AK warnt vor Abzocke bei Mietwagen wegen unzulässiger Abbuchung nach GPS-Überwachung

Klagenfurt am Wörthersee (OTS) – Weil eine Kärntnerin mit einem
gemieteten und GPS*-überwachten
Kastenwagen der Firma 123-Transporter mit 24 km/h zu schnell
unterwegs war, wurden ihr 45 Euro automatisch vom Konto abgebucht.
Die Überraschung war groß, da die Konsumentin über mögliche
Zusatzkosten und die Überwachung per GPS nicht informiert war. Die
Betroffene wandte sich daraufhin an den Konsumentenschutz der
Arbeiterkammer Kärnten. „Ein derartiges Vorgehen ist aus unserer
Sicht klar unzulässig und kommt einer Abzocke gleich“, sagt AK-
Präsident Günther Goach.

Herwig Höfferer, Konsumentenschützer der AK Kärnten, kritisiert:
„Die Anfragen und Beschwerden über die Firma 123-Transporter häufen
sich im Konsumentenschutz. Aus unserer Sicht fehlt es an Transparenz,
Fairness und einer rechtlichen Grundlage für derartige Abbuchungen“,
und betont: „Wir gehen, wenn nötig, mit rechtlichen Mitteln gegen
eine solche Abzocke vor“

Zwar finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma Hinweise auf Geschwindigkeitsübertretungen, doch eine
automatische Geldabbuchung ohne behördliche Strafe und ohne SEPA-
Mandat hält die AK Kärnten für rechtlich bedenklich. Eine GPS-
Überwachung und pauschale Vertragsklauseln werden zunehmend zum
Nachteil von Konsument:innen eingesetzt.

Die AK Kärnten fordert klare gesetzliche Regelungen und mehr
Schutz vor automatisierter Willkür. Betroffene können sich an den
Konsumentenschutz wenden: 050 477-2002 | [email protected]

*Global Positioning System