Anleger-Urteil mit Signalwirkung

Graz / Wien (OTS) – LIKAR Rechtsanwälte konnten im Verfahren gegen
den Insolvenzverwalter
der GoLending AT GmbH einen bedeutenden Erfolg erzielen konnten. Das
Handelsgericht Wien hat in einem als „Musterverfahren“ geführten
Prozess bestätigt, dass den dortigen Klägerinnen ihre Kapitalbeträge
zur Gänze als unbedingte Insolvenzforderungen zustehen.

Konkret wurde im (noch nicht rechtskräftigen) Urteil
festgestellt, dass die von den Klägerinnen gewährten qualifizierten
Nachrangdarlehen nicht wirksam zustande gekommen sind, weil sie durch
arglistige Täuschung zum Vertragsabschluss veranlasst wurden. Das
Gericht sah es als erwiesen an, dass das von GoLending beworbene
Geschäftsmodell von Anfang an untauglich war, um die Anlegergelder
ordnungsgemäß zu verzinsen oder zurückzuzahlen. Statt eines ernsthaft
betriebenen Pfandleihgeschäfts lag ein System vor, das wesentlich auf
das Anwerben neuer Anlegergelder und die Verwendung erheblicher
Mittel für überhöhte Provisionen und private Zwecke ausgerichtet war.

Dieses Urteil hat damit nicht nur für die konkret obsiegenden
Klägerinnen, sondern auch für zahlreiche weitere Anleger:innen
Signalwirkung. Es schafft eine solide Grundlage, um in ähnlich
gelagerten Fällen die Anerkennung von Forderungen durchzusetzen.

„Wir gehen nunmehr auch – gestärkt durch dieses Urteil – gegen
die damalige Steuerberatungsgesellschaft sowie gegen die
Sachverständige, die im Strafverfahren ein Gutachten erstellt hat,
welches zur – uE nicht zu rechtfertigenden – Einstellung des
Strafverfahrens geführt hat, vor“, erklärt Walter Korschelt, der in
dieser Causa federführende Rechtsanwalt von LIKAR, der auch für die
laufenden Verfahren gegen die Republik Österreich und den
Prospektkontrollor mit Rückenwind rechnet.

Das erstinstanzliche HG Wien führt in seinem Urteil wortwörtlich
aus:

„Der Geschäftsführer der Schuldnerin Dirk Morina plante von
Anfang an, Nachrangdarlehen an Anleger nicht zurückzuzahlen und eine
ernsthafte operative Tätigkeit mit dem Pfandleihgeschäft nicht zu
entfalten. Soweit dieses in geringem Umfang betrieben wurde, diente
es ebenso wie der Aufbau der Forderungen gegen das angebliche
„Pfandhaus Mielke“, die App-e-Motion AG und die Altgesellschafter
lediglich der Täuschung der Anleger und der Öffentlichkeit. In
Wahrheit war die Absicht von Dirk Morina darauf gerichtet, über den
Vertrieb der Nachrangdarlehen Provisionen zu verdienen sowie unter
Vorspiegelung falscher Behauptungen Geld von Anlegern einzunehmen und
dieses entgegen den Darstellungen in den Kapitalmarktprospekten für
private Zwecke und ihm nahestehende Personen und Gesellschaften zu
verwenden.“

“Warum diese offensichtlichen Fakten von den Behörden,
insbesondere der WKStA nicht erkannt wurden, ist für uns mehr als
unverständlich”, ergänzt Arno F. Likar.