AK hilft Wienerin, Arbeit zurückzubekommen

Wien (OTS) – Eine Wienerin arbeitete drei Monate lang in einem neuen
Job, der zur
Probe befristet und danach standardmäßig in ein unbefristetes
Arbeitsverhältnis übergehen sollte. Sie bekam bereits den Dienstplan
für das nächste Monat. Doch dann wurde sie schwanger und plötzlich
war von einem unbefristeten Job keine Rede mehr. Die AK holte für die
Wienerin 9.000 Euro Entgeltnachzahlung heraus und die Frau bekam ihre
Arbeit zurück.

Eigentlich hatte Hannah H.* ein gutes Gefühl bei ihrem neuen Job:
Nach einer dreimonatigen Befristung hatte sie bereits den Dienstplan
für den nächsten Monat bekommen – also ging sie davon aus, dass ihr
befristetes Arbeitsverhältnis auch wie geplant in ein unbefristetes
übergehen würde. Und auch privat freute sie sich über eine gute
Nachricht: Sie war schwanger. Doch als sie das ihrem Arbeitgeber
bekanntgab, wurde ihr überraschend mitgeteilt, dass man ihr
Dienstverhältnis nun doch nicht verlängert.

Die junge Frau war verzweifelt. Sie hatte bereits ein Kind zu
versorgen und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie hing
finanziell völlig in der Luft und als Schwangere war sie chancenlos
bei der Arbeitssuche. Also wandte sie sich an die Arbeiterkammer.
Bianca Fadler, Juristin in der Abteilung Rechtsschutz der AK Wien mit
Spezialisierung auf Gleichbehandlungsrecht, handelte sofort. Sie
forderte vom Arbeitgeber alle Entgeltansprüche der Frau bis zum
Eintritt des Mutterschutzes sowie ein unbefristetes
Arbeitsverhältnis.

Und dieses Recht auf Schutz gegen Diskriminierung setzte die AK
Juristin auch vor Gericht erfolgreich durch: Der Arbeitgeber
behauptete vergeblich, die Arbeitsleistung der jungen Arbeitnehmerin
sei für eine unbefristete Arbeitsstelle mangelhaft gewesen. „Konkrete
Vorwürfe oder Probleme konnte der Arbeitgeber aber nicht anführen. Es
gab auch keine Verwarnungen oder ein protokolliertes
Feedbackgespräch“, so Fadler. Bevor die Richterin ein Urteil fällen
musste, lenkte der Arbeitgeber doch noch ein.

Fadler: „Letztlich hat der Arbeitgeber wohl auch eingesehen, dass
seine Argumentation stark hinkt. Sonst hätten wir das unbefristete
Dienstverhältnis und die offenen Entgeltansprüche über 9.000 Euro
wohl nicht im Vergleichsweg erhalten. In unserer Gesellschaft muss
sich noch viel ändern. Eine Schwangerschaft darf keine Rolle dabei
spielen, ob ein Dienstverhältnis verlängert wird oder nicht. So ist
die Rechtslage!“