AK erkämpft Rückabwicklung: Käuferin bekommt Geld für defekten Gebrauchtwagen zurück

Linz (OTS) – Wegen schwerer Mängel an ihrem nur zwei Wochen zuvor
gekauften
Gebrauchtwagen wollte eine Konsumentin aus dem Bezirk Vöcklabruck den
Kaufvertrag sofort rückabwickeln. Da der Fahrzeughandel Eldin Cokic
aus Aurach am Hongar den Anspruch ablehnte, wandte sich die
Konsumentin an die Arbeiterkammer. Diese brachte den Fall vor Gericht
– mit Erfolg.

Weil ihr um 3.750 Euro gekaufter VW Polo nicht ordentlich
funktionierte, ließ die Konsumentin das Kfz bei einem Autofahrerclub
überprüfen. Dort wurden zahlreiche schwere Mängel festgestellt. So
war ein Kotflügel durchgerostet, es gab starken Ölverlust, Mängel an
der Bremsanlage und der Motor rauchte stark. Eine weitere
Inbetriebnahme war nicht möglich.

Das Unternehmen bot der Konsumentin die Reparatur des Autos an. Wegen
der Vielzahl und Schwere der Mängel hatte sie aber das Vertrauen in
den Händler verloren und wollte das Auto nicht reparieren lassen,
sondern ihr Geld zurück.

Schwere Sicherheitsmängel
Die AK teilte dem Unternehmen mit, dass aufgrund der vielen schweren
sicherheitsrelevanten Mängel die sofortige Rückabwicklung des
Kaufvertrags geboten ist. Der Rechtsanwalt des Händlers lehnte den
Anspruch ab und bot einen Rückkauf um 2.500 Euro an. Da dies für die
Konsumentin einen Verlust von 1.250 Euro bedeutet hätte, brachte die
AK den Fall vor Gericht.

Nach Erhalt der Mahnklage lenkte das Unternehmen ein und erklärte
sich bereit, den Kaufpreis von 3.750 Euro, die Anmelde- und
Überprüfungskosten von 284,90 Euro sowie die Rechtsanwalts- und
Gerichtskosten in Höhe von knapp 970 Euro zu bezahlen.

„ Dieser Fall zeigt, dass die Arbeiterkammer Oberösterreich an der
Seite ihrer Mitglieder steht und sie dabei unterstützt, zu ihrem
Recht zu kommen. Das gilt für arbeits-, sozial- und
konsumentenrechtliche Probleme “, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.