Wien (OTS) – Das „Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und
unmenschlicher
oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“ (CPT), eine Institution
des Europarats, hat Pflegeheime in Niederösterreich und der
Steiermark überprüft. Nun liegt der Bericht über die Erkenntnisse und
die Stellungnahme der Bundesregierung dazu vor.
Wenn es um Menschenrechte für Heimbewohner:innen geht, gibt es in
Österreich mehrere Schutzmechanismen: Die Volksanwaltschaft und das
CPT kontrollieren Einrichtungen auf präventiver, systemischer Ebene –
national und international. Die Bewohnervertretung überprüft die
freiheitsbeschränkenden Maßnahmen an betroffenen Bewohner:innen.
Die CPT-Delegation lobt im Bericht ausdrücklich die
Bewohnervertretung als äußerst wirksame Schutzmaßnahme für Menschen,
die in Institutionen leben. „Die internationale Anerkennung für die
Tätigkeit der Bewohnervertretung freut uns sehr“ , sagt Grainne
Nebois-Zeman, Fachbereichsleiterin bei VertretungsNetz.
Zwtl.: Personalmangel wirkt sich negativ aus
Ein großes Problem bleibt jedoch aus Sicht des CPT der
Personalmangel in Wohn- und Pflegeeinrichtungen. Bewohner:innen
erzählten der Besuchskommission, sie würden auf persönliche
Bedürfnisse wie Spaziergänge in den Garten oder häufigeres Duschen
verzichten, um den Druck auf das Personal nicht noch zu erhöhen. Das
CPT empfiehlt Österreich dringend, seine Bemühungen zu verstärken,
mehr Personal zu rekrutieren. Bewohner:innen sollten nicht auf ihre
Grundbedürfnisse verzichten müssen.
Nebois-Zeman stellt dazu klar: „Auch eine unterlassene
Mobilisierung, auf die ein:e Bewohner:in angewiesen ist, ist eine
Freiheitsbeschränkung“ . Seitens der Bewohnervertretung beobachtet
man, dass wieder mehr mechanische Freiheitsbeschränkungen wie Bett-
Seitenteile oder Sitzhosen im Einsatz sind. Dies, obwohl es
mittlerweile schonendere Alternativen gibt, welche die
Bewegungsfreiheit der Bewohner:innen weniger stark einschränken. Auch
sedierende Medikamente werden schneller eingesetzt. Der hohe Druck,
unter dem Pflegepersonen arbeiten, erschwert die Suche nach
individuellen Lösungen. Zusätzlich geht durch die hohe
Personalfluktuation viel erworbenes Wissen über das
Heimaufenthaltsgesetz verloren.
Das CPT empfiehlt außerdem, dafür Sorge zu tragen, dass
Freiheitsbeschränkungen durch Medikamente einheitlich gemeldet und
dokumentiert werden. Nebois-Zeman erklärt, warum eine lückenlose
Dokumentation nicht nur als bürokratischer Aufwand gesehen werden
soll:
„Es geht um Menschen, die selbst nicht mehr entscheiden, sich
vielleicht nicht einmal mehr äußern können. Sie haben das Recht, dass
zumindest nachvollziehbar festgehalten wird, welche Handlungen aus
welchem Grund an ihnen durchführt werden.“
Zwtl.: Lücken im Rechtsschutz beseitigen
Wenn es um medizinische Behandlungen geht, wird das
Einverständnis von Heimbewohner:innen oder ihren
Erwachsenenvertreter:innen oftmals nur mündlich eingeholt. Das CPT
empfiehlt, dass in allen stationären Pflegeeinrichtungen vor Beginn
oder Änderung einer medizinischen Behandlung das Einverständnis
schriftlich vorliegt. VertretungsNetz begrüßt diese Empfehlung.
„Auch Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder einer
intellektuellen Beeinträchtigung sind immer in
Behandlungsentscheidungen einzubeziehen, selbst dann, wenn sie
vermeintlich nicht mehr selbst entscheiden können. Bei Zweifeln, ob
eine Person noch entscheidungsfähig ist, sollten Ärzt:innen die
Behandlung in einfacher Sprache erklären und einen
Unterstützer:innenkreis beiziehen. Dies passiert in der Praxis leider
viel zu selten. Oft wird ausschließlich mit Angehörigen oder
Erwachsenenvertreter:innen gesprochen und über den Kopf der
betroffenen Person hinweg entschieden“ , berichtet Martin Marlovits,
stv. Fachbereichsleiter Erwachsenenvertretung bei VertretungsNetz.
Das CPT empfiehlt, dass in allen Einrichtungen, in denen Menschen
die persönliche Freiheit entzogen wird, nach unerwarteten Todesfällen
eine Autopsie gemacht wird. Angehörige und Erwachsenenvertreter:in
sollten über die Ergebnisse informiert werden.
„Wir würden das sehr begrüßen. Denn derzeit kann die Information
an den:die Erwachsenenvertreter:in, unter welchen Umständen ein:e
Klient:in verstorben ist, verweigert werden, mit dem Argument, dass
die Erwachsenenvertretung mit dem Tod erlischt“ , sagt Marlovits.
In vielen Fällen ist der:die Erwachsenenvertreter:in jedoch die
einzige verbliebene Bezugsperson. Marlovits fordert, dass man als
Erwachsenenvertreter:in bei einem unerwarteten Todesfall die
Überprüfung der Umstände beantragen können soll und in die
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingebunden wird. Auch sollte es
ein Antragsrecht auf Verfolgung geben, wenn die Todesumstände
bedenklich sind.
Zwtl.: Erwachsenenvertretungen automatisch verlängern?
Noch ein kritischer Punkt: Einige Heimbewohner:innen berichteten
der CPT-Kommission, dass ihre gerichtliche Erwachsenenvertretung
„automatisch“ verlängert worden sei.
Seit Juli 2025 werden gerichtliche Erwachsenenvertretungen
maximal für fünf Jahre bestellt anstatt bislang für drei Jahre.
Manche Gerichte verlängern nun diejenigen Erwachsenenvertretungen,
die nach drei Jahren ablaufen würden, einfach um zwei Jahre auf die
neue Höchstfrist – ohne Anhörung der betroffenen Person und ohne
neues Verfahren.
Marlovits: „Wir halten das Vorgehen für verfassungsrechtlich
bedenklich, weil damit in bestehende Rechtsverhältnisse ohne
Durchführung eines Verfahrens rückwirkend eingegriffen wird.
Mittlerweile haben zwei Landesgerichte in drei Fällen eine solche
Verlängerung wieder aufgehoben. Das Thema liegt auch beim OGH zur
Entscheidung.“
Über VertretungsNetz
VertretungsNetz ist ein Erwachsenenschutzverein. Wir vertreten,
beraten und unterstützen Menschen mit intellektuellen oder
psychischen Beeinträchtigungen: einerseits wenn es um eine
Erwachsenenvertretung geht, andererseits, wenn ihre persönliche
Freiheit auf psychiatrischen Stationen oder in Wohn- und
Pflegeeinrichtungen eingeschränkt wird.