Alarmierende Entwicklungen: Österreich baut inklusive Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen massiv zurück

Wien (OTS) – Als Österreich im Jahr 2008 die
UN-Behindertenrechtskonvention
unterzeichnete, verpflichtete sich der Staat, ein inklusives
Bildungssystem zu errichten, in dem alle Kinder gemeinsam lernen
können. Anfangs wurden seitens des Staates Handlungen gesetzt und
inklusive Modellregionen geschaffen. Der erste Nationale Aktionsplan
Behinderung 2012-2020 sah vor, die Modellregionen bis 2020
flächendeckend österreichweit auszuweiten und damit ein inklusives
Bildungssystem zu etablieren. In den letzten Jahren wurde jedoch –
wie der UN-Fachausschuss bei der letzten Staatenprüfung 2023
feststellte – gerade im Bereich der Bildung seitens des Staates der
Rückwärtsgang eingelegt und bereits Erreichtes wieder rückgängig
gemacht.

„ Österreich ignoriert nicht nur weiterhin konsequent die
Handlungsempfehlungen des UN-Fachausschusses zum Menschenrecht auf
Bildung. Es handelt diesen sogar aktiv zuwider und baut Inklusion im
Bildungsbereich sukzessive zurück. “, verdeutlicht Klaus Widl,
Präsident des Österreichischen Behindertenrats.

Zwtl.: Grenzen des Sag- und Machbaren verschieben sich immer mehr

Entgegen der Verpflichtung, einen chancengleichen und
diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung für alle Kinder zu
gewährleisten, werden unter anderem in Oberösterreich und Wien unter
Einsatz öffentlicher Mittel neue Sonderschulen geplant bzw. gebaut
und damit Orte der Ausgrenzung geschaffen, an denen Kinder mit
Behinderungen abgesondert von Kindern ohne Behinderungen unterrichtet
werden sollen.

Auch beschloss der Wiener Gemeinderat diesen Sommer
parteiübergreifend, den Ausbau von heilpädagogischen
Kindergartengruppen, dem Pendant zu Sonderschulen im Bereich der
Elementarbildung, zu fördern.

In der Steiermark, die lange Zeit eine sehr hohe
Integrationsquote von Schüler*innen mit Behinderungen hatte, bekannte
sich vor knapp einem Jahr die Koalition von FPÖ und ÖVP aus
unersichtlichen Gründen im steirischen Regierungsprogramm zur
Sonderschule. Die direkte Konsequenz davon ist, dass nun Kindern mit
Behinderungen, die eine Regelschule besuchen, vom Land Steiermark die
dringend benötigten Schulassistenzstunden verwehrt werden.

Die Begründung seitens des Landes lautet: Es handle sich bei
Schüler*innen mit Behinderungen um nicht schulfähige Kinder. Zudem
sei es nicht die Aufgabe der Schulassistenz, die Beschulbarkeit von
Kindern herzustellen. „ Mit derartigen Aussagen werden Kinder mit
Behinderungen bewusst diskriminiert und herabgewürdigt. Dabei haben
alle Kinder mit Behinderungen, unabhängig von ihrem
Unterstützungsbedarf, das Recht auf Bildung. “, unterstreicht
Behindertenrat-Präsident Klaus Widl.

Zwtl.: Inklusion braucht politisches Bekenntnis und finanzielle
Ressourcen

Um dieses völkerrechtswidrige Verhalten endlich zu stoppen,
verlangt der Österreichische Behindertenrat, der verpflichtenden
Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen nachzukommen, sowie ein klares Bekenntnis der Bundes-
und Landespolitik zur Inklusion im Bereich der Bildung für Kinder und
Jugendliche mit Behinderungen. Darüber hinaus gilt es, die
finanziellen Ressourcen, die momentan zur Aufrechterhaltung und zum
Ausbau des segregierenden Systems Sonderschule aufgewendet werden, in
inklusive Settings zu transferieren, um beispielsweise dringend
benötigte Pädagog*innen, Assistenzkräfte und den konsequenten Ausbau
gemeinsamer Lernorte zu finanzieren. Denn so Klaus Widl: „ ALLE
Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen profitieren von
Bildung, die Diversität lebt und fördert, und Behinderung als einen
Aspekt menschlicher Vielfalt schätzt. “