund (ÖGLB)
, der Mikrozensus-Erhebung der Statistik Austria sowie des BIZEPS –
Zentrum für Selbstbestimmtes Leben. Fehlende barrierefreie
Informationen, Kommunikationsbarrieren und strukturelle
Benachteiligungen erschweren vielen von ihnen den Zugang zum
Arbeitsmarkt erheblich.
Zwtl.: Ausgleichstaxfonds vor strukturellen Herausforderungen
Der Ausgleichstaxfonds (ATF) steht als zentrales
Finanzierungsinstrument der beruflichen Inklusion vor erheblichen
Herausforderungen. Über ihn werden österreichweit mehr als 210 NEBA-
Projekte sowie ergänzende Angebote des Sozialministeriumservice
finanziert. Rund 2.800 Fachkräfte begleiten in diesem Rahmen jährlich
etwa 110.000 Teilnehmer:innen auf ihrem Weg in Ausbildung und Arbeit.
Der wachsende Unterstützungsbedarf übersteigt jedoch zunehmend die
verfügbaren Einnahmen des Fonds.
Zwtl.: Ausgleichstaxfonds wirkt nachweislich
Gleichzeitig belegen aktuelle Zahlen die hohe Wirksamkeit der
Maßnahmen: Im Zeitraum von 1. Jänner bis 31. August 2025 führten 86
Prozent der durch Arbeitsassistenz begleiteten Vermittlungen zu einer
Beschäftigungsaufnahme am ersten Arbeitsmarkt. 85 Prozent der
unterstützten Arbeitsverhältnisse konnten nachhaltig gesichert
werden.
Diese Ergebnisse unterstreichen die Effektivität der eingesetzten
Mittel sowie die professionelle Arbeit der beteiligten Fachkräfte.
Zwtl.: Spezifische Unterstützung für gehörlose und schwerhörige
Menschen
Ein zentrales Angebot für gehörlose und schwerhörige Menschen
sind die NEBA Projekte des Vereins Witaf – Seit 1865 im Dienste der
Gehörlosen. Die Mitarbeiter:innen unterstützen bei allen Fragen rund
um Arbeit und Ausbildung – von der Jobsuche über die Begleitung zu
Terminen beim AMS bis hin zu Einschulung, Arbeitsplatzadaptierung und
arbeitsrechtlicher Beratung (sh. www.witaf.at/beratung-arbeit).
Dieses Angebot ist für viele gehörlose Menschen der entscheidende
Schlüssel zu Ausbildung, Beschäftigung und beruflicher Stabilität.
Zwtl.: UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Österreich
Mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich
Österreich völkerrechtlich verpflichtet, Menschen mit Behinderungen
eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen und
entsprechende Unterstützungsleistungen bereitzustellen.
Für gehörlose Menschen bedeutet dies insbesondere den Anspruch
auf barrierefreie Kommunikation in Österreichischer Gebärdensprache,
zugängliche Informationen, geeignete technische Hilfsmittel sowie
individuell angepasste arbeitsmarktpolitische Maßnahmen.
Die durch den Ausgleichstaxfonds finanzierten Instrumente –
darunter spezialisierte Arbeitsassistenz, Jobcoaching, technische
Arbeitsassistenz und Beratung in Gebärdensprache – leisten hierzu
einen wesentlichen Beitrag. Sie tragen dazu bei, strukturelle
Kommunikationsbarrieren abzubauen und die völkerrechtlichen
Verpflichtungen Österreichs in der Praxis wirksam umzusetzen.