Wien (OTS) – 6.900 Fitness-Fans konnten sich freuen: Die AK hatte
eine Klage gegen
die Fitnesscenterkette HappyFit eingebracht, weil sie bei
Vertragsabschluss einmalig Extrakosten für ein Startpaket
verrechnete. Es kam zu einer erfreulichen Lösung: HappyFit zahlte
Kund:innen und ehemaligen Kund:innen mehr als 155.000 Euro zurück!
Die Rückzahlaktion ist abgeschlossen.
Ein Startpaket mit Gutschein für ein Personaltraining, eine
Trinkflasche, ein Handtuch und ein Schlüsselband – dafür verlangte
die Fitnesscenterkette HappyFit bei Vertragsabschluss einmalig ein
Zusatzentgelt von 59,99 Euro (ermäßigt 29,99 Euro). Das Paket wurde
verrechnet, egal, ob Kund:innen das Training überhaupt nutzen wollten
oder nicht.
Aufgrund der Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (OGH) der
vergangenen Jahre zur Unzulässigkeit von Zusatzentgelten in
Fitnessstudioverträgen beurteilte die AK die Kosten für das
Startpaket von HappyFit als rechtswidrig. Die AK ging gegen dieses
Startpaket gerichtlich vor, weil es sich dabei um einen fixen,
unverhandelbaren Preisbestandteil handelte und dieser Preisaufschlag
ohne aktive Zustimmung der Konsument:innen Vertragsinhalt wurde.
Nachdem die AK die Klage eingebracht hatte, gab es mit HappyFit
eine erfreuliche Lösung: HappyFit refundierte rund 6.900 Kund:innen
und Ex-Kund:innen, die sich bei HappyFit meldeten, insgesamt über
155.000 Euro. Wer das Personaltraining nicht genutzt hatte, bekam den
vollen Preis retour. Wer es nutzte, bekam immerhin noch den halben
Preis des Startpakets zurückbezahlt. Die Rückzahlungsaktion ist
mittlerweile abgeschlossen.