„Aktion Extrascharf“ gegen Fernost-Plattformen: Handelsverband begrüßt VKI-Klage gegen Temu

Wien (OTS) – „Die am 22. September durch den Verein für
Konsumenteninformation im
Auftrag des Bundesministeriums für Konsumentenschutz eingebrachte
Verbandsklage gegen Temu ist ein dringend erforderlicher Schritt in
die richtige Richtung. Wir begrüßen diese ‚Aktion Extrascharf‘ gegen
einen der weltgrößten Online-Ramschhändler ausdrücklich“ , lautet die
erste Reaktion von Rainer Will , Geschäftsführer des freien,
überparteilichen Handelsverbands. Die Klage wurde beim Handelsgericht
Wien eingebracht – unter anderem wegen festgestellten Verstößen gegen
das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und gegen den EU Digital
Services Act (DSA) .

Ziel der Klage ist es, die von Temu verwendeten manipulativen
Designmuster (sog. „Dark Patterns“) künftig zu unterbinden. Diese
Designelemente auf den digitalen Oberflächen des Online-Marktplatzes
zielen darauf ab, die Käufer:innen zu bestimmten Verhaltensweisen zu
verleiten – insbesondere unüberlegte Käufe und ungewollte
Datenfreigaben.

Temu: einer der weltgrößten Online-Ramschhändler & viertgrößter
Marktplatz in Österreich

Temu ist mit einem Bruttowarenwert von mehr als 340 Mio. Euro
bereits der viertgrößte eCommerce-Marktplatz in Österreich (Quelle:
„E-Commerce-Markt Österreich 2025“; ECDB/Handelsverband). „Der
rasante Aufstieg seit dem Markteinstieg im Jahr 2023 war nur möglich,
weil Temu in vielen Bereichen unfair agiert. Das haben wir schon mit
unserer UWG-Beschwerde vor 14 Monaten erstmals aufgezeigt“ , so
Rainer Will.

Das Hauptproblem im europäischen eCommerce ist der mangelhafte
Vollzug von EU-Regularien . Obwohl große Plattformen wie Temu und
Shein nach ihrer Benennung als „Very Large Online Platforms“ gemäß
Digital Services Act der Aufsicht der EU-Kommission unterliegen,
umgehen sie vielfach EU-Vorgaben – meist ohne Konsequenz. Hinzu
kommt: Der derzeitige EU-Rechtsrahmen berücksichtigt die Rolle von
Online-Marktplätzen beim Verkauf von Waren durch Drittland-Anbieter
unzureichend.

September 2024: UWG-Beschwerde des Handelsverbands gegen Temu

Bereits im September 2024 hat der Handelsverband eine Beschwerde
gegen Temu wegen festgestellten Verstößen gegen das Gesetz gegen
unlauteren Wettbewerb (UWG) bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB)
eingebracht. Inhalt der Beschwerde waren:

falsche Behauptungen von Temu zu begrenzter zeitlicher
Verfügbarkeit von Angeboten ,

irreführende Behauptungen zu Preisreduktionen und

falsche Behauptungen zu angeblicher Warenknappheit .

„Unsere UWG-Beschwerde gegen Temu hat bereits Wirkung gezeigt.
Wir konnten beobachten, dass viele unserer beanstandeten
Verhaltensweisen mittlerweile von Temu abgestellt wurden“ , bestätigt
Rainer Will. „Dennoch sehen wir weiterhin zahlreiche Verstöße gegen
geltendes nationales und EU-Recht. Die Klage des VKI ist daher ein
unbedingt notwendiger Schritt, um gegen unerlaubte Verhaltensweisen
vorzugehen und einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Auch große
Marktplätze wie Temu stehen nicht über dem Gesetz!“

Der Handelsverband fordert darüber hinaus, dass Online-
Plattformen wie Temu als fiktive Einführer oder „deemed importer“ für
die Einhaltung fiskalischer Vorschriften für die von ihnen
vermittelten Produkte verantwortlich sind. Diese Plattformhaftung für
die korrekte Warendeklaration muss insbesondere die korrekte
Berechnung und Entrichtung von Einfuhrabgaben wie Einfuhrumsatzsteuer
und Zoll umfassen.

Mehr Infos dazu finden Sie im HV-eCommerce-Dossier HIER