Wien (OTS) – Die transparente und kundenfreundliche Abrechnung an
öffentlichen E-
Ladestationen ist eine wesentliche Voraussetzung, um Elektromobilität
für die breite Masse attraktiv zu machen. In einem aktuellen
Positionspapier fordert der OVE Österreichischer Verband für
Elektrotechnik nun eine Anpassung der Eichvorschriften für
Ladetarifgeräte. Ansonsten könnte sich das nahende Ende der
Übergangsfrist nachteilig auf die Kund:innen auswirken.
Lange gefordert, in der Umsetzung allerdings mit einigen Hürden
bedacht: Die Abrechnung von tatsächlich geladener elektrischer
Energie, anstatt der Dauer des Ladevorgangs bedeutet in Österreich
einen hohen Aufwand. Technisch ist die Abrechnung nach
Kilowattstunden statt Minuten längst möglich, doch der rechtliche
Rahmen birgt so manche Herausforderung: Weil elektrische Energie in
Österreich gemäß Maß- und Eichgesetz (MEG) eine eichpflichtige Größe
ist, braucht es dafür eichrechtskonforme Ladetarifgeräte. Die
praktische Umsetzung der entsprechenden Verordnung (Eichvorschriften
für Ladetarifgeräte) stellt jedoch hohe Anforderungen an Betreiber,
Hersteller und Eichstellen.
Zwtl.: Nach Übergangsfrist: Wieder nur Abrechnung nach Zeit erlaubt
Die Zeit drängt, denn die Übergangsfrist für die Verordnung läuft
Ende 2025 aus. Bis dahin müssen Ladestationen eichrechtskonform
beschaffen sein. Erfüllen sie die Vorgaben nicht, müssen sie danach
entweder stillgelegt werden oder dürfen den Ladevorgang wieder nur
nach Zeit abrechnen. Es ist davon auszugehen, dass die Betreiber sich
für letztere Variante entscheiden werden. Zum Nachteil der Kund:innen
– denn selbst im Vergleich zu ungenau gemessener Energie bei nicht
geeichten Ladetarifgeräten kommt die Abrechnung nach Zeit
üblicherweise teurer.
Zwtl.: Pragmatische Anpassung der Verordnung gefordert
„Der Erfolg von Elektromobilität hängt eng mit einer
kundenfreundlichen Ladeinfrastruktur und transparenten Abrechnung
zusammen. Ziel muss es daher sein, zügig, kosten- und
ressourceneffizient eichrechtskonforme Ladestationen bereitzustellen“
, betont OVE-Generalsekretär Peter Reichel. In einem aktuellen
Positionspapier fordert der OVE folgende pragmatische Anpassungen in
der Verordnung, um die Erfüllung der Anforderungen zu vereinfachen:
–
Fristverlängerung für die Ersteichung von ausnahmsweise
zugelassenen Geräten bis 1.1.2027
–
Auf geringere Stückzahlen abgestimmte Stichprobenprüfung bei
Ersteichung
–
Wegfall einer verpflichtenden Stempelung aller Geräte bei
Stichprobenprüfung
–
Bei 1:1-Ersatzteiltausch: Verzicht auf Prüfung der
Verkehrsfehlergrenzen nach Anbringung des Sicherungszeichens bis zur
Neueichung durch eine vom BEV ermächtigte Person
–
Ausweitung der Zulassung von Herstellern zur Ersteichung auch auf
die Neueichung der klar definierten Bauarten
–
Rasche Überarbeitung der Messgeräterichtlinie und Umsetzung in
Österreich für europaweit einheitliche Zulassungsvorgaben
Das Positionspapier „Praxisnahe Anpassung der Eichvorschriften
für Ladetarifgeräte in Österreich“ wurde von Ladestationsbetreibern,
Herstellern von Ladestationen sowie Eichstellen abgestimmt und vom
OVE als Branchenvertretung konsolidiert. Download: www.ove.at