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AK zu Insolvenzentgeltfonds: Rechnungshof bestätigt Notwendigkeit höherer Beiträge

Wien (OTS) – Der Insolvenzentgeltfonds (IEF) sichert die Löhne von
Beschäftigten
ab, deren Unternehmen in die Pleite rutschen. Im Jahr 2024 wurden
rund 270 Millionen Euro an über 33.000 Betroffene ausbezahlt. Der
heute veröffentlichte Rechnungshofbericht zeigt, dass die überzogenen
Beitragssenkungen der letzten Bundesregierungen die Reserven des
Fonds seit 2022 aufgezehrt haben. Die Beitragssenkungen spülten seit
2022 fast eine Milliarde Euro in die Taschen der Unternehmen. Nun ist
laut Rechnungshof die gesetzlich vorgesehene Beitragserhöhung
unausweichlich: Denn bereits ab 2027 fehlt dem Insolvenzentgeltfonds
das notwendige Geld, um die gesetzlich garantierten Leistungen
auszubezahlen. Der Rechnungshof empfiehlt daher dem
Arbeitsministerium, den Beitragssatz „entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen“ zu erhöhen. „Die Anhebung des Beitrags zum IEF ist
keine Geschmacksfrage – sie ist eine gesetzliche Pflicht, die der
Rechnungshof berechtigt einfordert“, betont Ludwig Dvořák, Leiter des
Bereichs Arbeitsrechtliche Beratung und Rechtsschutz in der
Arbeiterkammer Wien.

Eine Beseitigung von „Fehlanreizen“ durch die
Insolvenzentgeltsicherung wünscht sich auch die AK – und zwar beim
Sozialbetrug von Unternehmen. Dazu Dvořák: „Seit Jahren fordern wir
ein, dass das gezielte Abwälzen der Lohnkosten von dubiosen
Unternehmen auf den Insolvenzfonds abgestellt wird.“ Entschlossene
Maßnahmen dagegen seien in der Vergangenheit aber oftmals an
unverständlichen Widerständen seitens der Wirtschaftsvertreter
gescheitert oder verwässert worden. Es sei inakzeptabel, wenn allein
die Betriebe der früheren Unternehmensgruppe des politisch bestens
vernetzten Gastro-Unternehmers Martin Ho in Summe fast 1,5 Millionen
Euro an Lohnkosten auf den Fonds abwälzen, gleichzeitig aber
Kürzungen bei den betroffenen Arbeitnehmer:innen gefordert würden.

Leistungskürzungen zu Lasten der betroffenen Beschäftigten lehnt
die AK daher entschieden ab: „Dass die Arbeitnehmer:innen bereits
geleistete Überstunden ausbezahlt bekommen, die ihnen der Arbeitgeber
schuldig ist, kann ja wohl kein Fehlanreiz sein – genau dafür ist der
Fonds da“, betont Dvořák. Für Gespräche über tatsächlich
wirkungsvolle Maßnahmen zur Verhinderung von Sozialbetrug durch
Unternehmen und andere sinnvolle Änderungen steht die AK jederzeit
bereit. „Die notwendige und gesetzlich bereits geregelte
Beitragserhöhung des Insolvenzfonds kann nicht auf weitergehende
Ideen für gesetzliche Änderungen warten, sondern muss umgehend
erfolgen. Das sind wir allen Beschäftigten schuldig, die täglich ihre
Leistung bringen und die nichts für die Insolvenz ihres Unternehmens
können“, schließt Dvořák.