Arbeits- und Sozialministerin: Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf faire Bezahlung und berufliche Teilhabe

Wien (OTS) – „Heute vor genau einem Jahr ist die notwendige
Förderrichtlinie des
Sozialministeriums ,Inklusive Arbeit’ in Kraft getreten: Menschen mit
Behinderungen haben ein Recht auf faire Bezahlung und echte
berufliche Teilhabe. Es ist höchste Zeit, dass wir den Weg in ein
inklusives Arbeitsleben gemeinsam mit den Ländern konsequent
umsetzen“, betont Sozialministerin Korinna Schumann. „Mit den neuen
Pilotprojekten wollen wir zeigen, dass es funktionierende
Alternativen zu Werkstätten gibt. Mit 36 Millionen Euro fördert das
Sozialministerium Projekte der Bundesländer zur Erprobung bzw. zum
Ausbau alternativer Beschäftigungsmodelle abseits von geschützten
Werkstätten. Einige Bundesländer haben bereits Anträge übermittelt
und stehen kurz vor Abschluss.“

Aktuell sind in Österreich rund 28.000 Menschen mit Behinderungen
in tagesstrukturellen Einrichtungen beschäftigt. Sie erhalten dafür
keinen regulären Lohn, sondern lediglich ein Taschengeld. Hier setzt
die vor einem Jahr in Kraft getretene Förderrichtlinie „Inklusive
Arbeit“ an, um entsprechend den Vorgaben der UN-
Behindertenrechtskonvention flächendeckend moderne Standards der
Arbeitsinklusion zu etablieren.

Zwtl.: Ziel der Pilotprojekte: Inklusive Beschäftigung mit Lohn statt
Taschengeld in den Werkstätten

Die geplanten Pilotprojekte sollen in mehreren Bundesländern
starten und unterschiedliche Modelle inklusiver Arbeit testen. Dazu
zählen unter anderem:

Projekte Inklusiver Arbeit: Menschen mit Behinderungen sind in
Unternehmen tätig, in denen der Arbeitsplatz individuell angepasst
ist. Sie erhalten ein Entgelt und sind sozialversicherungsrechtlich
abgesichert. Die Barrierefreiheit wird entweder vom Unternehmen
selbst oder durch kostenlose Unterstützungsangebote des
Sozialministeriumservice sichergestellt.

Integrative Beschäftigungsprojekte: Menschen mit Behinderungen
haben ein reguläres Arbeitsverhältnis, das individuelle Bedürfnisse
berücksichtigt. Zum Beispiel arbeiten die Menschen in Gruppen oder
die Arbeitszeit ist gedeckelt. Sie erhalten ein Entgelt und sind
sozialversicherungsrechtlich abgesichert.

Innovative Projekte in bestehenden Strukturen : Menschen mit
Behinderungen sind im Rahmen von Arbeitsverträgen in der Struktur
oder Organisation ihrer Einrichtung tätig. Dafür erhalten sie auch
ein Entgelt und sind sozialversicherungsrechtlich abgesichert.

Zentrales Kriterium aller Projekte ist, dass Menschen mit
Behinderungen einen arbeitsrechtskonformen und
lebensunterhaltssichernden Lohn erhalten – und nicht mehr auf das
bisherige Taschengeld angewiesen sind. So sollen sie sozial- und
arbeitsversicherungsrechtlich abgesichert sein.

Zwtl.: Starke Partnerschaften für einen inklusiven Arbeitsmarkt

Das Sozialministerium setzt bei der Umsetzung auf enge
Zusammenarbeit mit Ländern, Organisationen von und für Menschen mit
Behinderungen, Unternehmen und Gewerkschaften. Auch Menschen mit
Behinderungen sollen aktiv in die Entwicklung der Modelle eingebunden
sein – getreu dem Motto „Nichts über uns ohne uns“.

„Ein inklusiver Arbeitsmarkt braucht starke Partnerschaften. Wir
wollen aus den Pilotprojekten lernen, was funktioniert – und was noch
verbessert werden muss. Unser langfristiges Ziel ist es, dass jede
und jeder, der arbeiten will, auch die Möglichkeit dazu bekommt –
unter fairen Bedingungen“, erläutert Sozialministerin Korinna
Schumann.